5208/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Kurzarbeit nach Branchen

 

Obwohl die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise breite Teile des Wirtschaftsleben lahm gelegt hat, zeigt sich dass nicht alle Branchen im gleichen Ausmaß von der Krise betroffen sind. Die Arbeitslosigkeit ist in Österreich 2020 insgesamt zwar deutlich gestiegen: in einigen Branchen aber ist sie dramatisch hoch, während sie in anderen kaum messbar ist. Jeder Dritte in der Branche Beherbergung und Gastronomie ist ohne Job, während die Arbeitslosigkeit in der Finanz- oder der Informations- und Kommunikationsbranche kaum existent ist.

Am Beginn der Coronakrise war die Kurzarbeit sicherlich eine wesentliche Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Restriktionsmaßnahmen. Aber sie ist eben nur eine Überbrückungshilfe und sie macht nur als Brücke von einem Ufer zum anderen Sinn, nicht aber als Steg hinaus in den Ozean. Je länger die Kurzarbeit dauert, umso größer ist der Anteil der gestützten Jobs, die strukturell auch ohne Coronakrise schon gefährdet waren. Je länger die Wirtschaft konserviert wird, umso mehr steigt der Anteil an geförderten Arbeitsplätzen, die strukturell schon vor der Krise problematisch waren und nicht mehr markttauglich gewesen wären. Außerdem gehört die Kurzarbeit mitunter zu den teuerste Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Um sicherzustellen, dass Mittel dort ankommen, wo sie am Meisten gebraucht werden, sollte bei der Kurzarbeit bei einer möglichen Verlängerung der zunächst auf drei Monate befristeten Maßnahme ein Anreiz gesetzt werden, damit die Kosten nicht noch deutlicher steigen. Jeder Cent wird gerade gebraucht, um die Wirtschaft zu stabilisieren und für Liquidität im Ausnahmezustand zu sorgen. Die Datenlage inwieweit die Kurzarbeit in welchem Ausmaß in den unterschiedlichen Branchen in Anspruch genommen ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich.  In dieser Krise sollte schonungslose, transparente Datenlage die Grundlage des politischen Managements und der Debatte darüber sein. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viel Kurzarbeitsbeihilfe wurde in den Monaten beginnend mit März 2020 bis einschließlich Jänner 2021 überwiesen? (Aufschlüsselung nach NACE Klassifizierung, Bundesländern und Monaten)

2.    Wie viele Betriebe waren in den Monaten beginnend mit März 2020 bis einschließlich Jänner 2021 in Kurzarbeit? (Aufschlüsselung nach NACE Klassifizierung, Bundesländern und Monaten)

3.    Wie viele Arbeitnehmer_innen waren in den Monaten beginnend mit März 2020 bis einschließlich Jänner 2021 in Kurzarbeit? (Aufschlüsselung nach NACE Klassifizierung, Bundesländern und Monaten)

4.    Wie viele Betriebe sind in den Monaten beginnend mit März 2020 bis einschließlich Jänner 2021 pro Monat in die Kurzarbeit eingestiegen? (Aufschlüsselung nach NACE Klassifizierung, Bundesländer nund Monaten)

5.    Wie viele Betriebe sind in den Monaten beginnend mit März 2020 bis einschließlich Jänner 2021 pro Monat aus der Kurzarbeit ausgestiegen? (Aufschlüsselung nach NACE Klassifizierung, Bundesländern und Monaten)