5535/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Lausch, Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Geldforderungen von Warner an „Jerusalema“ - Tanzgruppen
Am 14.Februar 2021 war in der Tageszeitung „Kronen Zeitung“ folgendes zu lesen:
„SCHOCK FÜR TÄNZER
„Jerusalema“-Tanz: Warner fordert Geld für Nutzung
Ob in Krankenhäusern, bei Fluglinien, Feuerwehren oder Rettungsdiensten. Die „Jerusalema Challenge“ war wohl eine der schönsten Abwechslungen zum Corona-Stress im letzten Jahr. In Österreich tanzten etwa die AUA, mehrere Wiener Kliniken, das Rote Kreuz oder Schülerinnen aus Oberösterreich. Jetzt könnte den Tänzern aber Ungemach drohen, die die Nutzungsrechte nicht abgeklärt haben. In Deutschland jedenfalls forderte Warner Music bereits nachträglich in einigen Fällen Lizenzgebühren für die Nutzung der Gute-Laune-Hymne.
Der 25-jährige südafrikanische Musikproduzent und DJ Master KG, der mit bürgerlichem Namen Kgaogelo Moagi heißt, steht bei Warner unter Vertrag und ist der Urheber des Songs „Jerusalema“, zu dem Tausende Gruppen auf der ganzen Welt getanzt und Videos gepostet haben.
Ministerium bezahlt
Das nordrhein-westfälische Innenministerium bestätigte dem Magazin, dass bei Polizeidienststellen Zahlungsaufforderungen durch Warner eingegangen seien und das Ministerium die Rechnungen beglichen hat. „Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der ‚Jerusalema Challenge‘ beglichen hat.“
Wie uns bekannt wurde haben auch österreichische Polizeidienststellen an dieser Challenge teilgenommen.
https://www.bmj.gv.at/ministerium/aktuelle-meldungen/Challenge-Accepted--Die-Justizanstalt-Eisenstadt-tanzt-zu-
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wurde von div. Polizeidienststellen im Bundesministerium für Inneres angefragt, ob so ein Video gedreht werden darf?
a. Wenn ja, von wem wurde angefragt?
b. Wenn ja, wann wurde angefragt?
2. Hat das Bundesministerium für Inneres eine Anfrage von Polizeidienststellen dieses Video zu drehen genehmigt?
a. Wenn ja, wann wurde es genehmigt?
b. Wenn ja, wer hat diesen Videodreh genehmigt?
c. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden für diesen Videodreh bzw. dessen Ermöglichung gesetzt?
3. Wurde ein solcher Videodreh in mehreren Polizeidienststellen genehmigt?
a. Wenn ja, in welchen Polizeidienststellen?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Haben auch in andere Organisationseinheiten Ihres Ressorts bei diesem „Jerusalema“ – Tanz mitgemacht?
5. Handelt es sich dabei um Teile einer Kommunikationsstrategie?
6. Wurde der Urheber des Titels angefragt, ob der Song für dieses Video kostenlos verwendet werden darf?
a. Wenn ja, wer hat den Urheber des Titels gefragt?
b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c. Wenn nein, warum nicht?
7. Können Sie ausschließen, dass von Warner, wie betreffend dem nordrhein-westfälischen Innenministerium, noch Zahlungsaufforderungen wegen Urheberrechtsverletzung an das BMI ergehen?
a. Wenn ja, wie hoch schätzen sie eventuell die Kosten, die vom Steuerzahler bezahlt werden müssen?
b. Wenn nein, planen Sie diesbezüglich eine Kontaktaufnahme mit dem Rechteinhaber?
8. Sind Ihnen die Kosten, welche dem nordrhein-westfälischen Innenministerium dadurch entstanden sind, bekannt?
a. Wenn ja, wie hoch waren diese?
b. Wenn nein, warum erachten Sie es nicht für notwendig zur Abwendung eines Schades diesbezüglich Informationen einzuholen?
9. Inwiefern werden die Kosten budgetwirksam, wenn durch den Videodreh des „Jerusalema“ – Tanzes Kosten aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen?
10. Werden diese Kosten zur Gänze im Zuge der Amtshaftung oder der Organhaftung bezahlt?