5465/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner,

Genossinnen und Genossen

an

den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend die Öffnung von Tennishallen

Mitte Januar dieses Jahres haben Sie, Herr Bundesminister, die baldige Öffnung von Tennishallen in Aussicht gestellt. Seitdem ist allerdings nichts passiert, die TennishallenbetreiberInnen werden nach wie vor im Unklaren gelassen, ob und wann sie wieder aufsperren dürfen. Dabei wäre eine Öffnung der Tennishallen wohl ohne großes Ansteckungsrisiko möglich. Die Fläche eines Tennisplatzes {inklusive der dazugehörigen Auslaufzonen hinter den Grundlinien) beträgt immerhin 668,86 Quadratmeter!

Mit der Umsetzung entsprechender Covid-19-Präventionskonzepte {ausreichend langes Durchlüften der Halle nach jeder gebuchten Stunde, geschlossene Kabinen- und Duschbereiche, Einzel- und Doppelmatches mit SpielerInnen aus maximal zwei Haushalten) wäre eine sofortige Öffnung der Tennishallen durchaus umsetzbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport daher folgende

ANFRAGE

1} Wurden im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport konkrete Konzepte zur Öffnung von Tennishallen erarbeitet?

a)       Wenn ja, welche?

b)      Wenn nein, warum nicht?

2)      Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Tennishallen wieder in Betrieb gehen dürfen?

3)      Warum wird seitens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine Öffnung der Tennishallen in den Raum gestellt, danach gibt es aber wochenlang keinerlei weitere Informationen zu dem Thema?

4)      Arbeitet das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport mit der neu gegründeten Interessensvertretung für Österreichs Tennis- und Racketsporthallen (ÖTR) an einer baldigen Öffnung für Tennishallen?

a)       Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?

b)      Wenn nein, warum nicht?