5222/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Nussbaum Verena, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Fehlende Barrierefreiheit bei der Online-Impfanmeldung
Mit der Online-Impfanmeldung wurde ein Tool geschaffen, um die Durchimpfung der Bevölkerung zu beschleunigen und die Vormerkungen für die Impfungen für die nächsten Monate zu verwalten. Doch die Homepage zur Online-Impfanmeldung wurde wieder einmal nicht barrierefrei gestaltet und schließt somit einen Teil der österreichischen Bevölkerung von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung aus. Wie schon bei vielen Maßnahmen, die davorgesetzt wurden, wurde auf Menschen mit Behinderungen in Österreich komplett vergessen.
Der Österreichische Behindertenrat kritisiert in einer Aussendung zurecht, dass es bezüglich Barrierefreiheit keinerlei Lernprozesse bei den Verantwortlichen gegeben habe. Alle bisher vorgestellten digitalen Werkzeuge zur Pandemiebekämpfung hatten eines gemeinsam: Barrierefreiheit war nicht gegeben. Und das, obwohl Barrierefreiheit vor allem bei der Umsetzung neuer digitaler Angebote keine Schwierigkeit mehr darstellt. Würde Barrierefreiheit schon bei der Entwicklung mitbedacht werden, könnten hohe Kosten für die Nachrüstung verhindert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Warum war die Barrierefreiheit bei der Homepage für die Impfanmeldung keine Anforderung?
2. Wieso wurden bei der Erstellung der Homepage zur Impfanmeldung keine ExpertInnen miteinbezogen?
3. Wieso wurden bei der Erstellung der Homepage zur Impfanmeldung keine betroffenen Personen miteinbezogen?
4. Wer hat die Anforderungen des Auftrags für die Homepagekonzeption erstellt?
5. Nach welchen Kriterien wurde der Auftrag zur Homepageerstellung vergeben?
6. Wurde ein Angebot für eine barrierefreie Homepage eingeholt?
a. Wenn ja, warum wurde dieses nicht ausgewählt?
b. Wenn nein, wieso nicht?
7. Wieso werden Menschen mit Behinderungen als Risikogruppe in Zeiten einer Pandemie nicht mitbedacht?
8. Wer ist für die Erstellung der Homepage kompetenzrechtlich zuständig?
9. Wieso wurde keine einheitliche Homepage für den Bund und die Bundesländer erstellt?
10. Warum wurde nicht auf die Kompatibilität mit Vorlesesystemen für blinde und sehbehinderte Menschen geachtet?
11. Soll die Homepage zur Impfanmeldung noch nachgerüstet werden, um den Kriterien der Barrierefreiheit zu entsprechen?
12. Welche Anforderungen wurden an die Hotline 1450 gestellt?
13. Gibt es Maßnahmen zur barrierefreien Umsetzung der Hotline?
14. Ist eine Kontaktaufnahme mit der Hotline 1450 auch via SMS möglich?