5305/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.02.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend anonymes Mobbing von gewählten Personalvertretern

 

Um in einer Justizanstalt einen sicheren und effektiven Arbeitsalltag garantieren zu können ist es wichtig für ein gutes Arbeitsklima unter den Beamten zu sorgen. In der Justizanstalt Innsbruck kommt es aber beinahe täglich zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Justizwachbeamten. Diese gehen so weit, dass es zu Mobbing der Freiheitlichen Personalvertreter (AUF) kommt.

 

Herr S. wurde mit großer Mehrheit zum Vorsitzenden der Wählergruppe Freiheitliche Personalvertreter (AUF) gewählt, da er als Beamter stets korrekt agiert und sowohl mit den Kollegen als auch den Insassen eine ordentliche Umgangsform pflegt.

 

Seit S. zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde, kommt es laufend zu anonymen Anzeigen gegen seine Person, die jeder Grundlage entbehren. Im August 2020 ging eines solche Anzeige ein, die auch sein Privatleben betraf und im Dezember 2020 wurde er mittels anonymer Anzeige zudem gegenüber dem Jugendamt denunziert.

S. ist inzwischen sogar als Freiheitlicher Personalvertreter (AUF) zurückgetreten – seitdem wird er in Ruhe gelassen.

Stattdessen werden weitere AUF-FEG Personalvertreter aus IBK ins Visier genommen und berichten von anonymen Schreiben, die sogar Drohungen gehen die Familie und die Gesundheit umfassen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wie wurde D. S. von der Anstaltsleitung bzw. der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (GD) geschützt?

2.    Wurde der Dienststellenausschuss der Exekutive dazu befragt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Hat die Generaldirektion Maßnahmen nach Erhalt des Schreibens, mit welchem die Belegschaft der JA Innsbruck (vgl. Tiroler Kronen Zeitung vom 06.03.2020) ihren Unmut über die negative mediale Berichterstattung kundgetan hat, etwas unternommen?

a.    Wenn ja, was?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurden besagte anonymen Anzeigen bzw. Denunzierungen gegen die Personalvertreter der AUF-FEG Justizwache Innsbruck, welche auch das private Umfeld der Personalvertreter betreffen, von der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (GD) geprüft?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Beziehen sich die anonymen Schreiben und Anzeigen, welche auch in den privaten Bereich vorstoßen, ausschließlich auf die Personalvertreter der AUF-FEG Justizwache Innsbruck oder sind auch Personalvertreter anderer Fraktionen - mit Anzeigen bzw. Denunzierungen die ins private Umfeld gehen - betroffen?

a.    Wenn ja, wer ist da noch von Anzeigen bzw. Anschuldigungen betroffen?

6.    Wurden seitens der Generaldirektion Maßnahmen gesetzt um die betroffenen Personalvertreter vor anonymen Anschuldigungen zu schützen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Liegen der Generaldirektion Indizien oder gar Beweise vor, aus denen ersichtlich ist, welche Personen sich hinter diesen Schreiben verstecken.

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden hier gesetzt?   

8.    Wurden diese Vorwürfe bereits angezeigt?

a.    Wenn ja, wie viele wurden angezeigt?

b.    Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Anzeigen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Ermittelt die Staatsanwaltschaft in der Causa?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

c.    Wenn ja, aufgrund welcher Strafbestimmungen?

d.    Wenn ja, gegen wie viele Personen?

e.    Wenn ja, wie ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungen?

f.     Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaften gekommen?

g.    Wenn nein, warum nicht?

10. Sind diesbezüglich Verfahren anhängig?

a.    Wenn ja, aufgrund welcher Strafbestimmungen?

b.    Wenn ja, gegen wie viele Personen?

c.    Wenn ja, wie ist der gegenwärtige Verfahrensstand?

d.    Wenn nein, warum nicht?

11. Wurden schon Disziplinaranzeigen geprüft bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wie viele?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

d.    Wenn nein, warum nicht?

12. Welche konkreten Maßnahmen werden vom BM für Justiz gesetzt um solche diskreditierenden Vorfälle vorzubeugen?

13. Welche konkreten Maßnahmen werden vom BM für Justiz gesetzt um solche diskreditierenden Vorfälle zu verhindern?

14. Wie häufig verzichten gewählte Personalvertreter in Ihrem Ressort auf die Ausübung dieser Tätigkeit aufgrund von persönlichen Drohungen, Mobbing, Anzeigen oder Denunziation? (Bitte für die Jahre 2015-2021 angeben)

15. Wie verteilen sich die Fälle gem. Frage 14. auf die jeweiligen Wahlwerbenden Gruppen?

16. Welche Schritte haben Sie gesetzt um die Fragen 14. und 15. zur politischen Verfolgung von gewählten Personalvertretern beantworten zu können? (Bitte angeben mit welchen Personen oder Organisationseinheiten bzw. Personalvertretern Sie zur Beantwortung dieser Frage Kontakt aufgenommen haben.)