5211/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage: Operation Luxor/Ramses

In Ergänzung zur schriftlichen Anfrage 4756/J der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminister für Justiz betreffend Hintergründe der Aktion "Ramses/Luxor" gegen die Muslimbruderschaft am 9. November 2020 stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.    Wann (konkretes Datum) wurden die Ermittlungen in der Causa aufgenommen?

2.    Durch welche Behörden wurden diese initiiert aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und aufgrund welchen Tatsachensubstrats? 

3.    Was war der konkrete Verdachtsmoment (Bitte um Angabe der konkreten Normen)?

4.    Inwiefern hat sich dieser Verdachtsmoment in weiterer Folge der Ermittlungen verdichtet?

5.    Welche Ressourcen wurden für diesen Einsatz aufgewendet?

6.    Wie viele Observationsstunden wurden durchgeführt (Bitte um Aufgliederung nach Bundesland)?

7.    Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Observationen?

8.    Welche strafrechtlich relevanten Tätigkeiten wurden hierbei aufgedeckt?

9.    Wie viele Bankkonten wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft gesperrt?

10. Über welchen Zeitraum erstreckte sich die Telefonüberwachung?

a.    Wie viele Telefonnummern waren hierbei betroffen?

b.    Wie viele Personen waren hierbei betroffen?

c.    Wurden im Rahmen dieser Ermittlungen Personen abgehört, die schlussendlich nicht als Beschuldigte geführt werden?

                                      i.Wenn ja, wie viele Personen sind es (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

                                    ii.Wenn nein, auf welcher Grundlage wurden diese Personen abgehört?

                                   iii.Wurden die betroffenen Daten bereits gelöscht?

11. Auf welcher Basis wurde der Name „Luxor“ für diese Operation ausgewählt?

12. Auf welcher Basis wurde der vorherige Name „Ramses“ ausgewählt?

13. Weshalb entschied man sich ursprünglich am 2. November 2020 die Hausdurchsuchungen durchzuführen?

14. Ergingen in dieser Causa Weisungen an die Staatsanwaltschaften?
a. Wenn ja, wie viele durch wen, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt?

15. Welche Behörde begann in Zusammenhang mit dieser Causa erstmalig mit Ermittlungen (konkrete Bezeichnung)?

16. Wie viele Beschuldigte gibt es in der Causa (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Staatsbürgerschaft, Geschlecht)?

17. Gegen wie viele der Beschuldigten waren bzw. sind bereits Ermittlungen in der genannten Causa seit jeweils wann anhängig?
a. Wie viele Verurteilungen liegen in der genannten (oder ähnlichen) Causa aus vergangenen Zeiträumen vor?

18. Lag gegen eine/n oder mehrere Beschuldigte ein Tatverdacht vor?

a.    Wenn ja, welcher?

19. Wegen des Verstoßes gegen welche Rechtsnormen wurden die Hausdurchsuchungen durchgeführt (konkrete Ausführung)?

20. Wann und durch wen wurde der konkrete Termin der Hausdurchsuchungen festgelegt?
a. Wer hat schlussendlich entschieden die Hausdurchsuchungen durchzuführen?
b. Wer hat schlussendlich entschieden die Hausdurchsuchungen mit Beteiligung der Cobra durchzuführen und weshalb?

21. Was war für die Wahl auf den 3. November bzw. 9. November für die Hausdurchsuchungen ausschlaggebend?

22. Wie viele Hausdurchsuchungen fanden insg. im Kontext der genannten Causa statt (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum und Uhrzeit des Beginns der HD, Postleitzahl)?
a. Wie viele Wohneinheiten wurden durchsucht?
b. Wie viele Vereinsräumlichkeiten bzw. Geschäftsräumlichkeiten wurden durchsucht?
c. Wann wurde jeweils um die richterlichen Beschlüsse für die Hausdurchsuchungen angesucht und diese jeweils genehmigt?

