5283/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht "Invaliditätspension Neu; Follow-up-Überprüfung, Reihe BUND 2020/31" festgehalten, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz von den acht überprüften Empfehlungen des Vorberichts (Reihe Bund 2017/33) zwei teilweise und sechs nicht umsetzte. Es erhebt sich die Frage, warum den Empfehlungen des Rechnungshofes nicht gefolgt wurde. Insbesondere irritiert, dass im Nachfrageverfahren eine Maßnahme als umgesetzt genannt wurde, was jedoch - durch den Follow-up-Bericht nachweisbar - in Wahrheit nicht der Fall war. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Warum wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes des Ausgangsberichts (Reihe Bund 2017/33) nicht umgesetzt?

a.    Insbesondere: Der Rechnungshof empfahl dem Sozialministerium in seinem Ausgangsbericht für die Gestaltung der Geldleistungen für die Bemessung des Rehabilitationsgelds einen längeren Zeitraum zu definieren und auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken. Zudem sollten bei Anwendung der Mindestgrenze bei der Berechnung des Rehabilitationsgelds sowohl bedarfserhöhende als auch bedarfssenkende Faktoren berücksichtigt werden. Warum wurden diese Empfehlungen nicht umgesetzt?

b.    Insbesondere: Der Rechnungshof stellte fest, dass es nach wie vor keine Klarheit bezüglich der Kostentragung des Case Managements gibt. Nach wie vor ist weder die Höhe der Verwaltungskosten abgestimmt und es gibt auch keine Einigung bezüglich Aufteilung der Kosten. Auch eine Abrechnungsregelung zwischen den Pensionsversicherungsträgern und Krankenversicherungsträgern fehlt weiterhin. Warum wurde dies nicht, wie empfohlen, behoben?

c.    Der Rechnungshof hielt fest, dass er dem Sozialministerium empfohlen hatte, die Gesamtverantwortung für die Erreichung der Ziele der Rehabilitation klar zuzuordnen sowie auf gemeinsame Zielvereinbarungen und Evaluierungen zwischen Ministerium, Pensionsversicherungsträgern, Krankenversicherungsträgern und AMS hinzuwirken. Diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt. Warum?

d.    Insbesondere: Der Rechnungshof hatte empfohlen, gemeinsam mit der Pensionsversicherungsanstalt und der Oberösterreichischen Gesundheitskasse als Rechtsnachfolger der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse die Definition der Zielgruppe für das Rehabilitationsgeld bzw. das Case Management zu verbessern. Dies ist nicht erfolgt. Warum?

2.    Ist geplant, Empfehlungen des Rechnungshofes aus den Berichten Reihe BUND 2020/31 und Reihe BUND 2017/33 umzusetzen?

a.    Wenn ja, welche und wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?