5353/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Einreise nach Österreich mittels Privat-und Bedarfsflugzeugen während des Lockdowns

Da Reisen in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie und des Lockdowns nur sehr eingeschränkt möglich sind, weichen Personen, die es sich leisten können, auf Privatjets und Bedarfsflug­zeuge aus und nutzen diese verstärkt.

In Großbritannien verzeichnet das Privatjet-Charterunternehmen Luxaviation einen Zuwachs bei Privatjets, die zehn oder mehr Personen Platz bieten. Im Vergleich zum Vorjahr wurde diese Variante doppelt so oft gebucht.

Auch das Linzer Unternehmen Globeair meldet einen signifikanten Zuwachs (plus 27 % gegenüber dem Vorjahr) bei Bedarfsflügen. Die 2008 gegründete Fluggesellschaft ist nach eigenen Angaben größter Privatjet-Anbieter in Europa im Segment der „Very Light Jets".

Auch österreichische Privatpersonen nutzen Bedarfsflugzeuge oder im privaten Eigentum stehende Kleinflugzeuge verstärkt während des Corona-bedingten eingeschränkten Flugverkehrs.

Unklar ist, in welcher Form diese privaten Flüge bei der Ausreise und Einreise hinsichtlich der Corona-bedingten Reisevorschriften kontrolliert werden.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

ANFRAGE

1.      In welcher Form erfolgte eine Kontrolle der Corona-bedingten Einreisevorschriften auf österreichischen Flughäfen und Flugplätzen bei den Passagieren von Bedarfsflugzeugen und privaten Kleinflugzeugen, geordnet nach Flughäfen bzw. Flugplätzen?

2.       Fanden diese Kontrollen lückenlos statt oder wurden diese nur punktuell durchgeführt, geordnet nach Flughäfen bzw. Flugplätzen?

3.       Kann von Ihrer Seite eine Einreise nach Österreich unter Umgehung von Landeverboten (mittels Zwischenstopp) und damit auch der entsprechenden Einreisevorschriften ausgeschlossen werden?

4.       Werden an die Gesundheitsbehörden Einreise-Passagierlisten übermittelt, wenn ja, wie werden diese kontrolliert?

5.       Wie werden generell die bei der Einreise bekanntzugebenden Daten gemäß § 25a Epidemiegesetz 1950 kontrolliert?

6.       Wie wird generell eine selbst überwachte Heimquarantäne durch die Gesundheitsbehörden kontrolliert?