5228/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.02.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Barbara Neßler, Mag. Georg Bürstmayr, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei bei Demonstration in Innsbruck am 30.1.2021

 

Begründung 

 

Am Samstag den 30.1.2021 fand in Innsbruck eine von der Sozialistischen Jugend Tirol angemeldete Versammlung zum Thema „Grenzen töten - gegen Abschiebungen und für die Aufnahme von geflüchteten Personen“ statt, an der rund 600 Personen teilnahmen. Im Laufe der zu Beginn friedlichen Demonstration kam es zu einer Einkesselung von rund 60 Personen, in weiterer Folge zu einem massiven Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz seitens der Einsatzkräfte. Schließlich wurde die ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung aufgelöst. Es kam dabei zu Festnahmen, Anzeigen, Identitätsfeststellung und zu Verletzungen auf Seiten der Teilnehmer*innen sowie der Polizei.

 

Den Anfragesteller*innen liegen etwa 30 Gedächtnisprotokolle von Augenzeug*innen vor, dazu viele Fotos und Videos, die den Verlauf der Demonstration, insbesondere dann die Situation in der Templstraße dokumentieren. Diverse Berichte und Bildmaterial sind auch auf der Website https://aibk.org zu finden.

 

Daraus geht hervor, dass

 

·         fast alle Demonstrierenden FFP2-Masken trugen, in geringer Zahl auch sonstigen Mund-Nasen-Schutz,

·         sich die Versammlungsteilnehmer sichtbar darum bemühten, den Mindestabstand einzuhalten,

·         der Demonstrationszug erstmals in der Anichstraße leicht ins Stocken kam, als eine junge dunkelhäutige Frau von der Polizei kontrolliert wurde,

·         sich ab der Müllerstraße vermehrt Polizei in Persönlicher Schutzausrüstung,

·         Polizeikräfte in Persönlicher Schutzausrüstung an der Ecke Templstrasse/Michael-Gaismair-Straße bereits gewartet haben,

·         es in der Tempelstraße zum Stillstand der Demonstration kam,

·         es dort zur „Einkesselung“ des „schwarzen Blocks“ und weiterer Demonstrierenden kam,

·         ein Abstandhalten aufgrund der Einkesselung und des Enger-Ziehens des Kessels nicht mehr möglich war,

·         seitens der Veranstalter die Polizei auch in Lautsprecherdurchsagen ersucht wurde, den Kessel aufzulösen, damit die gekesselten Personen den Mindestabstand herstellen können und sich zu diesem Zeitpunkt die eingekesselten Personen völlig ruhig verhalten haben,

·         nach der Durchsage der Polizei über die Auflösung der Versammlung und der Aufforderung, die Teilnehmenden mögen den Versammlungsort sofort verlassen, es den eingekesselten Personen gar nicht möglich war, dieser Aufforderung der Polizei Folge zu leisten und damit hörbar Unruhe ausbrach,

·         es kurz nach der Durchsage der Polizei breitflächig zum Einsatz von Pfefferspray gegen die eingekesselten Personen und in weiterer Folge zu tumultartigen Szenen und Panik innerhalb der Versammlungsteilnehmer*innen kam und in weiterer Folge die Situation völlig eskaliert ist.

 

Diese Quellen legen nahe, dass das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstrierenden unverhältnismäßig war, zu einer unnötigen Eskalation der Situation beitrug und zudem die Teilnehmenden in eine gesundheitsgefährdende Lage brachte. Es gilt nun zu klären, wie es zu einer solchen Eskalation bei einer bis dahin friedlichen Kundgebung kommen konnte und ob seitens der Einsatzleitung im Vorfeld als auch vor Ort die richtigen und verhältnismäßigsten Entscheidungen getroffen wurden.

 

Weiters geht aus Medienberichten hervor, dass 45 Personen zum Teil bis Sonntag, teilweise bis Montag, aber auch länger festgehalten wurden. Zwei Personen wurden erst am Dienstag, 2.2.21 aus der Haft entlassen – das obwohl die Staatsanwaltschaft Innsbruck es davor laut orf.at als „nicht verhältnismäßig“ angesehen hatte, die Personen länger als 48 Stunden festzuhalten. Die Schilderungen von Personen, die festgehalten wurden und die auch den Anfragesteller*innen vorliegen, sind teilweise verstörend, die an die Polizei gerichteten Vorwürfe massiv.