23. Laut Medienberichten wurde die 185-seitige Anordnung innerhalb eines Tages vom zuständigen Richter genehmigt. Stimmt dies?

a.    Wenn nein, wie viele Seiten hatte die Anordnung? 

b.    Wie gelang es dem Richter in dieser kurzen Zeit eine solch umfangreiche Anordnung zu sichten und zu bewerten?

c.    Können Sie diesbezüglich beispielhaft ähnliche Vorgehensweisen bei ähnlich umfangreichen Hausdurchsuchungen anführen?

d.    Weshalb befindet sich der Akt unter Verschluss?

e.    Befinden sich Erkenntnisse ausländischer Behörden/Geheimdienste im Akt?

                                      i.Wenn ja, welche?

f.     Ist es üblich, dass der gesamte Akt unter Verschluss bleibt?

24. Sind Ihnen terroristische Aktivitäten der Muslimbruderschaft im Sinne des Strafgesetzbuches bekannt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

25. Weshalb kommt die Staatsanwaltschaft bzw. das BVT/LVT zum Schluss, dass es sich bei der Muslimbruderschaft um eine terroristische Organisation handelt? Welche Tatsachen waren hierbei ausschlaggebend?

a.    Auf welche Gutachten bzw. Tatsachen gründet sich diese Annahme?

b.    Wer verfasste diese Gutachten?

c.    Wie umfangreich sind diese Gutachten?

d.    Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse, Tatsachen und Informationen gründen sich diese Gutachten?

26. Wann erhielt Frau Nina Scholz den Auftrag für ihr Gutachten?

a.    Weshalb fiel die Wahl auf sie?

b.    Welche fachliche Expertise bringt sie im Zusammenhang mit der Causa mit?

c.    Wurde sie für ihre Tätigkeiten vergütet?

                                  i.    Wenn ja, in welcher Höhe?

d.    Wann und wie oft wurde Frau Nina Scholz als Zeugin einvernommen?

27. Wann erhielt Herr Heiko Heinisch den Auftrag für ein Gutachten?

a.    Weshalb fiel die Wahl auf ihn?

b.    Welche fachliche Expertise bringt er im Zusammenhang mit der Causa mit?

c.    Wurde er für seine Tätigkeiten vergütet?

                                  i.    Wenn ja, in welcher Höhe?

d.    Wann und wie oft wurde Herr Heiko Heinisch als Zeuge einvernommen?

28. Wann erhielt Herr Lorenzo Vidino den Auftrag für sein Gutachten?

a.    Weshalb fiel die Wahl auf ihn?

b.    Welche fachliche Expertise bringt er im Zusammenhang mit der Causa mit?

c.    Wurde er für seine Tätigkeiten vergütetet?

                                  i.    Wenn ja, in welcher Höhe?

d.    Wann und wie oft wurde Herr Lorenzo Vidino als Zeuge einvernommen?

29. Von welcher Dienststelle wurden diese Gutachten in Auftrag gegeben?

30. Welche Dienststelle hat die anschließenden Gespräche mit den Gutachtern durchgeführt?

31. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um bei den Hausdurchsuchungen eine Ansteckung mit Covid-19 zu verhindern (Präventionsmaßnahmen)?

a.    Wie viele Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen in Quarantäne?

b.    Wurden die verschiedenen Hausdurchsuchungen-Teams im Vorhinein darauf hingewiesen bzw. wurden diese Daten erhoben?

c.    Was geschah mit den sich in Quarantäne befindlichen Personen während der Hausdurchsuchungen?

d.    Welchen MNS-Schutz trugen die verschiedenen Hausdurchsuchungen-Teams (genaue Bezeichnung)?

e.    Wurde ein MNS-Schutz an die betroffenen Personen verteilt (genaue Bezeichnung)?

f.     Wie viele BeamtInnen/Beteiligte an den Hausdurchsuchungen mussten im folgenden Zeitraum (14 Tage ab dem 9. November 2020) in Quarantäne (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

g.    Sind bei beteiligten BeamtInnen Krankheitsverläufe aufgetreten (ab stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus) (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

h.    Wie viele Beschuldigte/Angehörige/MitbewohnerInnen mussten im folgenden Zeitraum (14 Tage ab dem 9. November 2020) in Quarantäne (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

i.      Sind bei Beschuldigte/Angehörigen/MitbewohnerInnen Krankheitsverläufe aufgetreten (ab stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus) (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

32. Wurden bei allen Verdächtigen Hausdurchsuchungen durchgeführt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wein nein, bei wie vielen wurde keine Hausdurchsuchung durchgeführt?

