5325/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage II Abschiebezentrum in Serbien

Unter Bundesminister Kickl wurde am 24. April 2019 eine Arbeitsvereinbarung mit Serbien betreffend der Unterbringung von in Österreich nicht erwünschten Fremden unterzeichnet. Aus der Beantwortung der NEOS-Anfrage 923/AB vom 14.04.2020 zu 866/J (XXVII. GP) geht hervor, dass diese Vereinbarung noch immer besteht und ein Konzept zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung in Ausarbeitung ist (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00923/imfname_791360.pdf).

Ziel sind Einrichtungen in Serbien für illegal in Österreich aufhältige Fremde, deren Abschiebung in den Herkunftsstaat nicht möglich ist und wo "ein ausreichender Bezug des Fremden zur Republik Serbien besteht" (etwa wenn diese über die Westbalkanroute nach Österreich geflüchtet sind). Die Unterbringungskosten soll das österreichische BMI bezahlen. Für die Unterbringung „ist keine bestimmte Dauer oder Maximalfrist festgelegt“. Über den genauen Inhalt, die Rechte und Pflichten wurde Stillschweigen vereinbart. Obwohl ein Konzept zur Umsetzung in Ausarbeitung ist, wurden selbst Fragen zu den Kosten- für die Steuerzahler_innen sehr wohl relevant- von Ihnen nicht beantwortet.

Aus unserer Folgeanfrage Abschiebezentrum in Serbien (2912/J https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_02912/index.shtml) geht hervor, dass das Bundesministerium für Inneres sich zur Tragung von Kosten für "die Unterbringung, Versorgungsleistungen, Bekleidung und notwendige Hygieneartikel" verpflichtet hat. Erstattungsfähig seien Kosten für "medizinische Versorgung, psychologische Betreuung, Rückkehrberatung, Pflichtschulbildung und notwendige Utensilien sowie Transport innerhalb des Drittstaates, der in Bezug auf Pflege, medizinische Versorgung und Unterkunft notwendig ist". Die Anfragebeantwortung bestätigt, dass die Arbeitsvereinbarung am Tag ihrer Unterzeichnung auch in Kraft trat.

Somit wurde eine Vereinbarung zur Aufnahme abzuschiebender Personen von Österreich in ein mysteriöses Lager in Serbien auf unbekannte Dauer am 24. April 2019 wirksam.

Die Grünen sprachen sich im April zwar gegen Ihren Abschiebeplan aus (https://www.derstandard.at/story/2000116902861/regierung-will-abgelehnte-fluechtlinge-nach-serbien-schicken) und begründeten dies laut Standard unter anderem damit, dass der Plan unter der Regierung Kurz I entstanden war, doch spricht auch das jetzige Regierungsprogramm von einer "Prüfung der Schaffung von bi- und multilateralen Abkommen mit sicheren Drittstaaten zur Aufnahme von rechtskräftig abgelehnten Asylwerberinnen und Asylwerbern in diesen Ländern bei unmöglicher freiwilliger oder zwangsweiser Außerlandesbringung unter Berücksichtigung völker- und menschenrechtlicher Verpflichtungen" (S. 196).

Am 16. April berichtete auch der ORF (https://orf.at/stories/3162103/), dass seitens der Grünen ein solches Abkommen nicht stattfinden könne, obwohl dieses zum Zeitpunkt dieser Aussagen bereits ein Jahr lang wirksam waren:

​"Die grüne Klubvizechefin Ewa Ernst-Dziedzic lehnt die Abschiebung von nicht aus Serbien stammenden Geflüchteten in das Balkan-Land ab.
 [...] Wie sie im Ö1-Mittagsjournal ausführte, sei dieses Projekt in der von Kickl vorgesehenen Form nicht durch das Regierungsprogramm gedeckt. Für Ernst-Dziedzic ist die Überstellung von rechtskräftig negativ befundenen Asylwerbern nicht mit dem Pakt vereinbar und somit hinfällig."

