5319/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner,

Genossinnen und Genossen

an

den Bundesminister für Inneres

betreffend die Vorladungen im Commerzialbank-Untersuchungsausschuss durch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

Im Zuge des Untersuchungsausschusses zur Commerzialbank-Pleite wurden vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung der burgenländische SPÖ- Landtagsabgeordnete Kilian Brandstätter sowie der Landesgeschäftsführer der burgenländischen SPÖ, Roland Fürst, vorgeladen. Grund dafür war ein von der SPÖ im U- Ausschuss vorgelegtes Polizeiprotokoll.

Nach der am 22. Januar 2021 stattgefundenen Befragung Brandstätters im U-Ausschuss wurde auf eine Befragung Fürsts verzichtet. Warum die beiden burgenländischen SPÖ- Politiker überhaupt vorgeladen wurden und wer letztlich für die Vorladung verantwortlich zeichnet, ist nach wie vor unklar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher folgende ANFRAGE

1)      Wer war für die Vorladungen von Kilian Brandstätter und Roland Fürst vor den Untersuchungsausschuss unmittelbar verantwortlich?

2)      Mit welcher Begründung wurden die Vorladungen von Brandstätter und Fürst unterlegt?

3)      Da es über Daniela Fazekas (Pressesprecherin im BMI) offensichtlich eine enge Verbindung zwischen dem Innenministerium und der burgenländischen ÖVP bzw. deren Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas (Ehemann von Daniela Fazekas) gibt: Wurden die Vorladungen von Brandstätter und Fürst von der ÖVP Burgenland „bestellt"?

4)      Weshalb wurde auf eine Befragung von Roland Fürst schlussendlich verzichtet?