5276/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Postenschacher bei der Wiener Zielfahndung
Die Zielfahndung ist eine wesentliche Einheit des LKA-Wien.
Seit dem Jahre 1994 gibt
es bei der Wiener Polizei die Gruppe „Zielfahndung“. Erfahrene Beamte
des Landeskriminalamtes Wien sind hier untergetauchten Personen auf der Spur,
nach denen gefahndet wird. Seit der Gründung konnten bereits mehr als 900
nationale und internationale Festnahmeersuchen vollzogen werde. Pro Jahr werden
zwischen 30 und 80 Festnahmeanordnungen realisiert.
Sie war 1994 die erste ZF-Einheit bundesweit. 2004 wurde eine solche auch ein
ZF im BKA eingerichtet.
Im Jahr 2019 gelangen den Wiener Zielfahndern 46 Festnahmen. Das bedeutet, dass jeden 8. Tag ein gesuchter Krimineller festgenommen werden konnte.
Für diese Aufgaben braucht sie die besten Leute. Und hier hakt es offenbar. Den Abgeordneten wurde zugetragen, dass es im Zuge jüngster Besetzungvorgänge bei der Wiener Zielfahndung zu massiven parteipolitischen Interventionen kam. Doch alles der Reihe der nach.
Am 17.04.2020 schrieb die Personalabteilung der LPD Wien behördenöffentlich die Neubesetzung der Funktion des stellvertretenden Gruppenführers im LKA Assistenzdienst Fahndung aus. Inkludiert Anforderungs- und Aufgabenprofil. Bewerber_innen wurden aufgefordert sich bis 1. Mai 2020 zu melden. Soweit so gut.
Auf die Position bewarben sich zwei Personen die hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes E.D. und A.M. bezeichnet werden.
Beide sind etwa gleich alt und seit mehr als 30 Jahren im Dienste des BMI und durchliefen ihre Laufbahn innerhalb der LPD Wien in unterschiedlichen Dienststellen und Funktionen.
Im Bewerbungsverfahren wurden Hearing abgehalten, Laufbahnen und Qualifikationen verglichen und Stellungnahmen der jeweiligen Dienstvorgesetzten eingeholt.
Die Stellungnahmen der Vorgesetzten (Gruppenleiter, Abteilungsleiter sowie des Dienststellenleiters) weisen eine klare Besserqualifizierung des E.D. gegenüber A.M aus und begründen jeweils präzise und nachvollziehbar, weshalb dieser unter Berücksichtigung von Laufbahnvergleich, Erfahrungen in der Zielfahndung, Aus- und Fortbildung, Vortätigkeiten, Fachkompetenz, Persönlicher Kompetenz, Sozial-kommunikativer Kompetenz, Führungskompetenz, Eigen- und Fremdwahrnehmung sowie dessen persönlichem Auftreten im Bewerbungsgespräch der besser geeignete Kandidat wäre.
Die Bewerbungskommission sprach sich in Folge einstimmig für die Ernennung E.D. aus und richtete diesen Vorschlag an die Personalabteilung des BMI.
Am 28.12.2020 informierte die Personalabteilung der LPD Wien per Rundschreiben, dass durch Erlass des BMI vom 21.12.2020 zur Überraschung aller Beteiligter A.M mit der Funktion betraut wird, was in der betroffenen Abteilung für Wirbel und Unverständnis sorgte. Schließlich erwies er sich im Personalauswahlverfahren nicht als der bestqualifizierten im Sinne des BDG.
Was war also passiert, dass das Ergebnis des Bewerbungsprozesses im BMI umgedreht wurde? Welche Qualifikation des A.M. war es, die das BMI zu diesem Schritt bewegte?
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie lief das Bewerbungsverfahren für die Stelle des stellvertretenden Gruppenführers im LKA Assistenzdienst im Detail ab?
2. Welche Stufen durchlief sie?
3. Wann fanden welche Bewerbungsgespräche statt?
4. Welche Dienstvorgesetzten gaben Stellungnahmen zu den Bewerbern ab?
5. Welche Bestellungsempfehlungen gaben diese jeweils ab und mit welcher Begründung?
6. Welchen Besetzungsvorschlag erteilten welche Gremien wann und mit welcher Begründung?
7. Wann wurde durch welche Stellen die Besetzung der Stelle mit A.M. entschieden und mit welcher präzisen Begründung?
8. Inwiefern war A.M. besser Geeignet als E.D.?
9. Trifft es zu, das A.M nicht über ausreichend Aus- und Fortbildungen verfügt?
10. Trifft es zu, das A.M seit 30 Jahren jede Form der Aus- und Fortbildungen (Gleichbehandlung, Menschenrechte, etc.) verweigerte?
11. Entspricht es den Tatsachen, dass A.M. keine Erfahrung im Bereich der ZF aufweist, weil er nie dort tätig war?
12. Trifft es zu, das sich die Dienstvorgesetzten der Zielfahndung für E.D. aussprachen?
13. Gab es auch Stellungnahmen von Dienstvorgesetzten, die sich für die Bestellung von A.M aussprachen?
a. Wenn ja, wie viele?
14. Welche Veranlassungen hat das Innenministerium im Zusammenhang mit der Bestellung vorgenommen?
15. Welche Dienststellen des BMI hatten mit der Bestellung zu tun und inwiefern?
16. Kann ausgeschlossen werden, dass die Bestellung von A.M. aus parteipolitischen Gesichtspunkten (Nähe zur ÖVP) erfolgte?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
17. Ist dem Innenministerium bekannt, ob sich der übergangene Bewerber bereits an die Gleichbehandlungskommission gewandt hat?
a. Wenn ja, mit welchem Begehren und welcher Begründung?
b. Wenn ja, ist das Verfahren vor der GBK schon eingeleitet?
c. Wenn ja, welche Position vertritt das BMI in dem Verfahren?
d. Wenn ja, wurde das Verfahren bereits abgeschlossen?
i.Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
ii.Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden?
e. Sollte der Beschwerdeführer von der GBK Recht bekommen, mit welchen finanziellen Schadenersatzleistungen (Verdienstausgleich) gem §§ 17 ff B-GlBG wäre das BMI in Folge pro Jahr konfrontiert?
i.Welchen Betrag würde diese SE-Leistung des Bundes gerechnet auf die voraussichtliche Restdauer der Dienstlaufbahn des übergangenen Beamten in Summe ergeben?