 

Dass Österreich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen durch Umsetzung dieses Projektes nicht verletzen wird, ist schwer in Zweifel zu ziehen. Im Anbetracht widersprüchlicher Stellungnahmen der Regierungsparteien und der minimalen Informationen, die selbst durch das Einlangen von zwei Anfragen bisher zur Causa 'extraterritoriales Abschiebezentrum' an die Öffentlichkeit gelangten, entfaltet sich die politische Leitung in dieser Causa zu einer morbiden Interpretation des Ausdrucks "aus den Augen, aus dem Sinn". Aus der Verantwortung ist die Regierung jedoch nicht zu ziehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche weiteren Maßnahmen wurden in Zusammenhang mit der gegenständlichen Arbeitsvereinbarung mit Serbien seit Beantwortung der ersten Anfrage zu dem Thema wann von wem gesetzt?

2.    Welche Vorteile erhält Serbien gegenüber Österreich als Teil der am 24.04.2019 vom BMI mit Serbien unterzeichneten Arbeitsvereinbarung?

3.    Ist das Konzept zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung bereits fertig (bitte um detaillierten Einblick)?

a.    Wenn ja, wann wurde es fertig?

b.    Wenn ja, was beinhaltet es konkret?

                                      i.Was ist unter "Konzept" zu verstehen?

c.    Wenn nein, wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?

4.    Wer bzw. welches Organ veranlasste die Weiterführung der gegenständlichen aus der Regierung Kurz I stammenden Arbeitsvereinbarung mit Serbien unter der Regierung Kurz II?

5.    Wie viele Menschen sind seit dem 24.04.2019 in dem Abschiebezentrum in Serbien platziert worden (bitte um Auflistung der Ankünfte pro Monat, Herkunftsland, Alter, Geschlecht, maximale Aufenthaltsdauer und ausgeübter Beruf der jeweiligen Person)?

6.    Welchen genauen Betrag hat Ihr Ministerium seit dem 24.04.2019 für folgende von Ihnen genannten Punkte, zu deren Tragung Sie sich laut Ihrer Anfragebeantwortung verpflichtet haben, ausbezahlt (bitte um Auflistung nach Monat, Betrag, genauem Artikel bzw. genauer Dienstleistung, sowie Herkunft, Alter und Geschlecht des jeweiligen Empfängers bzw. der Empfängerin):

a.    Welcher Betrag wurde für die Unterbringung wie vieler Personen im Abschiebezentrum in Serbien bezahlt?

                                      i.Welche Art der Unterbringung ist in der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung vorgesehen?

                                    ii.Für welche maximale Dauer übernimmt Ihr Ministerium hierfür welche Kosten pro Person in welchem Zeitabstand?

b.    Welcher Betrag wurde für Versorgungsleistungen für wie viele Personen im Abschiebezentrum in Serbien bezahlt

                                      i.Welche Versorgungsleistungen sind hier genau inbegriffen?

                                    ii.Für welche maximale Dauer übernimmt Ihr Ministerium hierfür welche Kosten pro Person in welchem Zeitabstand?

c.    Welcher Betrag wurde für Bekleidung für wie viele Personen im Abschiebezentrum in Serbien bezahlt?

                                      i.Wie viele und welche Kleidungsstücke sind pro Person in der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung inbegriffen?

                                    ii.Was unternimmt Ihr Ministerium, um den Erhalt und das Bestehen von genügend adäquater und qualitativer Kleidung für jede/n 'Bewohner_in' des Zentrums fortgehend zu kontrollieren und sicherzustellen?

1.    Wie kommt Ihr Ministerium für die Reparatur oder den Ersatz kaputter oder alter Kleidung auf?

2.    Woher stammt die Kleidung (bitte um detaillierte Erläuterung)?

                                   iii.Für welche maximale Dauer übernimmt Ihr Ministerium hierfür welche Kosten pro Person in welchem Zeitabstand?

d.    Welcher Betrag wurde für notwendige Hygieneartikel für wie viele Personen im Abschiebezentrum in Serbien bezahlt?