 

„In einer gemeinsamen Stellungnahme, die der Organisator der Demonstration von der Sozialistischen Jugend Tirol (SJT) verschickt hat, erhoben Aktivistinnen und Aktivisten unterdessen schwere Vorwürfe. So hätten Personen von mutmaßlicher Repression berichtet: ‚Inhaftierte durften kein Telefonat führen, bei polizeilichen Amtshandlungen wurde keine Rücksicht auf Körperuntersuchung durch das gleiche Geschlecht genommen. Es fanden auch körperliche Übergriffe statt, indem beispielsweise einer Person bei der polizeilichen Körperuntersuchung von hinten in den Schritt gefasst wurde. Darüber hinaus waren Menschen in Haft der Gefahr ausgesetzt sich an Covid-19 anzustecken, da die Polizei vielerorts keinen Mund-Nasen-Schutz trug und Personen in Haft ihre FFP2-Masken entfernt wurden‘, lauteten die Vorwürfe. (...)

Bei der Demonstration ‚Grenzen Töten‘ am vergangenen Samstag war es zu drei Festnahmen wegen Verwaltungsübertretungen gekommen, 45 Anhaltungen und Identitätsfeststellungen, davon anschließend 15 Festnahmen aufgrund des Verdachts des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt, sowie einer Festnahme wegen Verdachts des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung eines Polizisten. Weiters wurden 50 Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes, sieben Anzeigen wegen fehlenden Mund-Nasenschutzes und 15 sonstige Verwaltungsanzeigen, etwa wegen pyrotechnischer Gegenstände, erstattet.“[1]

 

Das Anliegen eines Rechtstaates sollte eine effektive und von allen Seiten anerkannte Polizeiarbeit sein, die eine sichere Atmosphäre für alle schafft, sodass sich jede und jeder einzelne darauf verlassen kann, dass ihre Grund- und Menschenrechte zu jedem Zeitpunkt gewährt werden. Um dies zu erreichen braucht es eine moderne Fehlerkultur, in deren Rahmen Einsatzplanungen und Führungen laufend und selbstkritisch evaluiert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende 

 

 

Anfrage 

 

1.      Die Demonstration „Grenzen töten“ am 30.1.21 in Innsbruck wurde im Vorfeld nicht untersagt. Hat es seitens der Behörden Auflagen an die Veranstalter der Demonstration gegeben? Falls ja: Welche?

2.      Wurde gegen die behördlichen Auflagen verstoßen? Falls ja: gegen welche und zu welchem Zeitpunkt?

3.      Mit wie vielen Demonstrationsteilnehmer*innen haben die Behörden bei der Planung des Polizeieinsatzes gerechnet?

a.      Aufgrund welcher Informationen wurde diese Einschätzung getroffen?

b.      Wie viele Polizist*innen pro geschätzte Teilnehmer*innen werden für Demonstrationen bereitgestellt?

                                                        I.            Welche regionalen Unterschiede gibt es in der Einsatzplanung im Länder- und Städtevergleich?

4.      Wie viele Teilnehmer*innen zählte die Polizei bei der Demonstration?

5.      Wie viele Polizist*innen waren bei der gegenständlichen Demonstration im Einsatz?

a.      Um welche Einheiten hat es sich gehandelt?

b.      Waren Sondereinheiten im Einsatz?

                                                        I.            Wenn ja: Welche?

                                                      II.            Wenn ja: Warum?

6.      Waren an besagtem Einsatz auch Beamt*innen in Zivil im Dienst?

a.      Wenn ja: Wie viele?

b.      Mit welchen Aufgaben waren diese Zivilbeamt*innen betraut?

7.      Wer leitete den in Rede stehenden Einsatz (Name und Dienstgrad)?

a.      Wie und mit welcher Begründung wurde die Person für die Einsatzleitung ausgewählt?

b.      Welche Einsatzleitungserfahrung weist die mit der Einsatzleitung betraute Person auf und welche Demonstrationen überschaute sie bisher?

8.      Wie lange dauerte der Einsatz?

9.      Welche Bedenken hatte die Landespolizeidirektion Tirol hinsichtlich der gegenständlichen Versammlungen und aufgrund welcher vorliegenden Fakten bzw. Wahrnehmungen? Bitte um genaue Darstellung der Gründe.

10.  Wird in der Tiroler Polizei die „3D Strategie“ (Dialog, Deeskalation, Durchsetzung) geübt? Wurde der Einsatz nach dieser Methode geplant?

a.      Wenn ja: Inwieweit wurde die Strategie befolgt? Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt für Dialog und Deeskalation gesetzt?

b.      Wenn nein: Wieso nicht?

11.  Mehrere Augenzeugen berichten, dass eine junge dunkelhäutige Frau mit einem Transparent in der Hand in der Maria-Theresien-Straße zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert wurde. Kam es zur Personenkontrolle einer Demonstrationsteilnehmerin durch die Polizei in der Maria-Theresien-Straße?

a.      Wenn ja: wieso?

