5403/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verständigungsverfahren im Doppelbesteuerungsrecht
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Im Doppelbesteuerungsrecht besteht die Möglichkeit, dass Steuerpflichtige, soweit sie vermeinen, dass sie steuerlich nicht im Sinne der jeweiligen Abkommen behandelt werden, ein Verständigungsverfahren im Sitzstaat auslösen können. Die zuständige Behörde, in der Regel das Finanzministerium, wird dann tätig und versucht mit dem Partnerstaat im jeweiligen Einzelfall zu einer die Doppelbesteuerung vermeidenden Lösung zu kommen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
Für alle nachstehenden Fragen wird um detaillierte Antwort gebeten hinsichtlich
(a) Steuerfälle im Verständigungsverfahren jeweils jährlich für 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
(b) Wertangaben in Mio. € jeweils jährlich für 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
(1) Wie viele Verständigungsverfahren auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen gab es in den Jahren 2026-2020?
(2) Wie viele davon betrafen Länder der EU (bitte um Aufgliederung nach Ländern)?
(3) Wie viele davon betrafen Länder des EWR (bitte um Aufgliederung nach Ländern)?
(4) Wie viele davon betrafen EU-Drittstaaten/Rest der Welt (bitte um Aufgliederung nach Ländern)?
(5) Aus welchen Gründen wurden diese Verständigungsverfahren ausgelöst? Bitte um Angabe je Jahr und Staat für Verrechnungspreissachverhalte, Zinssachverhalte, Lizenzsachverhalte, Arbeitnehmersachverhalte, Betriebsstättensachverhalte, und sonstige.
(6) Wie hoch war das Steuersubstrat das Österreich in den Jahren 2016-2020 durch Verständigungsverfahren zusätzlich bescheidmäßig feststellen konnte?
(7) Wie hoch war das Steuersubstrat das der andere Staat in den Jahren 2016-2020 durch Verständigungsverfahren zusätzlich bescheidmäßig feststellen konnte?
(8) Wie viele Verständigungsverfahren konnten nicht erledigt werden?
(9) Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines Verständigungsverfahrens?
(10) Wie hoch ist das durchschnittlich betroffene Steuersubstrat in Österreich bzw. im anderen Staat?
(11) Wie viele Verständigungsverfahren konnten positiv im Sinne der österreichischen Steuerpflichtigen erledigt werden?
(12) Wie viele Verständigungsverfahren konnten positiv im Sinne der in einem anderen Staat ansässigen Steuerpflichtigen erledigt werden?
(13) In wie vielen Fällen waren Beamte anderer Ministerien (zB. Wirtschaftsminister, Außenministerium etc.) in die abgabenrechtlichen Verständigungsverfahren involviert? Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese?
(14) In wie vielen Fällen war die politische Ebene des Finanzministerium (Generalsekretär, politische Büros oder Minister) in die Verständigungsverfahren involviert?
(15) In wie vielen Fällen war die politische Ebene anderer österreichischer Ministerien (Generalsekretär, politische Büros oder Minister) in die Verständigungsverfahren involviert?
(16) ln wie vielen Fällen war die politische Ebene das Bundeskanzleramt (Generalsekretär, politische Büros oder Kanzler/Minister) in die Verständigungsverfahren involviert?