                                      i.Wie viele und welche Hygieneartikel werden pro Frau monatlich bereitgestellt?

                                    ii.Wie können Frauen im Abschiebezentrum bei Bedarf mehr Hygieneartikel beantragen (bitte um genauen Ablauf des Antrags und die Dauer für die Bearbeitung und Resultate solcher Anträge)?

                                   iii.Für welche maximale Dauer übernimmt Ihr Ministerium hierfür welche Kosten pro Person in welchem Zeitabstand?

7.    Welche der genannten "erstattungsfähigen Kosten" sind wie rückzuerstatten (bitte um genaue Erläuterung des administrativen Ablaufs für eine Kostenrückerstattung sowie die Dauer für die Bearbeitung und Resultate solcher Anträge)?

a.    Was unternimmt Ihr Ministerium, wenn eine Person, die im Abschiebezentrum in Serbien aufgrund ihrer oder seiner Lage oder Situation keinen Zugang zu ihrem oder seinem Bankkonto hat, um die Rückerstattung effektiv und in gutem Glauben durchzuführen? 

8.    Welchen genauen Betrag hat Ihr Ministerium seit dem 24.04.2019 für die jeweils folgenden von Ihnen genannten Punkte wie an wie viele Personen rückerstattet (bitte um genaue Auflistung der rückerstatteten Beträge pro Monat, rückzuerstattendem Artikel bzw. Dienstleistung, sowie Herkunft, Alter und Geschlecht des jeweiligen Empfängers bzw. der Empfängerin): 

a.    Welcher Betrag wurde für medizinische Versorgung rückerstattet (bitte um Auflistung der medizinischen Artikel oder Dienstleistungen, die jeweils rückerstattet wurden)?

                                      i.Welche genaue(n) Art(en) der medizinische Versorgung ist/sind in der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung inbegriffen?

                                    ii.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                   iii.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                   iv.Für welche maximale Dauer übernimmt Ihr Ministerium hierfür welche Kosten pro Person in welchem Zeitabstand?

                                    v.Wie viele Menschen haben wann für welche medizinische Artikel oder Dienstleistungen eine Rückerstattung beantragt?

b.    Welcher Betrag wurde für psychologische Betreuung rückerstattet?

                                      i.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                    ii.Wie viele psychologische Betreuer_innen stehen wie vielen Menschen im Zentrum in Serbien wie oft zur Verfügung?

                                   iii.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                   iv.Wie viele Menschen haben wann für wie viele Therapiesitzungen eine Rückerstattung beantragt?

c.    Welcher Betrag wurde für Rückkehrberatung rückerstattet?

                                      i.Welche genaue Form der Beratung ist in der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung inbegriffen? Bitte um Erläuterung der Häufigkeit und Dauer der Rückkehrberatung.

                                    ii.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                   iii.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                   iv.Wie viele Menschen haben wann für wie viele Beratungen eine Rückerstattung beantragt?

d.    Welcher Betrag wurde für die Pflichtschulbildung rückerstattet?

                                      i.Wer ist für die Sicherstellung einer vorhandenen und adäquaten Schulausbildung aller Kinder und Minderjährigen im Zentrum in Serbien zuständig?

1.    Wie kontrollieren oder stellen Sie sicher, Herr Minister, dass die im Zentrum verbleibenden Kinder und Minderjährigen eine adäquate Schulausbildung erhalten? 

                                    ii.Wie viele Lehrer_innen stehen wie vielen Minderjährigen und Kindern im Zentrum in Serbien wie oft zur Verfügung?

                                   iii.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                   iv.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                    v.Wie viele Menschen haben wann für eine Pflichtschulbildung eine Rückerstattung beantragt?

1.    Wieso gilt die "Pflichtschulbildung" von Geflüchteten nicht als "Versorgungsleistung", dessen Kosten vom BMI übernommen werden?

e.    Welcher Betrag wurde für notwendige Utensilien rückerstattet?

