5286/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Pressekonferenz ohne Journalist_innen
In der Pressekonferenz Aviso von Gesundheits-
und Sozialminister Rudi Anschober zum Thema "Infektionen und Impfungen in
Alten- und Pflegeheimen" vom 3.2.21 (OTS0107) wird ausdrücklich
festgehalten, dass keine Journalist_innen zu dem Termin zugelassen werden,
sondern lediglich Kameraleute. Begründet wurde dies mit den geltenden
Covid-19 Regeln und den Platzverhältnisse im Pressezentrum des BMDW.
Journalist_innen könnten demnach nur schriftliche Fragen per Mail
einreichen. Dies ist ein weiterer Angriff auf die Pressefreiheit, der in keinem
logischen Zusammenhang mit der Begründung steht. Rückfragen von
Journalist_innen auf Pressekonferenzen gehören zum Grundverständnis
unserer liberalen Demokratie.
Die Pressesprecherin des Ministeriums, Margit Draxl, hat nach Kritik an dieser
Vorgehensweise darauf auf Twitter reagiert und angemerkt, dass es sich um ein
"Missverständnis" handelt.

Kurze Zeit später wurde die OTS gelöscht und ist unter ots.at tatsächlich nicht mehr auffindbar. Jede OTS wird durchnummeriert, diese hatte die Nummer OTS0107. Nun fehlt diese zwischen OTS0106 und OTS0108. Dies ist äußerst ungewöhnlich, schreibt doch die APA auf ihrer Website selbst folgendes: "Es ist nicht vorgesehen, OTS-Aussendungen zu entfernen, da diese in Datenbanken eingespeist werden und als solche mit Datum, Uhrzeit und Aussender archiviert sind. Die Aktualität einer Aussendung ist mit Hilfe der Datumsangabe erkennbar, insofern erfüllt APA-OTS auch eine Archivfunktion. Inhaltliche Änderungen einer über OTS versendeten Presseaussendung erfordern eine Korrekturaussendung." (https://service.ots.at/infothek/haufig-gestellte-fragen/). Mehrmals wird in dem Artikel darauf hingewiesen, dass das Löschen einer OTS nicht möglich ist, lediglich eine Korrektur oder eine Korrigierte Fassung. Beide Varianten werden mit der ursprünglichen OTS verknüpft. Dies ist bei der zweiten Aussendung (OTS0161) mit demselben Titel ("Erfreuliche Trends in Alten- und Pflegeheimen be COVID-19-Infektionen und Impfungen" mit Bundesminister Anschober) jedoch nicht der Fall.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Weshalb waren ursprünglich keine Journalist_innen vor Ort zugelassen?
2. Wie groß ist der Raum, in dem die Pressekonferenz ursprünglich hätte abgehalten werden sollen?
a. Wie viele Personen dürfen sich aufgrund der momentan geltenden Covid-19 Regeln zugleich in diesem Raum aufhalten?
3. Wie groß ist der Raum, in dem die Pressekonferenz nun stattgefunden hat?
a. Wie viele Personen dürfen sich aufgrund der momentan geltenden Covid-19 Regeln zugleich in diesem Raum aufhalten?
4. Wer hat die ursprüngliche OTS (OTS0107) verfasst?
5. Wer hat veranlasst, die OTS0107 zu löschen und mit welcher Begründung?
6. Welche Schritte waren nötig, um die OTS0107 löschen zu lassen, obwohl es üblich ist, eine Korrekturfassung auszuschicken, wenn ein Fehler vorliegt?
7. Was genau war das von Pressesprecherin Margit Draxl auf Twitter angesprochene Missverständnis und wie kam es zustande?
8. Ist geplant, dass es zukünftig öfter Pressekonferenzen gibt, die unter Ausschluss von Journalist_innen vor Ort stattfinden?
a. Wenn ja, warum?