33. Wie viele BeamtInnen Ihres Ressorts waren im genannten Kontext jeweils und insgesamt im Einsatz (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

a.    Welche Einheiten waren beim Eindringen in die jeweiligen Gebäude beteiligt (aufgeschlüsselt nach Postleitzahl)?

b.    Hat es bestimmte Anweisungen gegeben, wie mit den Betroffenen umgegangen werden soll?

c.    Hat es bestimmte Anweisungen gegeben, wonach konkret Ausschau gehalten werden soll?

34. In einem Interview im Falter vom 16.12.2020 äußerte Cobra-Kommandant Detlef Polay, dass bei den Hausdurchsuchungen weibliche Kolleginnen in Zivil anwesend waren, um sich um die Kinder zu kümmern.

a.    Wie viele Kinder (bis 18 Jahre) waren im Zuge der Hausdurchsuchungen anwesend (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

b.    Was wurden unternommen, um psychische Schäden bei Kindern hintanzuhalten?

c.    Welche Maßnahmen wurden im Nachhinein ergriffen bzw. veranlasst, um psychisch belastete Kinder zu identifizieren und ihnen im Bedarfsfall Betreuung zukommen zu lassen?

35. Wie viele Personen waren insgesamt auf Seiten der Betroffenen durch die Hausdurchsuchungen betroffen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

36. War eine Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) an den Hausdurchsuchungen in irgendeiner Form beteiligt?

37. Kam es im Zuge der Hausdurchsuchungen auf Seiten der Verdächtigen zu Verstößen gegen Strafgesetze?

a.    Wenn ja, inwiefern und in wie vielen Fällen (Bitte um Auflistung nach Verstoß und Bundesland)?

38. Wurden Beamte im Zuge der Hausdurchsuchungen verletzt?

39. Wurden Beamte im Zuge der Hausdurchsuchungen verbal angegriffen?

a.    Wenn ja, welche Begriffe wurden verwendet?

40. Wurden Betroffene (Beschuldigte, MitbewohnerInnen, Angehörige) im Kontext der Causa verletzt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wie viele Rechtsmittel sind diesbezüglich bei den zuständigen Behörden anhängig (aufgeschlüsselt nach Behörde und Rechtsmittel)?

41. Wurden Betroffene (Beschuldigte, MitbewohnerInnen, Angehörige) im Kontext der Causa verbal angegriffen?

a.    Sind Ihnen Fälle bekannt in denen Frauen aufseiten der Betroffenen als „Huren“ bzw. „Schlampen“ beschimpft worden sind?

                                      i.Wenn ja, was geschah in der Folge?

42. Wurden während der Hausdurchsuchungen mit privaten Geräten (Smartphones oder ähnlich) Fotos durch Beamte aufgenommen?

a.    Wenn ja, wurden diese in Gruppen oder auf sozialen Netzwerken geteilt?

b.    Wenn ja, in welchem Kontext wurden diese versendet und wie wurden diese kommentiert?

43. Wurden nach den Hausdurchsuchungen (in Diensträumlichkeiten, etc.) mit privaten Geräten (Smartphones oder ähnlichem) Fotos durch BeamtInnen aufgenommen?

a.    Wenn ja, wurden diese in Gruppen oder auf sozialen Netzwerken geteilt?

b.    Wenn ja, in welchem Kontext wurden diese versendet und wie wurden diese kommentiert?

44. Wurden bei den Hausdurchsuchungen auch Datenträger, etc. beschlagnahmt, die nicht den Beschuldigten gehören?

45. Wie viele Personen waren am 9. November im Einsatzstab tätig?

46. Wie viele Beschuldigte wurden festgenommen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

47. Wie viele Einvernahmen fanden statt (aufgeschlüsselt nach Personen)?

48. Wie lange dauerten diese Verhöre?

49. Welche Fragen wurden gestellt (konkrete Fragenliste)?

50. War diese Fragenliste bereits im Vornherein erstellt?

51. Wer hat diese Fragenliste erstellt?

52. Welche Dienststelle hat diese Fragen für die Einvernahmen ausgearbeitet?

53. Wurde allen Beschuldigten dieselben Fragen gestellt?

54. Ging es bei der „Anordnung zur sofortigen Vernehmung“ in erster Linie darum biometrische Daten der Beschuldigten zu sammeln?

