5265/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Demo gegen Abschiebungen in Graz

 

Am Samstag, 30. Jänner 2021 demonstrierten laut Medienberichten rund 650 Menschen gegen Abschiebungen. Der Demo-Zug startete demnach gegen 16 Uhr am Grazer Griesplatz und verlief über den Südtirolerplatz weiter zum Hauptplatz. Organisiert wurde die Demo von verschiedenen linken Organisationen, wusste die „Kronen Zeitung“ zu berichten. Darunter die Sozialistische Jugend. Aber auch Lokalpolitiker von SPÖ, KPÖ, Grünen und NEOS sowie die Katholische Aktion sollen teilgenommen haben. Anzeigen oder Festnahmen soll es keine gegeben haben.

(Quelle: https://www.krone.at/2331036)

 

Pikant ist jedoch, dass es vor der Demo zu einem nächtlichen Anschlag auf die ÖVP-Parteizentrale mit Farbbeuteln gekommen sei. Berichten zufolge, soll sich die antifaschistische Szene dazu bekannt haben. In einer Aussendung bezeichnete man die Regierung, insbesondere die ÖVP, als „rassistische Pack“ und sogar ein Vergleich mit Nazis wurde gezogen. Der Sachschaden soll sich in der Höhe von mehreren Zehntausend Euro belaufen.

(Quelle: https://www.krone.at/2330863)

 

Ein Nebenschauplatz zu der Demo und den bedenklichen Farbbeutelanschlägen ist ein sogenanntes „Protestcamp“ am Freiheitsplatz in Graz. Demnach campieren dort nun jedes Wochenende „Aktivisten“ um ihre Solidarität mit Migranten in den Lagern in Griechenland und Bosnien-Herzegowina zu demonstrieren.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5926915/Freiheitsplatz_Grazer-Protestcamp_Zelte-der-Solidaritaet-sind)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    War die Demonstration am 30. Jänner 2021 in Graz angemeldet?

2.    Wenn ja, wann wurde sie angemeldet?

3.    Wenn ja, durch wen wurde sie angemeldet?

4.    Wenn ja, wurde eine Untersagung der Demonstration unter den gleichen Gesichtspunkten, wie bei den für dasselbe Wochenende in Wien angemeldeten und schließlich untersagten Kundgebungen, überprüft?

a.    Wenn ja, welches Ergebnis ergab diese Überprüfung?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung wurden eine Untersagung bzw. eine Nicht-Untersagung entschieden?

c.    Wenn nein, warum ist bei dieser Demonstration der öffentliche Gesundheitsschutz kein Argument?

d.    Wenn nein, warum wurde dies nicht überprüft?

5.    Wenn nein, wurde aufgrund der Nichtanmeldung eine Auflösung der zusammengekommenen Demonstranten in Erwägung gezogen oder entsprechend versucht?

a.    Wenn ja, warum ist eine etwaige Auflösung nicht in Betracht gekommen?

b.    Wenn ja, warum ist eine etwaige Auflösung nicht möglich gewesen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wie viele Polizisten waren bei dieser Demonstration im Einsatz?

7.    Welche Kosten verursachte dieser Polizeieinsatz?

8.    Gab es verletzte Polizisten?

9.    Wenn ja, wie viele Polizisten wurden verletzt?

10. Gab es tatsächlich keine Anzeigen oder Festnahmen im Rahmen dieser Demonstration?

11. Wenn ja, kann in diesem Fall definitiv ausgeschlossen werden, dass es zu keiner einzigen Übertretung nach dem Covid-Maßnahmen-Gesetz bzw. nach Covid-Maßnahmen-Verordnungen kam?

12. Wenn nein, wie viele Anzeigen gab es?

13. Wenn nein, auf Grund welcher Delikte bzw. Straftatbestände wurden diese Anzeigen erstattet?

14. Wenn nein, wie viele Festnahmen gab es?

15. Wenn nein, auf Grund welcher Delikte bzw. Straftatbestände wurden diese Verhaftungen durchgeführt?

16. Wurde vor, während oder nach der Demonstration – insbesondere auch im Hinblick auf den kurz davor stattgefundenen Farbbeutelanschlag auf die ÖVP-Zentrale – in Graz seitens der Behörden bzw. des Verfassungsschutzes überprüft, ob linksextremistische Gruppierungen, Organisation oder Personen an der Organisation der Versammlung beteiligt waren oder an der Veranstaltung teilgenommen haben?

