5410/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend das Mantra von der „Verfehlung“ durch die WKStA

 

Im Artikel „Wie Edtstadler dank "Mascherlposten" zur Oberstaatsanwältin wurde“ berichtet derstandard.at am 14.4.2020 wie folgt über die Bestellung der heutigen Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt zur Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft:

 

Einen dieser Mascherlposten hatte auch eine enge Vertraute von Kanzler Kurz, nämlich Karoline Edtstadler (ÖVP). Sie war 2011 nach dreijähriger Tätigkeit als Richterin ins Justizministerium gewechselt, dann holte sie der damalige Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in sein Kabinett. Im Jänner 2015 wurde Edtstadler dann zur Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Für diese Stelle wurde laut Ausschreibung "grundsätzlich eine bereits zumindest fünfjährige Tätigkeit als Richterin oder Staatsanwältin erwartet".

 

Als Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) derzeit karenziert, hat Bundesministerin Edtstadler in einem ZIB2 Interview am 16.02.2021 in mantrahafter Weise von „Verfehlungen“ der Justiz im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Bundesminister Blümel gesprochen, sich dabei insbesondere auf die WKStA bezogen, diese Vorwürfe aber nicht konkretisiert:

 

„Und wir sehen hier mittlerweile eine lange Liste an Verfehlungen und die muss man auch ansprechen.“

 

„Wenn es aber hier Verfehlungen gibt und ich glaube, das kann man nicht von der Hand weisen, dass wenn der derzeit amtierende Justizminister selbst sagt, dass er aus Twitter erfährt, dass der Regierungskollege hier mit einem Verfahren zu tun hat, dann kann man das nicht stehenlassen.“

 

„Nichtsdestotrotz muss man sozusagen, dass an sich die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich gut ist, dass das Vertrauen auch da ist, aber wenn es Verfehlungen gibt, dann müssen die angesprochen werden.“

 

„Herr Wolf, ich sage Ihnen ganz offen, ich hatte auch bis vor kurzem nicht das Gefühl, dass es notwendig ist hier die Weisungsspitze zu trennen, aus dem Justizministerium herauszulösen. Aber wenn wir uns anschauen, welche Verfehlungen es gab und wie sozusagen auch das Vertrauen geschwächt werden kann, dann ist es notwendig hier...“

 

An diesem Punkt wollte es auch der Interviewer genauer wissen: „Aber Frau Ministerin, Sie sagen immer, Sie sagen immer wieder Verfehlungen und Verfehlungen. Welche Verfehlungen gab es denn?“, woraufhin diese entgegnete: „Ja. Naja, dass ein amtierender Justizminister aus den Medien, aus Twitter erfährt, dass jemand geführt wird in einem Strafverfahren ist doch etwas, was ungewöhnlich erscheint.“

Statt eine konkrete Kritik zu formulieren, zu sich die Bundesministerin auf den Standpunkt es erscheine „ungewöhnlich“ zurück.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Verfehlungen werfen Sie als karenzierte Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dieser Behörde vor?

2.    Welche Verfehlungen werfen Sie einzelnen Bediensteten der WKStA vor?

3.    Inwiefern erachten Sie das Vorgehen der WKStA bzw. deren Bediensteten für „ungewöhnlich“?

4.    Welche Verfehlungen behaupten Sie gäbe es in der WKStA?

5.    Welche Verfehlungen behaupten Sie in anderen Organisationseinheiten des Bundes für die Sie gegenwärtig unzuständig sind?

6.    Sind Ihnen die Verfehlungen vor Ihrer Karenzierung bekannt gewesen?

a.    Wenn ja, was haben Sie diesbezüglich unternommen?

b.    Wenn ja, haben Sie diesbezüglich versucht politischen Druck zu erzeugen?

7.    Haben die versucht etwaige Verfehlungen vor Ihrer Karenzierung anzusprechen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurde oder wird Ihrer Kritik der Vorwurf, sie hätten lediglich einen „Mascherlposten“ aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bekommen, entgegengehalten?

a.    Wenn ja, wie gehen Sie mit diesem Vorwurf um?

b.    Wenn nein, inwiefern werden Sie aus anderen Gründen missverstanden?

9.    Sind Ihnen die behaupteten Verfehlungen nach Ihrer Karenzierung bekannt geworden?

a.    Wenn ja, was haben Sie diesbezüglich unternommen?

b.    Wenn ja, haben Sie diesbezüglich versucht politischen Druck zu erzeugen?

c.    Wenn ja, inwiefern erachten Sie das für mit Ihrem gegenwärtigen Zuständigkeitsbereich für vereinbar?

10. Erachten Sie es mit einer möglichen Rückkehr in ihre Funktion als Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für vereinbar dieser unsubstanziert Verfehlungen vorzuwerfen?

a.    Wenn ja, inwiefern können Sie dadurch Verwerfungen ausschließen?

b.    Wenn ja, inwiefern können Sie dadurch Disziplinarmaßnahmen ausschließen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

11. Erachten Sie es mit einer möglichen Rückkehr in ihre Funktion als Stellvertreterin der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für vereinbar dieser unsubstanziert ungewöhnliches Verhalten vorzuwerfen?

a.    Wenn ja, inwiefern können Sie dadurch Verwerfungen ausschließen?

b.    Wenn ja, inwiefern können Sie dadurch Disziplinarmaßnahmen ausschließen?

c.    Wenn nein, warum nicht?