5509/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Max Lercher,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Corona-Maßnahmen der Bundesregierung.

 

Die Coronapandemie mit ihren weitreichenden Folgen ist für uns alle keine einfache Situation. Auf unsere Bevölkerung kommen nun aber entscheidende Wochen zu. Doch viele Bürgerinnen und Bürger kennen sich bei dem Hin und Her einfach nicht mehr aus. Niemand weiß, wo es hingeht. Niemand macht transparent, wie man überhaupt zu dieser Situation gekommen ist. Dazu kommt immer wieder das gleiche Spiel. Lockdown, aufsperren, zusperren, jetzt also wieder aufsperren, dann wieder zusperren?

 

Doch damit die Menschen in unserem Land die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mittragen und umsetzen können, braucht es verständliche und nachvollziehbare Maßnahmen sowie eine klare Kommunikation. Es braucht nun Antworten auf die Fragen vieler Bürgerinnen und Bürger, was erlaubt ist und was nicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

·         Was ist im Außenbereich gültig? Zwei Meter Abstand mit oder ohne Maske? In welcher Verordnung werden die Maßnahmen im Außenbereich beschrieben?

·         Dürfen Vereinssitzungen mit dementsprechenden Sicherheitskonzept durchgeführt werden?

·      Wenn ja, welche Sicherheitsmaßnahmen sind nötig?

·      Wenn ja, welche Beschränkungen gibt es?

·         Werden die Fristen ab Verordnung bis Inkrafttreten alle eingehalten? Und werden alle Verordnungen wirklich dort, wo es nötig ist, auch zum Aushang gebracht?

·         Wie wird sichergestellt, dass alle Verordnungen und Maßnahmen unserer Verfassung entsprechen?

·         Wieso werden/wurden bei den Bezirksverwaltungsbehörden die Meldungen der Genesen oftmals zurückgehalten und dann über eine „Korrektur“ richtiggestellt?

·         Wie werden die (vergangenen) Verordnungen evaluiert und welche Lehren hat man bisher daraus gezogen?