5304/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.02.2021
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend angekündigte Maßnahmen in Österreichs Justizanstalten

 

Am 27. April 2020 wurde zu der parlamentarischen Anfrage unter der Nr. 1093/J-NR/2020 betreffend „die geplanten Maßnahmen zur Besserung der aktuellen Situation in Österreichs Justizanstalten“ Stellung genommen:

 

Zur Frage 1: Welche baulichen, technischen und personellen Standards sollen in den Justizanstalten in Österreich künftig gewährleistet werden, um den Vollzug nicht nur für die Insassinnen und Insassen, sondern auch für das dort tätige Personal angenehmer und für die Bevölkerung Österreichs sicherer zu gestalten?

Die Sicherheit in den österreichischen Justizanstalten muss zu jederzeit gewährleistet bleiben. Sie ist nicht nur für die Bevölkerung von großer Bedeutung, sondern auch für die in den Justizanstalten beschäftigten Bediensteten und die Insassen selbst.

Die Personalausstattung in den Justizanstalten deckt derzeit den personellen Bedarf. Die Anforderungen an den Strafvollzug sind aber in den letzten Jahren, insbesondere durch den Anstieg kranker, gewalttätiger, psychisch auffälliger oder mit einer Suchtproblematik in Haft kommender Insassen stark gestiegen, weshalb eine Aufstockung des Personals unumgänglich erscheint. Ich möchte bei dieser Gelegenheit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den österreichischen Justizanstalten für Ihr tägliches Engagement in der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben danken.

Zur Unterstützung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Justizanstalten werden laufend Gesundheits-, Hilfs- und Beratungsangebote sowie Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt und ausgebaut. In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass beispielsweise Supervision und die kollegiale Beratung in Form von Mentoring bereits jetzt schon sehr gut angenommen werden. Auch die Installierung der Nachsorge durch ein Kriseninterventionsteam für Bedienstete, die belastenden Situationen, wie Übergriffen oder Suiziden ausgesetzt waren, funktioniert gut, soll aber ständig evaluiert und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Ein breit gefächertes, hochwertiges und stets aktuelles Fortbildungsangebot, mit dem die Bediensteten für neue Herausforderungen qualifiziert werden, ist für die professionelle Aufgabenwahrnehmung und das Arbeitsklima in den Justizanstalten unerlässlich.

Die baulichen und technischen Standards in Österreichs Justizanstalten richten sich primär nach Sicherheitskriterien. Darüber hinaus sind Fragen der Barrierefreiheit sowie die vorherrschenden baulichen Ausgangssituationen, die örtliche Lage der Justizanstalten und gesetzliche Richtlinien (teilweise denkmalgeschützte Bereiche) sowie die gegebenen budgetären Möglichkeiten zu berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen werden notwendig sein, deren Möglichkeit hängt allerdings vom noch zu beschließenden Budget ab.

Das Bundesministerium für Justiz ist laufend bestrebt, in allen Justizanstalten einen zeitgemäßen, menschenwürdigen Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßnahmen, unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages der Erreichung der Vollzugszwecke, wie die Sicherheit der Bevölkerung und dem Verhelfen der Insassen und Insassinnen zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung, zu ermöglichen.

Hierbei wird neben einer zeitgemäßen Unterbringung (z.B Einzelhafträume mit eigenen Sanitäreinrichtungen, Wohngruppenvollzug) auch auf adäquate Beschäftigungs-, Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, Freizeitgestaltung, Bewegungs-und Sportmöglichkeiten für Insassinnen und Insassen Bedacht genommen. Ebenso ist die Versorgung (Verpflegung, Einkaufsmöglichkeit, medizinische Betreuung) ein wichtiges Grundbedürfnis, welches im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug Berücksichtigung findet.

Durch die Anschaffung von moderner Ausrüstung und Ausstattung, einschließlich technischer Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen, wird das Personal entlastet und deren objektive Sicherheit, wie auch das subjektive Sicherheitsempfinden, erhöht.