                                      i.Welche Utensilien gelten gemäß der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung als "notwendig" und welche nicht?

                                    ii.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                   iii.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                   iv.Wie viele Menschen haben wann für welche Utensilien eine Rückerstattung beantragt?

f.     Welcher Betrag wurde für den Transport innerhalb des Drittstaates rückerstattet?

                                      i.Welche genauen Transportmittel und welche Strecken sind in der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung inbegriffen?

                                    ii.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                   iii.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                   iv.Wie viele Menschen haben wann für welche Transportmittel und welche Strecken eine Rückerstattung beantragt?

g.    Welcher Betrag wurde für die Pflege rückerstattet?

                                      i.Welche genaue(n) Art(en) der Pflege ist/sind in der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung inbegriffen?

                                    ii.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                   iii.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                   iv.Wie viele Menschen haben wann für welche Pflege eine Rückerstattung beantragt?

h.    Welcher Betrag wurde für notwendige Unterkunft rückerstattet?

                                      i.Welche Unterkunft gilt gemäß der von Ihrem Ministerium unterzeichneten Vereinbarung als "notwendig" und welche nicht?

1.    Wieso gelten "notwendige Unterkünfte" nicht als "Versorgungsleistung" oder "Unterbringung", dessen Kosten vom BMI übernommen werden?

                                    ii.Übernimmt Ihr Ministerium eine volle Rückerstattung (100% des Betrags)?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine volle Rückerstattung durchgeführt?

2.    Wenn nein, wie viel wurde jeweils rückerstattet?

                                   iii.Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen eine Rückerstattung nicht möglich war?

1.    Wenn ja, wie viele wann und weshalb?

2.    Wenn ja, wie haben Sie diese Hindernisse behoben?

                                   iv.Wie viele Menschen haben wann für welche Unterkünfte eine Rückerstattung beantragt?

9.    Wie wird die Berücksichtigung völker- und menschenrechtlicher Verpflichtungen sichergestellt?

a.    Gibt es einen Kontrollmechanismus?

                                      i.Wenn ja, welchen?

                                    ii.Wenn ja, in welchen Intervallen soll welche Einheit die Zentren in Serbien kontrollieren?

                                   iii.Wenn nein, warum nicht?

b.    Gibt es eine Beschwerdestelle, bei der im Zentrum auszuharrende Menschen ihre Einwände oder Beschwerden einbringen können?

                                      i.Wenn ja, wie ist diese aufgebaut und wer ist für sie zuständig?

                                    ii.Wenn ja, zu welchen Zeiten haben die Betroffenen wie Zugang zur Beschwerdestelle?

                                   iii.Wenn nein, warum nicht?

10. Inwiefern ist nicht eine Art der Unterbringung geplant, die Freiheitsentzug gemäß Art 5 EMRK und anderer menschenrechtlicher Verpflichtungen darstellt?

11. Welche Art von Betreuung ist für Minderjährige, besonders Schutzbedürftige und andere vulnerable Personen vorgesehen?

a.    Sind Zimmer für Männer, Frauen und Minderjährige jeweils getrennt und abschließbar?

b.    Wie viele Bäder gibt es?

                                      i.Gibt es getrennte und abschließbare Badezimmer für Männer und Frauen?

                                    ii.Gibt es getrennte und abschließbare Badezimmer für Minderjährige?

                                   iii.Gibt es getrennte und abschließbare Badezimmer für unbegleitete Minderjährige (UMF)?

c.    Ist beabsichtigt, auch Kinder in das geplante Zentrum für abgelehnte Asylwerber_innen in Serbien zu überführen, und werden diese Kinder gegebenenfalls Zugang zu einem pädagogisch relevanten schulischen Angebot haben?

                                      i.Wenn ja, woraus besteht die Gestaltung der relevanten Aktivitäten und pädagogischen Betreuung von Minderjährigen und wer ist für diese zuständig?