55. Bestand mit Stand November 2020 die Gefahr, dass die Beschuldigten eine terroristische Tat in Österreich zu begehen planen?

56. Wie viele Stand-PCs, Laptops, Smartphones, Festplatten und weitere Datenträger wurden beschlagnahmt (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

a.    Wie viele dieser Geräte wurden inzwischen wieder an die Besitzer ausgefolgt?

57. Wie viel Bargeld wurde sichergestellt (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

a.    Weshalb wurde es beschlagnahmt?

b.    Wurde das Bargeld inzwischen wieder ausgefolgt?

                                      i.Wenn ja, in welchem Ausmaß?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

58. Innenminister Nehammer verlautbarte, dass der Fund von 100.000 Euro in bar „ein klares Indiz […] für die Terrorfinanzierung […]“ sei. 

a.    Weshalb ist der Besitz von Euro 100.000 in bar ein klares Indiz für Terrorfinanzierung?

b.    Weshalb hat er den Ermittlungen vorgegriffen?

c.    Hat es zu diesem Zeitpunkt bereits Erkenntnisse gegeben, wofür das Geld verwendet wird?

d.    Hat er einem bzw. manchen der Betroffenen zu Unrecht eine Straftat unterstellt?

                                      i.Wenn ja, in wie vielen Fällen und inwiefern?

59. Wurden andere strafrechtlich relevante Gegenstände sichergestellt?

a.    Wenn ja, welche wann?

60. Welcher konkrete Rechtsgrund im Sinne der StPO rechtfertigte die Hausdurchsuchungen?

61. In einem Interview im Falter kommt eine verlorene Patrone der Cobra zur Sprache.

a.    Handelt es sich hierbei um Munition, die der Cobra zugeordnet werden kann?

b.    Weshalb wurde Munition mit diesem Kaliber bei der Razzia mitgenommen?

c.    Um welches Kaliber handelt es sich hierbei?

d.    In welchen beispielhaften Fällen kommt eine solche Munition zum Einsatz?

e.    Wann ist der/m zuständigen BeamtIn der Verlust einer Patrone aufgefallen (konkretes Datum)?

f.     Was wurde unternommen, um diese Patrone aufzufinden?

g.    Wie ist der Verlust konkret zustande gekommen? Bitte um eine konkrete Beschreibung des Sachverhaltes.

h.    Wurde der Verlust der Patrone ordnungsgemäß protokolliert?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

62. Wann wurden Sie, Frau Bundesministerin Zadic, über die geplante Operation erstmals informiert?

63. Waren Sie in weiterer Folge bei der Entscheidungsfindung eingebunden?

a.    Wenn ja, inwiefern wann?

64. Wurde Bundeskanzler Kurz im Vorhinein über diese Operation informiert?

a.    Wenn ja, wann durch wen und inwiefern?

65. Wann wurden weitere Mitglieder der Bundesregierung informiert?

66. Wer hat die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung jeweils informiert?

67. Hat es bezüglich dieser Operation einen Informationsaustausch zwischen österreichischen und ausländischen Behörden gegeben?

a.    Wenn ja, wann ist dieser Kontakt inwiefern zustande gekommen?

b.    Wenn ja, auf welcher Ebene verlief dieser Kontakt und was war der Inhalt der Kommunikation?

c.    Waren Mitglieder der Bundesregierung darüber informiert?

d.    Wenn ja, welches Mitglied war darüber informiert?

e.    Hat es nach den Hausdurchsuchungen einen weiteren Informationstausch zwischen den Behörden gegeben?

                                      i.Wenn ja, welche Informationen wurden hier jeweils wann ausgetauscht?

                                    ii.Wenn ja, um welche konkreten Behörden handelte es sich hierbei?