5266/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Fuhrpark des Mobilitätsministeriums

 

Österreich sieht sich am Beginn des Jahres 2021 mit zwei großen Herausforderungen konfrontiert. Einerseits gilt es nach wie vor, der Corona-Krise und der immensen wirtschaftlichen Auswirkungen Herr zu werden. Andererseits stellt der Klimawandel eine der größten Gefahren für unsere Gesellschaft dar, sofern keine prägnanten Schritte gesetzt werden, um einen Rückgang der CO2-Äquivalent Emissionen herbeizuführen. Beide dieser Herausforderungen erfordern eine nationale Kraftanstrengung, an der alle Teile der Gesellschaft sich beteiligen müssen, auch die öffentliche Verwaltung.

Der Verkehr stellt nach wie vor das Sorgenkind der heimischen Klimabilanz dar und es bedarf eines drastischen Umdenkens, um eine Mobilitätswende herbeizuführen. Hier ist es essentiell, dass auch in den Ministerien diese Wende mitgetragen wird. Der Fuhrpark des Mobilitätsministeriums hat neben seinen direkten Auswirkungen auf die Umwelt und die Finanzen auch eine Vorbildwirkung für den Rest der Gesellschaft. Deshalb ist es umso wichtiger, dass innerhalb dieses Ministerium ein wirtschaftlich sparsamer und klimaverträglicher Fuhrpark unterhalten wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Kraftfahrzeuge befinden sich im Fuhrpark Ihres Ministeriums?

a.    Nach Auflistung nach Marke, Modell und Erstzulassung wird ersucht.

b.    Wie viele dieser Fahrzeuge wurden im Jahr 2020 angeschafft?

2.    Wie viele Fahrräder, Lastenräder und E-Fahrräder befinden sich im Fuhrpark Ihres Ministeriums?

a.    Wie viele dieser Fahrzeuge wurden im Jahr 2020 angeschafft?

3.    Welchen Stellenwert genießt die Umweltverträglichkeit eines gegebenen Fahrzeugs in Bezug auf dessen Anschaffung oder Beibehaltung im Fuhrpark?

a.    Besteht ein Emissionsgrenzwert der von keinem Fahrzeug des Fuhrparks überschritten werden darf?

                                      i.Wenn ja, wie wird dieser definiert?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht? 

4.    Anschaffungs-, Wartungs- und Versicherungskosten in welcher Höhe fielen in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils für die Fahrzeuge insgesamt an?

5.    Nach welchen Kriterien und in welchen zeitlichen Abständen werden Kraftfahrzeuge des Fuhrparks durch neue ersetzt?

6.    Wie verläuft der Prozess einer Neuanschaffung eines Fahrzeugs?

a.    Findet eine Ausschreibung statt?

                                      i.Wenn ja, werden diese veröffentlicht?

1.    Wenn ja, wo?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Werden Neufahrzeuge gekauft oder Fahrzeuge geleast?

                                      i.Weshalb wird eine dieser Varianten bevorzugt?

c.    Bei welchen Händlern wurden Fahrzeuge seit 2017 angeschafft bzw. geleast?

                                      i.Weshalb wurden gerade diese Händler ausgewählt?

7.    Wie verläuft der Prozess des Ausscheidens eines Fahrzeugs aus dem Fuhrpark?

a.    Werden diese weiterverkauft?

                                      i.Wenn ja, an wen bzw. über welche Händler?

                                    ii.Wurden Fahrzeuge an Mitarbeiter_innen des Ministeriums verkauft?

1.    Wenn ja, wie oft geschah dies seit 2017?