Durch die Umsetzung, die laufende Evaluierung sowie den steten Ausbau der oben beispielhaft angeführten Maßnahmen bin ich bestrebt, dass der österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug stets den aktuellen Anforderungen und modernen Bedürfnissen gerecht wird.

Zur Frage 2: Fehlt es am nötigen Fachpersonal?

Ich darf auf meine Antwort zu Frage 1 hinweisen und ergänzen, dass im medizinischen Bereich ein Mangel an Fachpersonal besteht.

Zur Frage 3: Wenn "Ja", was sind die Gründe für den Personalmangel?

Die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten hat sich in den letzten Jahren zu einer schwierigen Herausforderung entwickelt und im Hinblick auf den ohnehin bestehenden Ärztemangel in einigen Bereichen haben die Justizanstalten daher bei der Gewinnung von medizinischem Personal oft das Nachsehen.

Zur Frage 4: Wenn "Nein", wie kann man der Überforderung des Personals entgegenwirken?

Ich darf auf meine Antwort unter Frage 1 hinweisen.

Zu den Fragen 5 bis 7: 5. Werden Maßnahmen gesetzt, um interne Streitigkeiten adäquat zu regeln? 6. Wenn "Ja", welche sind das?
7. Wenn "Nein", warum nicht?

Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen. Diese Thematik betrifft jede Organisationsstruktur, sei es eine Justizanstalt oder ein Unternehmen. Sofern es den Führungskräften nicht gelingt, interne Unstimmigkeiten durch gezielte Gespräche zu überwinden, kommen in der Regel interne und externe Mediatoren zum Einsatz.

Zu den Fragen 8 bis 11: 8. Wie soll dem Personalmangel an den Gerichten in ganz Österreich entgegengewirkt werden? 9. Werden konkrete Maßnahmen hinsichtlich der budgetären Ausstattung der Justiz getätigt? 10. Wenn "Ja", welche sind das und wann kann mit Umsetzung derselben gerechnet? 11. Wenn "Nein", warum nicht?

Im Rahmen der jüngsten Budget- und Personalplanverhandlungen ist es mir gelungen, für die Datenschutzbehörde sowie für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizanstalten zusätzliche Planstellen zu erhalten. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um den Justizdienststellen die von ihnen für eine rasche und qualitätsvolle Aufgabenerfüllung erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung zu stellen. Auch die zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Stärkung der inneren Sicherheit und der damit einhergehenden massiven Personalaufstockung bei der Polizei einerseits sowie der Bekämpfung von Terrorismus, Cybercrime und Hass im Netz andererseits soll bei den Staatsanwaltschaften durch eine Aufstockung der Planstellen sowie des diesbezüglichen Budgets abgebildet werden. Der Bundesvoranschlag muss allerdings erst noch beschlossen werden.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachfolgende

 

Anfrage

1.  Sind nun die Einschulung und Verstärkung im personellen Bereich bereits geplant oder bis zur Dringlichkeit aufgeschoben?

2.  Wie wird bei der, sich als schwierig erwiesenen, Aufstockung des medizinischen Personals vorgegangen?

3.  Ist der Bedarf an weiterem Ärzte- und Pflegepersonal zahlenmäßig konkretisiert?

4.  Inwiefern wird derzeit der Mangel an medizinischem Personal in den Justizanstalten kompensiert?

5.  Weißt der Mangel an medizinischem Personal Defizite im Pflegebereich in den Justizanstalten auf?

6.  Wenn ja, wie zeigen sie sich und wie werden die Defizite gehandhabt?

7.  Wenn nein, von wem werden die Defizite fachgerecht kompensiert?

8.  Warum haben vor allem die Justizvollzugsanstalten das Nachsehen, bezüglich der Gewinnung von medizinischem Personal?

9.  Welche Maßnahmen werden gesetzt, um dies zu ändern?

10. Wie oft wird die Fachexpertise interner und externer Mediatoren in Anspruch genommen, zur Überwindung von Unstimmigkeiten in den Justizanstalten?

11. Wie viele extra Kosten entstehen durch die Inanspruchnahme der Mediatoren in Österreichs Justizanstalten?