5392/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.02.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Corona Tests

Seit Montag, 08. Februar ist es notwendig, dass SchülerInnen Corona Tests durchführen, um den Präsenzunterricht besuchen zu können. Diese anterio-nasalen Antigen-Schnelltests müssen seither jeweils am Montag und am Mittwoch durchgeführt werden. Hinsichtlich der Tests, die an Schulen verwendet werden, wurde die Frage der Möglichkeit der Laienanwendung öffentlich diskutiert, da in den Beipackzetteln auf die Anwendung durch Fachpersonal hingewiesen wird. In einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heißt es hierzu:

„Diese Schnelltests seien, wie es aus dem Ministerium heißt, aber durch einen Mitte Jänner gefassten Gesetzesbeschluss "in Eigenanwendung" zugelassen, sofern vom jeweiligen Hersteller oder Händler eine Verpflichtungserklärung beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen abgegeben wird. Das sei bei den in den Schulen eingesetzten Tests der Fall.[1]"

Der Beschluss hierzu fiel in der Plenarsitzung vom 20. Januar dieses Jahres[2]. Für welche Produkte und wann diese Verpflichtungserklärungen beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingelangt sind, ist jedoch noch nicht klar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Covid-19 Testprodukte sind in der BBG gelistet? Bitte um detaillierte Auflistung der verschiedenen Produkte, Anbieter und Stückkosten?

2.       Welche Tests in welchen Mengen wurden für das BMBWF bestellt? Bitte um detaillierte Darstellung der Anschaffungen seit dem 13. März 2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung? Bitte um Darstellung der Kosten pro Bestellung.

3.       Welche Testprodukte der in der BBG geführten Tests sind für die Eigennutzung bzw. Laiennutzung zugelassen? Bitte um detaillierte Auflistung der verschiedenen Produkte, Anbieter und Stückkosten.

4.       Für welche Tests liegt eine Haftungs- bzw. Verpflichtungserklärung vor?

a.       Wann ist diese Haftungs- bzw. Verpflichtungserklärung eingelangt? Bitte um detaillierte Auflistung pro Produkt.

b.      Welche Gültigkeit oder Einschränkungen (Zeitraum, Alter des Anwenders/der Anwenderin etc.) hat die jeweilige Haftungs- bzw. Verpflichtungserklärung? Bitte um detaillierte Auflistung pro Produkt.



[1] https://www.diepresse.com/5934114/testpflicht-fur-schuler-am-beginn-steht-immer-chaos

[2] https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0050/index.shtml