12.  Was war der Grund dafür, dass der Demonstrationszug an einer Engstelle – in der Templstraße – seitens der Polizei zum Stillstand gebracht wurde und damit eine Verengung der Abstände zwischen den Teilnehmenden herbeigeführt wurde?

13.  Haben Demonstrierende bis zur Einkesselung in der Templstraße in irgendeiner Form Außenstehende (Passant*innen, Polizist*innen) angegriffen?

14.  Wieso kam es im Laufe des Einsatzes zu einer Einkesselung?

a.      Wer gab dafür den Auftrag?

b.      Aus welchem Grund gab man den Auftrag zu Einkesselung?

c.       Wie viele Personen befanden sich im Kessel?

d.      War die Einkesselung situationsbedingt das gelindeste und verhältnismäßigste Mittel?

15.  Medienberichten ist zu entnehmen, die Polizei habe eine Einkesselung vorgenommen, weil von einigen Demonstrierenden der Mindestabstand nicht eingehalten worden sei. Inwieweit konnte eine Einkesselung und damit einZusammendrängen einer Personengruppe dazu beitragen, einen Mindestabstand (von zwei Metern) zwischen den Personen herbeizuführen bzw. sicherzustellen?

16.  Weshalb wurde breitflächig Pfefferspray gegen die Demonstrationsteilnehmer*innen eingesetzt?

a.      Wurde dies von der Einsatzleitung angeordnet?

                                                        I.            Wenn ja: Wieso?

                                                      II.            Wenn nein: Wieso kam es dennoch zum Pferffersprayeinsatz?

b.      Zu welchem Zeitpunkt der Demonstration und der Einkesselung wurde der Einsatz von Pfefferspray angeordnet? Gab es ein initiales Ereignis, das als Begründung diente?

c.       War der Pfeffersprayeinsatz situationsbedingt das gelindeste und verhältnismäßigste Mittel?

d.      War seitens der Einsatzleitung die mögliche Auslösung einer Panikreaktion durch den massiven Einsatz von Pfefferspray mit in die Überlegungen aufgenommen und abgewogen worden?

17.  Wurde die Auflösung der Demonstration durch die Behörde verfügt?

a.      Wenn ja, durch welche?

b.      Wenn ja: Wann wurde diese verfügt?

c.       Wenn ja: mit welcher Begründung?

d.      Wenn nein: Wieso nicht?

18.  Wie ging die Auflösung vonstatten? (Genaue Schilderung des Ablaufs)

a.      Wie viel Zeit verstrich zwischen der Bekanntgabe der Auflösung der Demonstration bis zum Einsatz von Pfefferspray?

b.      Hätten die eingekesselten Personen der Aufforderung der Polizei, die Versammlung zu verlassen, Folge leisten können?

19.  Zu wie vielen Identitätsfeststellungen kam es insgesamt im Verlauf der Einsätze rund um die oben beschriebenen Versammlungen und Demonstrationen am 30.01.2021? Aus welchem Gründen?

20.  Wie viele Anzeigen wurden im Laufe des Einsatzes durchgeführt?

a.      Welcher Tatbestand lag diesen zu Grunde? Bitte um Auflistung.

21.  Zu wie vielen Festnahmen kam es im Verlauf des Einsatzes?

a.      Welcher Tatbestand lag diesen zu Grunde? Bitte um Auflistung.

b.      Wurden festgenommene Personen bei der Amtshandlung verletzt?

c.       Wie lange wurden die festgenommenen Personen festgehalten?

d.      Wurde Personen aufgrund der Festnahme inhaftiert? Wenn ja, was waren die Haftgründe?

e.      Wann wurden die Personen wieder auf freien Fuß gesetzt?

22.  Wie viele Polizist*innen wurden bei dem Einsatz verletzt, wie kam es zu den Verletzungen und um welche Art von Verletzungen handelte es sich?

23.  Wie viele Teilnehmer*innen der Demonstration wurden bei dem Polizeieinsatz verletzt, wie kam es zu den Verletzungen und um welche Art von Verletzungen handelte es sich?

24.  Wie viele Personen mussten aufgrund der in Rede stehenden Ereignisse ambulant versorgt werden?

a.      Wie viele Demonstrationsteilnehmer*innen?

b.      Wie viele Polizist*innen?

25.  Wurde die Zufahrt von Rettungswägen durch Polizeiwägen/Beamt*innen erschwert?

a.      Wenn ja: Warum?

26.  Wurde ein Rettungswagen durch Polizeifahrzeuge/Beamt*innen im Bereich Michael-Gaismair-Straße/Ecke Leopoldstraße an der Weiterfahrt gehindert?

