5279/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend FFP2-Masken

 

Nach Aufkommen der mutierten Version vom SARS-CoV-2, der sogenannten britischen Mutation, wurde in Österreich (entgegen der Empfehlung des ECDC) von der bisherigen MNS-Pflicht auf eine Pflicht zu FFP2-Masken umgeschwenkt. Nachdem die Bevölkerung sich teilweise nur widerwillig an den grundsätzlichen Gebrauch von Mund-Nasen-Schutz gewöhnt hat, ist damit eine Umstellung nötig, die bei vielen gesundheitliche Bedenken hervorruft. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Bevölkerung auf die Qualität der Schutzausrüstung vertrauen kann, bisherige   Erlebnisse mit der Beschaffung durch den Bund machen dies allerdings unwahrscheinlich (1).

Qualitätssicherung durch das Zollamt

Oftmals kommen die Produkte nämlich aus China, wodurch es Unterschiede bei der Zertifizierung gibt. Damit sie als FFP2-Masken klassifiziert werden können, müssen Masken auf ihre Tauglichkeit überprüft werden und die Kennziffer der ausstellenden Stelle für das CE-Zertifikat gemäß der PSA-Sicherheitsverordnung auf diese aufgedruckt werden (2) - andernfalls erfüllen diese nicht den nötigen Sicherheitsstandard. Probleme mit der Qualität gibt es aber nicht nur bei Masken aus China, auch bei Masken aus Europa gab es bisher Probleme mit der Qualität (3). Grundsätzlich wäre aber auch das Zollamt zuständig, die Qualität von Masken bei der Einfuhr zu überprüfen. Besonders da es bei den Sicherheitszertifikaten für Schutzmasken Unterschiede gibt, etwa zwischen FFP2-Masken, KN95-Zertifikaten oder CPA-Masken. Aufgrund des Mangels an Schutzmasken gab und gibt es zwischenzeitlich auch Bestimmungen, die die Einfuhr von Masken ohne CE-Kennzeichnung erlauben - sofern die Inverkehrbringer bestätigen, dass diese im medizinischen Bereich oder als persönliche Schutzausrüstung verwendet werden (Verpflichtungserklärung 7615). Wie kontrolliert werden soll, dass diese Masken nach dem Import nur innerhalb dieser Auflagen weiter verkauft und eingesetzt werden, ist allerdings unklar.

Anspruchsprüfung durch die Finanzprokuratur

Die Qualitätsunterschiede sind aber nicht nur eine Frage der Kontrollen, sondern wie sich gezeigt hat, hat auch der Bund schon mangelhafte Schutzausrüstung eingekauft. Da die mangelhafte Qualität bei einigen Produkten wie CPA-Masken bereits nachgewiesen wurde, ermittelt die Finanzprokuratur nun, welche rechtlichen Schritte bezüglich möglicher Ansprüche möglich sind. (4)

(1)https://www.profil.at/wirtschaft/corona-krise-mangelhafte-schutzmasken-oesterreich-11437453

(2) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007558&FassungVom=2018-04-20

(3)  https://www.addendum.org/coronavirus/atemschutzmasken-zertifikate

(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_04387/index.shtml 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Masken werden nach Österreich importiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Zertifikaten seit Beginn 2020)

a.    Bei wie vielen Lieferungen wurden bisher Qualitätskontrollen durchgeführt?

b.    Bei wie vielen Lieferungen wurden die Zertifikate auf ihre Richtigkeit überprüft?

c.    Wie viele Masken waren korrekt zertifiziert?

d.    Bei mangelhaften Masken: Wie waren diese beschriftet und von welchen Firmen wurden diese produziert beziehungsweise importiert?

                                      i.Nachdem CPA-Masken einen mit FFP2 vergleichbaren Standard haben, aber nur von medizinischem Personal benutzt werden dürfen: Wie wird beim Import/ Kontrollen überprüft in welchem Bereich die Masken schlussendlich verwendet werden?

2.    Wie viele Einfuhren von Schutzmasken wurden kontrolliert?

a.    Wie viele davon mit dem Warencode 63079090?

b.    Wie viele davon mit dem Warencode 6307909311?

c.    Wie wird überprüft, ob die Kennzeichnung wahrheitsgemäß ist?

d.    Welche Art von Kennzeichnung erfüllt die Bedingung „irreführend“ zu sein?

e.    Bei wie vielen wurde die korrekte Kennzeichnung festgestellt?

f.     Wie viele wurden als fehlerhaft zurückgewiesen?

                                      i.Aus welchen Gründen? Bitte um Aufschlüsselung inklusive Stückzahl der betroffenen Masken

g.    Wie viele Zollmeldungen erhielten den Dokumentencode 7615 – also die Verpflichtung, Masken ohne CE-Zertifizierung nicht im medizinischen Bereich oder als persönliche Schutzausrüstung zu verwenden?   (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Zertifikaten seit Beginn 2020)

                                      i.Wie stellen Sie sicher, dass diese Masken auch nur gemäß dieser Ausnahmeregelung verwendet und nicht als FFP2-Masken verkauft wurden? Beziehungsweise, dass die mangelhafte Zertifizierung auf den Masken ausgewiesen wurde?

h.    Wie oft hat die Zollbehörde das BMDW über Verstöße informiert?

i.      Wie oft hat das BMDW die Einfuhr in Folge für zulässig erklärt?

j.      Wie oft hat das BMDW die Einfuhr für nicht zulässig erklärt?

3.    Wie viele Untersuchungen zur Anspruchserhebung wegen mangelnder/ falsch ausgewiesener Zertifikate von Maskenlieferungen an die Republik Österreich gab es bisher?

a.    Wie viele sind bereits abgeschlossen?

                                      i.Bei wie vielen Lieferungen/ Bestellvorgängen erhebt die Republik Österreich nun Ansprüche?

                                    ii.Auf welche Summen belaufen sich diese?

b.    Wie viele sind noch am Laufen?