5530/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Josef Hechenberger,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung.
Im Regierungsprogramm der Türkis-Grünen Bundesregierung ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung bei den Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier enthalten. Dazu gab es bereits einen Entschließungsantrag der Regierungsparteien im Gesundheitsausschuss am 3. März 2020. Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, FPÖ und Neos beschlossen.
Am 27. Jänner 2021 wurde ein erster Verordnungsentwurf dazu präsentiert, in diesem Entwurf ist aber lediglich eine Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für die Produkte Rindfleisch und Eier enthalten. Viele Punkte fehlen somit, jedoch wurde bei der Definition Gemeinschaftsverpflegung auch die Gastronomie miteinbezogen, obwohl das nicht im Regierungsprogramm sowie im Entschließungsantrag enthalten ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister folgende
Anfrage:
1) Wieso sind im ersten Verordnungsentwurf lediglich die Gemeinschaftsverpflegung und nur die Produkte Rindfleisch und Eier enthalten, obwohl es ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer gibt, welches klar festhält, dass eine Herkunftskennzeichnung von Milch, Eiern und Fleisch rechtlich möglich ist?
2) Wieso wurde die komplette Produktgruppe „Milch“ und „Milchprodukte“ bei Ihrem Entwurf nicht berücksichtigt?
3) Wieso soll nur für Rindfleisch eine Herkunftskennzeichnung verpflichtend sein und wieso sind Schweinefleisch und Geflügel hier ausgenommen? Obwohl laut dem Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer eine Kennzeichnung bei Rind-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch möglich ist.
4) Was verstehen Sie genau unter dem Begriff Gemeinschaftsverpflegung?
5) Wieso wurde in Ihrem Verordnungsentwurf auch die Gastronomie berücksichtigt, obwohl es dazu keine Vereinbarung im Regierungsprogramm sowie im Entschließungsantrag vom 3. März 2020 gibt?
6) Wieso wurden die verarbeiteten Produkte außerhalb der Gemeinschaftsverpflegung in ihrem Verordnungsentwurf komplett weggelassen? Soll es bei verarbeiteten Produkten außerhalb der Gemeinschaftsverpflegung keine verpflichtende Herkunftskennzeichnung geben? Wieso ist das Ihrer Meinung nach nicht nötig?
7) Wurden Sie von NGOs oder Interessensvertretungen für diesen ersten Verordnungsentwurf beraten?
a. Wenn ja, welche waren das? (Bitte um eine genaue Auflistung Ihrer externen Berater)
8) Wie sieht nun nach dem ersten Entwurf die weitere Vorgangsweise aus? Mit welchen Interessensvertretungen, NGOs, etc. (genaue Auflistung der Interessensvertretungen und NGOs) werden Sie Kontakt aufnehmen, um den ersten Entwurf zu überarbeiten bzw. zu finalisieren?
a. Wann wird die überarbeitete Version vorgelegt?
9) Wie soll die Kennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung genau aussehen? Soll der Nachweis über einen Aushang (etwa ein Plakat) funktionieren?
10) Dient das französische Kennzeichnungsmodell hier für sie als Vorbild?
11) Dient das italienische Kennzeichnungsmodell für sie als Vorbild?
12) Dient das Schweizer Kennzeichnungsmodell für sie als Vorbild?
13) Dient das polnische Kennzeichnungsmodell für sie als Vorbild?
14) Dient das finnische Kennzeichnungsmodell für sie als Vorbild?
15) Welche Vorarbeit für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung wurde von ihrer Vor-Vorgängerin Ministerin Hartinger-Klein gemacht? Gibt es hier noch Unterlagen, die ihrem Ministerium zur Verfügung stehen?
16) Haben sie bereits mit ihren Amtskollegen auf europäischer Ebene Kontakt aufgenommen, um sich für eine europäische Lösung bei der Herkunftskennzeichnung einzusetzen?
a. Wenn ja, gibt es konkrete Bestrebungen, eine europäische Lösung bei der Herkunftskennzeichnung zu finden?
b. Wenn nein, warum nicht?
17) Ein Rechnungshofbericht kritisiert auch den Wildwuchs bei privaten Gütesiegeln in Österreich. Es wurde bemängelt, dass es kaum nachvollziehbar ist, warum ein privates Gütesiegel verwendet wird. Oft wird hier eine regionale Herkunft den Konsumenten vorgegaukelt. Durch Fantasie-Siegel wird behauptet, ein Produkt stammt aus Österreich, obwohl es nachweislich nicht so ist. Planen Sie hier verstärkte Kontrollen und Strafen einzuführen, damit die Konsumenten von privaten Gütesiegeln nicht wissentlich getäuscht werden?
a. Wenn ja, wie sollen diese Kontrollen genau verschärft werden?
b. Wenn ja, welche Strafen sind derzeit vorgesehen? Wollen sie diese Strafen erhöhen? Wenn ja, wie hoch sollen sie künftig sein? Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, wieso wollen sie hier nicht strenger gegen Verbrauchertäuschung vorgehen?
18) Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung? Im Entschließungsantrag vom 3. März 2020 wird mit der Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung im Jahr 2021 gerechnet, das scheint nun nicht mehr realistisch.
a. Wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?
b. Wenn nein, warum nicht?