27.  Fand nach dem Einsatz eine einsatztaktische Nachbesprechungen statt?

a.      Was wurde in den Nachbesprechungen konkret behandelt?

b.      Wurden konkrete Vorfälle besprochen, und welche?

c.       Wurde besprochen wie es zur Eskalation kommen konnte?

d.      Wurden Fehler bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes festgestellt, und falls ja, welche?

28.  Wurden mit den Anmelder*innen bzw. den Gruppenführer*innen Vor- und Nachbesprechungen abgehalten?

a.      Wenn ja, mit wie vielen Personen wurde eine Nachbesprechung durchgeführt?

b.      Wenn ja, was war der Inhalt dieser Nachbesprechungen?

29.  Wurde der gesamte Polizeieinsatz rund um die genannten Versammlungen und Demonstrationen bereits evaluiert?

a.      Wenn ja, wurden Fehler bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes festgestellt, und welche?

b.      Wurde evaluiert wie es zur Eskalation kommen konnte?

c.       Welche Schlüsse werden für zukünftige Einsätze gezogen?

30.  Ergeben sich rückblickend für das Innenministerium konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Einsatztaktiken und Strategien der Polizei?

31.  Ist es richtig, dass es festgehaltenen bzw. verhafteten Personen Telefonate verwehrt bzw. teileweise erst sehr spät gestattet wurden?

a.      Falls ja: Warum?

32.  Ist es richtig, dass es festgehaltenen bzw. verhafteten Personen verwehrt bzw. teileweise erst sehr spät gestattet wurde, eine WC aufzusuchen?

a.      Falls ja: Warum?

33.  Ist es richtig, dass es Anwält*innen und der Rechtshilfe verwehrt wurde, mit den Festgenommen zu sprechen?

a.      Falls ja: Warum?

34.  Ist es richtig, dass einzelne Polizist*innen im Zuge ihrer Amtshandlungen keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben?

35.  Ist es richtig, dass Körperuntersuchungen von Polizist*innen durchgeführt wurden, die ein anderes Geschlecht hatten als jenes der untersuchten Personen?

a.      Falls ja: Warum?

36.  Ist es richtig, dass es auch zu körperlichen Übergriffen kam, indem beispielsweise einer Person bei der polizeilichen Körperuntersuchung von hinten in den Schritt gefasst wurde?

a.      Falls ja: Welche Konsequenzen hat es gegeben?

37.  Kam es im Zuge der Festhaltungen bzw. Inhaftierungen zu anderen körperlichen Übergriffen?

a.      Falls ja: Welche?

38.  Wie konnte die Polizei die „typisch professionellen Vorbereitungen“[2] von Personen, die nach Innsbruck angereist sind, feststellen, die „auf gewalttätige Angriffe gegen die Polizei und Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch massive Übertretungen der Covid19-Bestimmungen“ ausgerichtet gewesen sein sollen?

39.  Welche konkreten Hinweise hatte die Polizei, dass seitens von Demonstrierenden gewalttätige Auseinandersetzungen geplant waren?

40.  Was ist der Grund dafür, dass bei vorangegangenen Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-Gegner*innen die Polizei nicht mit Pfefferspray und Schlagstöcken eingeschritten ist, obwohl sich dort unzählige Teilnehmer*innen ganz bewusst ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Wahrung des Sicherheitsabstandes aufgehalten haben?

41.  Der Tiroler Tageszeitung[3] ist zu entnehmen, dass am Samstag in Tirol insgesamt vier Versammlungen stattgefunden hätten und eine nicht angemeldet gewesen sei.

a.      Ist das richtig?

b.      Um welche Versammlung hat es sich gehandelt?

c.       Falls ja: Warum hat die Polizei die nicht angemeldete Versammlung nicht aufgelöst?

42.  Wie viele Anzeigen gab es bisher bei den Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Gegner*innen wegen der Nichteinhaltung der Covid-Regelungen

a.      in Tirol gesamt?

b.      davon in Innsbruck?

43.  Wie viele Anhaltungen oder Festnahmen gab es bisher bei den Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Gegner*innen wegen der Nichteinhaltung der Covid-Regelungen

a.      in Tirol gesamt?

b.      davon in Innsbruck?

44.  Wie viele Verhaftungen gab es bisher bei den Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Gegner*innen wegen der Nichteinhaltung der Covid-Regelungen

a.      in Tirol gesamt?

b.      davon in Innsbruck?



[1] https://tirol.orf.at/stories/3088039 (zuletzt eingesehen am 3.2.21)

[2] https://news.feed-reader.net/otsat/355201/polizei-tirol-demonstration-am-30-01 (zuletzt eingesehen am 3.2.21)

[3] https://www.tt.com/artikel/17795504/demo-in-innsbruck-ausser-kontrolle-streit-um-verhaeltnismaessigkeit (zuletzt eingesehen am 3.2.21)