5501/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nussbaum Verena, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für  Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Maßnahmenpaket zur Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen

 

Im Zuge des ersten Lockdowns und den damit einhergehenden Arbeitsmarktmaßnahmen wurde seitens des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auch ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen angekündigt. In einer Presseaussendung vom 22.April 2020 versprach Bundesminister Anschober einen vollständigen Kostenersatz der Lohnkosten, die im Zuge des Kurzarbeitsmodells für ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen anfallen. Laut dieser Pressemitteilung sollte allen DienstgeberInnen die anfallenden Lohnkosten nach Abzug der AMS-Kurzarbeitsförderung ersetzt werden.

Begründet wurde diese Maßnahme mit der Sicherung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Außerdem stellte Bundesminister Anschober in der oben genannten Presseaussendung eine Prüfung der Verlängerung der Maßnahmen in Bezug auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie in Aussicht.

Heute wissen wir: die Maßnahme wurde nicht verlängert, begründet wurde das aber nicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.    Wie viele Anträge auf Kostenersatz der Lohnkosten wurden bis zum 30.Juni 2020 an das BMSGPK gestellt?

2.    Wie hoch ist der Prozentanteil der bereits bearbeiteten Anträge?

3.    Wie viele dieser Anträge wurden bereits genehmigt?

4.    Wie viele dieser Anträge wurden bereits abgelehnt?

5.    Unter welchen Voraussetzungen konnte ein/eine DienstgeberIn einen Antrag auf Lohnkostenersatz beantragen?

6.    Welche Formalitäten mussten bei der Antragsstellung erfüllt sein?

7.    Wie hoch ist das Budget, das für diese Maßnahme budgetiert wurde?

8.    Wieso wurde die Maßnahme nach dem 30.Juni 2020 nicht verlängert?

9.    Der Arbeitsplatzsicherungszuschuss wurde seitens des Ministeriums für die Unterstützung von akut gefährdeten Arbeitsplätzen ins Leben gerufen. Wie wird diese „akute Gefährdung“ definiert?

10.  Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Arbeitsplatz als „akut gefährdet“ gilt?