5278/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend faire qualitätsvolle Asylverfahren für LGBTIQ und vulnerable Gruppen

 

Im August 2018 machten die Fälle eines jungen Afghanen und eines Irakers Schlagzeilen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, weil ein Referent des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl an ihrer Homosexualität zweifelte. Ein Wiener Neustädter Referent des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hatte den beiden Flüchtlingen, die vorbrachten, schwul und deshalb in ihrer Heimat in Lebensgefahr zu sein, die Glaubwürdigkeit mit Argumenten abgesprochen, "weder Gang, Gehabe oder Bekleidung" aufzuweisen, die auf "Schwulsein" schließen ließen. Im Fall des 27-jährigen Irakers wurde argumentiert, er habe sich "überzogen 'mädchenhaft'" benommen. Unter anderem berichteten damals auch der "Spiegel" und die "Süddeutsche Zeitung" über diesen Fall.

Im Dezember 2020 wurde erneut ein Fall, diesmal einer transidenten Frau aus der Ukraine, publik, die sich trotz weiblichen Geschlechtseintrags im Personalausweis mehrfach vor männlichen Polizisten ausziehen musste. Die Liste der Berichte über vorurteilsbehafteten und diskriminierenden Umgang mit homosexuellen, transidenten, intergeschlechtlichen oder queeren Menschen im Asylverfahren ist lang und hat sich in den letzten Jahren nicht nur nicht signifikant sondern so gut wie gar nicht gebessert.

Die Situation von LGBTIQ-Geflüchteten im österreichischen Asylwesen weist hinsichtlich der Sicherstellung von fairen und qualitätsvollen Asylverfahren trotz Entschließungsantrag der Regierungsparteien (741/A(E)) aus dem Sommer 2020 nach wie vor grobe Mängel auf. In diesem Antrag fordern die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Nationalrat die Regierung auf, regelmäßige Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Exekutive zu gewährleisten, zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation und ausreichend Dolmetscher_innen zur Verfügung zu stellen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in den Prozess einzubinden. Dennoch gibt es weiterhin massive Missstände, denen es entgegenzuwirken gilt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Maßnahmen hat die Regierung bislang konkret im Zusammenhang mit ihrem im Regierungsprogramm verankerten Ziel „schnelle, faire Asylverfahren und qualitätsvolle Grundversorgung“ gesetzt?

2.    Welche weiteren Maßnahmen sind für die Jahre 2021/22 diesbezüglich in welchem Zeithorizont geplant?

3.    Welche Schulungen/Schulungsformate wurden zwischenzeitlich für Mitarbeiter_innen des BFA entwickelt?

a.    auf der Ebene der Grund- und Weiterbildung

b.    in den Bereichen Anti_Rassismus und Anti-Diskriminierung

c.    im Bereich Umgang mit vulnerablen Gruppen

4.    Welche Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich respektvollen und professionellen Umgangs mit LGBTIQ-Antragsteller_innen und vulnerablen Gruppen wurden und werden im BMI im Referat für „Qualität und Fortbildung“ konkret durchgeführt?

5.    Sind diese Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bzw. Schulungen hinsichtlich respektvollen und professionellen Umgangs mit LGBTIQ-Antragsteller_innen und vulnerablen Gruppen für BFA-Mitarbeiter_innen verpflichtend?

6.    Wie oft, in welcher Frequenz und welchem Umfang werden diese Weiterbildungsmaßnahmen angeboten und durchgeführt?

7.    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFA haben bislang daran teilgenommen resp. sind daran beteiligt?

8.    In welcher Form werden Ergebnisse der Schulungen und dahingehende Verbesserungen in den Asylverfahren gemessen, dokumentiert und evaluiert?

9.    Wie viele geeignete Dolmetscher_innen stehen aktuell konkret in welchen Sprachen zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bundesland und Sprache.

10. In welcher Form erfolgt die Einbindung und Zusammenarbeit mit fachspezifisch tätigen zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen im Bereich LGBTIQ-Geflüchtete?

11. In welcher Form erfolgt die Berücksichtigung der besonderen Vulnerabilität bei der Unterbringung und Versorgung der LGBTIQ-Antragsteller_innen?

12. In welcher Form wird zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation zur Verfügung gestellt?

13. Welche Möglichkeiten stehen den Antragsteller_innen zur Verfügung, Angebote von LGBTIQ-Community-Einrichtungen in Anspruch zu nehmen?

14. Welche Möglichkeiten, Therapien und Unterstützungsangebote stehen für traumatisierte Menschen (durch sexualisierte Gewalt, Folter etc.) speziell dieser vulnerablen Gruppe zur Verfügung?