5256/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.02.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Verzögerungen des Studiums aufgrund der Coronavirus Maßnahmen an den Universitäten Österreichs

 

 

Die Maßnahmen, die im Zuge der Coronavirus Krise gesetzt werden führen nicht nur auf Seiten der Wirtschaft und des Soziallebens zu fundamentalen Änderungen sondern beeinträchtigen ebenso die Bildung und Ausbildung der Schüler und Studenten. Insbesondere bei den Universitäten sind viele Maßnahmen nicht nachvollziehbar.

 

Die Leitungen der Universitäten versprechen den Lehrbetrieb in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. In Wahrheit gibt es jedoch zahlreiche Studenten die vor allem bei der Abfassung ihrer Abschlussarbeiten umfassende Zeitverzögerungen hinnehmen müssen. Sei es weil Bibliotheken nur eingeschränkt geöffnet sind, verpflichtende Labore nicht besucht werden können oder Praktika, die für das Studium immanent sind, auf unbestimmten Zeitraum verschoben wurden.

 

Die Verordnungen des zweiten und dritten Lockdowns garantieren den Universitäten bei der Bestimmung ihrer Vorgehensweise weitgehende Autonomie. Daher können die einzelnen Institute, je nach Disposition der Lehrenden entscheiden, wie die Prüfungen abgehalten werden, welche Seminare stattfinden und wie beziehungsweise ob die für viele Studienrichtungen erforderlichen Labore besucht werden können.

 

Als Wissenschaftssprecher habe ich bereits im August gefordert, die Universitäten ab Herbst wieder in den Normalbetrieb umzustellen (siehe https://www.youtube.com/watch?v=IVr41SiSugA&t=38s)

 

Von den Universitäten kommt jedoch kaum eine Reaktion beziehungsweise erfahren die Studenten selbst nur wenig Rückhalt für ihre jeweiligen Lehrinstitution.  Die Studenten der Zahnmedizinischen Universität Wien beispielsweise, haben mit den Verzögerungen, die sich für sie aufgrund der Coronavirus Maßnahmen ergeben, zu kämpfen. Die Erfüllung ihres Praktikumskataloges ist nun nur mehr mit erheblichen Zeitverzögerungen möglich (siehe 2184/J XXVII GP). Auch den Studenten der Technischen Universität Graz ist es nicht gestattet die Labore oft genug zu nützen, was erhebliche Verzögerungen bezüglich der Beendigung ihres Studiums nach sich zieht. Das Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Wien beispielsweise hat seinen Laborbetrieb auf digitale Lehre umgestellt. Ob dies zielführend für den späteren Beruf ist, ist fraglich.

  

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 

Anfrage

 

1. Aus welchem Grund gibt es keine Einheitlichkeit bei dem Vollzug der Coronavirus Maßnahmen an den österreichischen Universitäten?

 

a.    Aus welchem Grund ist es jedem Institut selbst vorbehalten die

Öffnungszeiten der Bibliotheken und Labore festzusetzen, beziehungsweise Seminare auszusetzen und Praktika aufgrund von möglicher Ansteckungsgefahr zu verschieben?

 

2. Gibt es Pläne beziehungsweise Strategien um gerade die Labornutzung künftig wieder zu ermöglichen? 

 

a.    Aus welchem Grund ist es nicht möglich mehrere Labore und Seminare

abzuhalten, um die Teilnehmerzahl an den einzelnen Laboren zu minimieren und so das Risiko einer möglichen Ansteckung zu verringern?

 

3. Was sind die Gründe für die Aussetzung eines Labors oder die Schließung einer Bibliothek?

 

4. Wie viele Personen sind an der Beschlussfassung zur Schließung eines institutseigenen Labors, einer institutseigenen Bibliothek beteiligt?

 

5. Leidet die Qualität der Lehre insbesondere bei der digitalen Abhaltung eines Labors?