17. Wenn ja, welche Überprüfungen wurden in diesem Zusammenhang angestellt?

18. Wenn ja, durch welche Behörden wurden diese Überprüfungen unternommen?

19. Wenn ja, welches Ergebnis ergab diese Überprüfung?

20. Wenn ja, konnten personelle Zusammenhänge oder Überschneidungen zwischen der Demonstration und dem Farbbeutelanschlag definitiv ausgeschlossen werden?

21. Wenn ja, wie wurde diese Überprüfung ggf. in eine Entscheidung über Untersagung oder Nicht-Untersagung einbezogen?

22. Wenn ja, wie wurde diese Überprüfung ggf. in die Einsatztaktik vor Ort einbezogen?

23. Wenn nein, warum war eine derartige Überprüfung nicht erforderlich oder wurde als nicht erforderlich erachtet?

24. Gibt es bereits Tatverdächtige im Zusammenhang mit dem Farbbeutelanschlag auf die ÖVP-Zentrale in Graz?

25. Wenn ja, wie viele Tatverdächtige konnten identifiziert werden?

26. Wenn ja, konnten diese Tatverdächtigen irgendwelchen Gruppierungen oder Organisationen zugeordnet werden bzw. welchen Gruppierungen oder Organisationen konnten sie zugeordnet werden?

27. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte oder Verordnungsübertretungen wird gegen diese Tatverdächtigen ermittelt?

28. Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte oder Verordnungsübertretungen wird unabhängig von Tatverdächtigen betreffend des Farbbeutelanschlages auf die ÖVP-Zentrale in Graz generell ermittelt?

29. Gibt es Hinweise oder den Verdacht, dass die Gruppe, Organisation oder Personen, welche den Farbbeutelanschlag gegen die ÖVP-Zentrale in Graz verübt haben, weitere derartige Aktionen bzw. Anschläge verüben?

30. Wenn ja, inwiefern gibt es dahingehend Verdachtsmomente oder Hinweise?

31. Wenn ja, wie wird darauf reagiert?

32. Wenn nein, ist das überhaupt ein Gegenstand von Ermittlungen oder Untersuchungen?

33. Ist das sogenannte „Protestcamp“ am Grazer Freiheitsplatz als Veranstaltung, Demonstration oder Kundgebung angemeldet worden?

34. Wenn ja, wann fand die Anmeldung statt?

35. Wenn ja, durch wen fand die Anmeldung statt?

36. Wenn ja, wurde hier eine Untersagung unter den gleichen Gesichtspunkten, wie bei den in Wien angemeldeten und schließlich untersagten Kundgebungen, überprüft?

a.    Wenn ja, welches Ergebnis ergab diese Überprüfung?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung wurden eine Untersagung bzw. eine Nicht-Untersagung entschieden?

c.    Wenn nein, warum ist hier der öffentliche Gesundheitsschutz kein Argument?

d.    Wenn nein, warum wurde dies nicht überprüft?

37. Wenn nein, wurde aufgrund der Nichtanmeldung eine Auflösung des sogenannten „Protestcamps“ in Erwägung gezogen oder entsprechend versucht?

a.    Wenn ja, warum ist eine etwaige Auflösung nicht in Betracht gekommen?

b.    Wenn ja, warum ist eine etwaige Auflösung nicht möglich gewesen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

38. Wurde das sogenannte „Protestcamp“ durch eine polizeiliche Maßnahme überprüft bzw. festgestellt ob Straftatbestände, Delikte oder Verwaltungsübertretungen vorliegen?

39. Wenn ja, welche Straftatbestände, Delikte oder Verwaltungsübertretungen lagen ggf. vor?

40. Wenn nein, warum nicht?