5267/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Reform Insolvenzordnung

 

Die durch die Pandemie ausgelöste Rezession ist die tiefste in der Geschichte der zweiten Republik. Einkommen, Produktion und Steuereinnahmen sind 2020 in einem nie dagewesenen Ausmaß gesunken. Österreich verzeichnet damit im internationalen Vergleich einen deutlich stärkeren Einbruch als andere MS in der EU (z.B. Dänemark, Schweden oder Deutschland). Die Unternehmensinsolvenzen sind im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 40% zurückgegangen, die Privatkonkurse um 23%. Dies erscheint nur auf den ersten Blick paradox, ergibt sich aber aus dem Aussetzen der insolvenzrechtlichen Fristen und aufgrund der Wirtschaftshilfen im Rahmend der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie. Viele Expert_innen, Bankenvertreter_innen und Bundesminister Kocher selbst unterstreichen aber, dass dies kein Grund für Optimismus ist und warnen vor einer Insolvenzwelle, die vor allem KMU schwer treffen wird. Angesichts dieser Entwicklungen bedarf es dringend einer Reform des österreichischen Insolvenzrechts. Sanierungsverfahren werden oft zu spät begonnen. Jeder Tod eines Unternehmens vernichtet Vermögen, Know-how und Arbeitsplätze. Je früher man mit der Sanierung beginnt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens bzw. des Erfolgs.

Die Bundesministerin für Justiz hat die Vorlage einer Reform für Jänner 2021 angekündigt. Zum Teil soll in der geplanten Reform auch die EU-Richtline 2019/1023 (RL über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren) umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 17.7.2021. Ziel dieser RL ist es, den Gedanken der zweiten Chance besser zu verankern und Know-how, Arbeitsplätze und Unternehmensstrukturen am Leben zu erhalten. Die Vorlage des Reformentwurfs verzögert sich laut eines Zeitungsartikels wegen inhaltlicher Differenzen innerhalb der Bundesregierung. Wann diese notwendigen Reformen vorgelegt werden sollen, ist nicht bekannt. 

Quellen:

·         https://www.ksv.at/pressemeldungen/insolvenzstatistik-2020

·         https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2087907-Kreditorenverband-befuerchtet-Insolvenzwelle.html

·         https://orf.at/stories/3196928/

·         https://www.diepresse.com/5928757/uneinigkeit-bei-privatinsolvenzen?from=rss

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann soll der Entwurf für eine Reform des Insolvenzrechts vorgelegt werden?

2.    Welche konkreten Eckpunkte beinhaltet diese Reform?

3.    Welche konkreten Änderungen des aktuellen Rechtsrahmens sind geplant?

a.    Welche Änderungen sind durch die Umsetzung der RL 2019/1023 notwendig geworden?

b.    Welche Änderungen wurden zusätzlich zur Umsetzung der RL 2019/1023 in die Reform aufgenommen?

c.    Wie ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen?

d.    Wie ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Private?

4.    Wie wird dem Ziel der RL nach Verbesserung der zweiten Chance für Unternehmer_innen in der Reform Rechnung getragen?

5.    Welche Änderungen des Sanierungsverfahrens sind konkret geplant?

6.    Ist eine Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital (Debt-Equity-Swap) vorgesehen?

7.    Wie ist der klassenübergreifende Cram-down nach Art. 11 der RL (2019/1023) konkret ausgestaltet?