12. Womit sind die für die Unterbringung in Frage kommenden Zentren ausgestattet (bitte um detaillierten Lageplan)?

a.    Welche Stelle ist für die Versorgung und Überprüfung der Ausstattung zuständig?

b.    Gibt es genügend Geräte mit gut funktionierendem Internetzugang, um Menschen die Kommunikation zur Außenwelt, sowie e-learning für Minderjährige und Studierende, zu ermöglichen? Bitte um Nennung der Anzahl der Geräte pro Bewohner_innen sowie der Zeiten und der Dauer des Zugangs zu den Geräten.

                                      i.Welches Organ ist für einen bestehenden Internetanschluss und technische Unterstützung zuständig?

c.    Können die Bewohner_innen ihre Smartphones uneingeschränkt während ihrer Zeit im Abschiebezentrum nutzen?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn nein, wird ihnen stattdessen eine alternative Möglichkeit zur Telekommunikation zur Verfügung gestellt? Bitte um genaue Erläuterung.

d.    Welche Freizeitaktivitäten werden im Zentrum wie ermöglicht?

13. Gibt es eine maximale Dauer, die Menschen in diesen Zentren verbringen sollen?

a.    Wenn ja, wie lange?

b.    Wenn ja, wie wurde dieser Zeitraum festgelegt?

c.    Wenn ja, wohin werden betroffene Personen nach Ablauf dieser Frist geschickt?

d.    Wenn ja, welche Kosten werden von welchen Einheiten zur Verlegung der Menschen, die diese Frist in den Zentren Serbiens ausgeharrt haben, übernommen?

e.    Wenn nein, warum nicht?

14. Wie viele Menschen können in dem geplanten Zentrum in Serbien maximal untergebracht werden?

a.    Wie groß sind die Räumlichkeiten genau (bitte um detaillierte Auskunft der Raumplanung und Belegung der jeweiligen Zimmer)?

b.    Unter welche Zuständigkeit fällt die Sicherstellung der Einhaltung der angegebenen maximalen Kapazität des Zentrums?

15. Sind außer der gegenständlichen Arbeitsvereinbarung mit Serbien noch weitere Vereinbarungen über die Unterbringung von nicht-abschiebbaren, in Österreich abgelehnten Asylbewerber_innen oder anderen Fremden in anderen Nicht-EU-Staaten angedacht?

16.  

a.    Wenn ja, in welchen Nicht-EU-Staaten?

b.    Wenn ja, wann und mit wem gab es dazu bereits bilaterale oder multilaterale Gespräche und worüber wurde konkret gesprochen?

c.    Wenn ja, wo sollen die betroffenen Fremden untergebracht werden?

d.    Wenn ja, sollen dafür eigene Zentren errichtet werden? Wo?

e.    Wenn ja, wie konkret sind diese Pläne aktuell?

17. Haben Sie, Herr Minister, das Abschiebezentrum besucht?

a.    Wenn ja, wann, wie oft und in welchem Zustand haben Sie das Zentrum vorgefunden?

b.    Wer darf das Zentrum unter welchen Voraussetzungen (Voranmeldung, Besuchszeiten etc.) besuchen und wer nicht?

18. Welche Akteure oder Entitäten haben das Abschiebezentrum wann besucht?

19. Welche Gespräche haben bezüglich der Causa Abschiebezentrum in Serbien zwischen ÖVP und Grünen wann mit welchem Inhalt stattgefunden?

a.    Was haben Sie unternommen, um die Harmonie mit Ihrem Koalitionspartnern zu erhalten, insbesondere Ihrer Kollegin, der ehemaligen Klubvizechefin Ewa Ernst-Dziedzic, die eine Vereinbarung wie jene zu einem Abschiebezentrum in Serbien für in Österreich lebende nicht abzuschiebende Personen öffentlich (im Ö1 Journal) ablehnte und es als wider Ihres Regierungsprogramms erklärte?