5214/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Respektlosigkeit der Exekutive gegenüber Journalist_innen
Der Fall von Tina, der 12-jährigen Schülerin, die gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrer kleinen Schwester in den frühen Morgenstunden des 28. Jänner 2021 abgeschoben wurde, schlug hohe Wellen. Insgesamt drei Schülerinnen wurden um 4 Uhr morgens aus der Schubhaft geholt und nach Georgien und Armenien abgeschoben. Um diese Abschiebungen zu verhindern, waren nicht nur viele Klassen- und Schulkamerad_innen, sondern auch einige Journalist_innen vor Ort in der Zinnengasse. Diese Kundgebung wurde von der Polizei aufgelöst.
Einem Tweet des Falter-Chefredakteurs Florian Klenk sowie einer Aussendung des Österreichischen Journalisten Clubs zufolge wurde in zumindest einem Fall ein Journalist von einem Polizisten beleidigt:

Auch hier nachzulesen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210128_OTS0113/beschimpfungen-von-journalistinnen-zerstoeren-die-demokratie. Im
Zuge der Abschiebung wurde dem Chefredakteur des Falters, Florian Klenk, von
einem Polizisten „Schleich Di mit Deinem Heislpapier!“ nachgerufen.
Pressefreiheit ist ein Grundrecht in Österreich. Es kann nicht sein, dass die zweite Gewalt – also die Exekutive – die vierte Gewalt – also die Medien – beleidigt und beschimpft. Fälle, wie dieser, müssen restlos aufgeklärt und in Zukunft auch mit allen Mitteln verhindert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist Ihnen der oben genannte Vorfall bekannt?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, durch wen wurden Sie darüber informiert?
2. Konnte der Urheber der Aussage bereits ausgeforscht werden?
a. Wenn ja, ist dem Innenminister der Name des Beamten bekannt?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Wurde der oben genannte Fall bereits aufgeklärt?
a. Wenn nein, welche Schritte werden zur Aufklärung und noch gesetzt?
4. Welche Konsequenzen (insb. dienstrechtlich) gab es bereits konkret und welche werden noch gezogen?
5. Inwiefern ist die Äußerung „Schleich Di mit Deinem Heislpapier!“ mit § 5 der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden (Richtlinien-Verordnung - RLV) vereinbar?
6. Inwiefern ist die Äußerung „Schleich Di mit Deinem Heislpapier!“ mit § 5 der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden (Richtlinien-Verordnung - RLV) nicht vereinbar?
7. Welche Schritte innerhalb Ihres Ressorts und auch innerhalb der Exekutive sind in Fällen angegriffener Journalist_innen Usus?
8. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um Angriffe auf Journalist_innen einerseits und somit auch auf die Pressefreiheit andererseits, zu verhindern?
a. Inwieweit werden Polizist_innen hinsichtlich dieser Themen geschult und sensibilisiert (Workshops, Schulungen, Unterrichtsinhalte)?
b. Wie wird der Erfolg von Maßnahmen gemessen?
c. Wenn diese – beispielsweise durch die Häufung solcher Fälle – offensichtlich nicht erfolgreich genug sind, welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die Situation zu verbessern?
9. Wie viele Fälle von Beschimpfungen und/oder Beleidigungen gegenüber Journalist_innen werden im Schnitt jährlich gemeldet?