5216/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Atomare Grüße des Außenministeriums an die Stadt Wien

Mit Verwunderung wurde Ihre Veranstaltung mit einem skurrilen Video über einen       fiktiven Atombombenangriff auf die Stadt Wien wahrgenommen. Nachdem kein ein-ziger Nuklearstaat dem Sperrvertrag beigetreten ist oder gedenkt, ihm beizutreten, hat sich die Gefahr für einen Atomangriff auf Wien seit Inkrafttreten um keine Spur             geändert. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich dazu einige Fragen ergeben.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wurden Sie vor dem Abspielen des Videos über den fiktiven Atombombenangriff auf Wien über den Inhalt informiert?

a.    Wenn ja, mit welcher Absicht wurde das Video präsentiert?

2.    Gab es aus dem Kabinett Warnungen gegen das Abspielen des Videos?

a.    Wenn ja, von wem?

b.    Wenn ja, was war der Grund für die Warnung?

3.    Wissend, dass das gegenständliche Abkommen nicht einen einzigen Atom- sprengkopf aus dem Verkehr ziehen wird, welche Nachricht will das BMEIA den Wiener_innen mit diesem Video senden?

4.    Gibt es Umfragen aus jüngerer Zeit über die Einstellung oder Ängste der Öster-reicher_innen betreffend einen Atomangriff auf Österreich?

5.    Gibt es Vereinbarungen unter den Unterzeichnerstaaten des Atomverbotsgesetzes, Videos oder ähnliche öffentliche Mitteilungen zu publizieren?

6.    Haben andere Unterzeichnerstaaten ähnliche Videos oder öffentliche Mitteilungen dieser Art produziert und/oder veröffentlicht?

7.    Wie entstand die Idee zur Produktion dieses Videos? Wurde die entsprechende Fachabteilung in die Entscheidung einbezogen?

8.    Warum wurde entschieden, zusätzlich zu dem Video "Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags 22. Jänner 2021" das zweite Video "Folgen eines Atombombenabwurfs auf Wien" zu produzieren? Welchen Mehrwert hat das Video über    den Atombombenabwurf im Vergleich zum Video über das Inkrafttreten des     Atomwaffenverbotsvertrags erzielt?

9.    Welcher oder welche Nuklearmacht oder -Mächte stellen nach Einschätzung des BMEIA eine Gefahr für einen Atomangriff auf Wien oder Österreich insgesamt    dar?

a.    Welchem Risikobild entspringt diese Einschätzung?

10. Wer hat das Video produziert und wie hoch waren die Produktionskosten?

11. Wer hat die Veröffentlichung des Videos auf Social Media (Facebook und Twitter) und der Webseite abgewickelt bzw. die relevanten Entscheidungen hierzu getroffen? 

12. Wer hat die Videopräsentation organisiert, welche Unternehmen waren daran       beteiligt und wie hoch waren die Veranstaltungskosten?

13. Die Regierung fährt einen relativ restriktiven Coronakurs (seit drei Monaten Lockdown) mit Strafen und martialischer Rhetorik (z.B.: Innenminister: "Gefährder"). Wiederholt gab es Fälle, bei denen sich Regierungsmitglieder aber selbst nicht an Ihre Regeln gehalten haben (z.B.: Kleinwalsertal):

a.    Lag für die Veranstaltung zur Atombomben-Videopräsentation eine Corona-Sicherheitskonzept vor?

b.    Wie haben Sie sichergestellt, dass die Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums eingehalten werden?

c.    Wie konnte das BMEIA sicherstellen, dass es beim Abspielen des Vi-deos auf einer öffentlichen Fläche keine Menschenansammlungen geben würde?

14. Wie verhalten sich positives und negatives Feedback aus der Bevölkerung be-  züglich dem Atombomben-Video?

15. Planen Sie weitere Video-Atombomben-Bombardements auf österreichische Städte?

a.    Wurden dazu schon Videos angefertigt?

b.    Wurden dazu bereits Plätze reserviert?