5224/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend Reformierung des Familienhärteausgleichs
Nach dem Rücktritt der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschbacher, wurden die Ressorts neu verteilt. So kam es zu einer Kompetenzverschiebung der Bereiche Familie und Jugend hin zum bisherigen Bundesministerium für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt. Damit ist Bundesministerin Raab künftig für die Familienagenden zuständig.
Bundesministerin Aschbacher hinterlässt eine große Baustelle: den Corona-Familienhärteausgleich. Der Fonds sollte schnelle und unbürokratische Hilfe für Familien bringen. Bis heute funktioniert die Abwicklung der Anträge nur schleppend. Wurden beispielsweise mehrere Anträge für verschiedene Personen von einer (betrieblichen) Mailadresse versendet, kamen diese nicht an oder wurden nicht bearbeitet. Dieses Problem wurde allerdings erst nach Stunden in der Warteschleife sichtbar. Zusätzlich sind viele Familien, die von Einkommensverlusten aufgrund der Covid-Krise betroffen sind, nicht anspruchsberechtigt. Die Rufe und Sorgen der Betroffenen werden nach wie vor kaum gehört. Auch wurden alle Anträge der Opposition zur Verbesserung der Situation abgelehnt.
Der Ersatz des Einkommensverlustes durch den Corona-Familienhärteausgleich erfolgt für maximal drei Monate. Viele Menschen, die aufgrund der Covid-Krise ihren Job verloren haben, sind bereits länger als drei Monate auf Arbeitssuche. Die aktuellen Arbeitsmarktdaten lassen den Schluss zu, dass viele von ihnen noch sehr lange auf der Suche bleiben werden. Auch sind viele Menschen länger als drei Monate in Kurzarbeit und bangen, ob sie ihren Job behalten werden. Die finanziellen Reserven dieser Familien sind aufgebraucht. Ein Ende der Covid-Krise ist nicht absehbar, die finanziellen Auswirkungen auf die Familien ebenso wenig.
Viele Fragen zu einer möglichen Reform des Corona-Familienhärteausgleichs sind nach wie vor unbeantwortet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Ist eine Evaluierung des Corona-Familienhärteausgleichs geplant?
2. Planen Sie künftig eine andere Art der Abwicklung des Corona-Familienhärteausgleichs (z.B. über Finanzonline)?
a. Wenn ja, welche Möglichkeiten wären aus Ihrer Sicht sinnvoll?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Teilweise erhalten Antragsteller*innen keine Bescheide oder sie erhalten diese erst nach der Überweisung der Förderungen. Ist dieses Problem behoben?
a. Wenn ja, wann erhalten Antragsteller*innen die fehlenden Bescheide?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele Anträge auf Zuwendung aus dem Familienhärtefonds wurden im Jahr 2020 aufgeschlüsselt nach Kalendermonaten gestellt?
a. Falls dazu keine statistischen Daten vorliegen sollten: warum werden diese nicht erhoben?
b. Falls dazu keine statistischen Daten vorliegen sollten: werden Sie sich zukünftig dafür einsetzen, dass solche Daten statistisch erhoben werden?
5. Auf dem Antragsformular müssen AntragstellerInnen unter dem Punkt „Erwerbsform“ Angaben zu ihrer aktuellen Erwerbssituation machen. Wieviele der AntragstellerInnen haben jeweils angekreuzt, dass sie arbeitslos, in Kurzarbeit, selbständig, erwerbstätig bzw. in Karenz sind?
a. Falls dazu keine statistischen Daten vorliegen sollten: warum werden diese nicht erhoben?
b. Falls dazu keine statistischen Daten vorliegen sollten: werden Sie sich zukünftig dafür einsetzen, dass solche Daten statistisch erhoben werden?
6. Wird es künftig möglich sein, einen weiteren Zuschuss aus dem Corona-Familienhärteausgleich zu erhalten, wenn z.B. Antragsteller*innen öfter als einmal von Kurzarbeit betroffen waren?
a. Wenn ja, ab wann ist ein weiterer Bezug möglich?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Planen Sie, künftig weiteren Personengruppen den Bezug von Förderungen durch den Corona-Familienhärteausgleich zu ermöglichen, wie z.B. getrennt lebenden Eltern?
8. Planen Sie, auch geringfügig Beschäftigte (hier vor allem Frauen, die aufgrund fehlender Rahmenbedingungen so beschäftigt sind) und Beschäftigte, die mit der „Sozialhilfe neu“ ihr Einkommen bereits jetzt aufstocken müssen, als BezieherInnen aufzunehmen?
a. Wenn ja, warum?
10. Gibt es nach wie vor Probleme bei der Bearbeitung von Anträgen, wenn mehrere Anträge für verschiedene Personen von einer Mailadresse geschickt wurden?
a. Wenn ja, wann werden diese Probleme behoben?
b. Wenn nein, wurden mittlerweile alle diese Anträge bearbeitet?
11. AntragstellerInnen berichten über Aussagen von Mitarbeiter*innen der Service-Line, dass Anträge „verschwunden sind“ bzw. „nicht auffindbar sind“. Wie erklären Sie sich solche Auskünfte?
12. Wie ist es möglich, dass Anträge verschwinden bzw. nicht auffindbar sind?
a. Falls technische Probleme vorliegen, wurden diese behoben?
i. Wenn nein, warum nicht?
13. Planen Sie, die Möglichkeit zur Antragsstellung über den 31.3.2021 hinaus zu ermöglichen?
14. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen planen Sie für Familien und Jugendliche, die besonders unter der Covid-Krise leiden?