5564/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 

betreffend Ischgl: Antikörper nur leicht zurückgegangen

 

Der ORF Tirol berichtete am 18.02.2021, dass nach wie vor eine große Anzahl der Ischgler CoV-Antikörper nachweisen können. Dies bestätigte ein neuerlicher Test, der im November bei der Bevölkerung durchgeführt wurde. Laut der Studie sank die Konzentration der Antikörper nur leicht.

„Ende April ließen sich in Ischgl knapp 1.500 Bewohnerinnen und Bewohner freiwillig auf CoV und SARS-CoV-2-Antikörper testen. Damals konnten bei 42,4 Prozent der Studienteilnehmer Antikörper nachgewiesen werden. Bei einer weiteren Testreihe im November sollte bei rund 900 Personen überprüft werden, wie hoch dieser Anteil nach sechs Monaten noch ist. Davon hatten 801 Personen zwischen 18 und 89 Jahren bereits an der ersten Studie teilgenommen. Mit deren Blutproben wurde nun anhand von serologischen Antikörper-Tests und spezifischen Verfahren zur Messung der zellulären Abwehr der Verlauf der Immunität analysiert, berichtete Studienleiterin Wegene Borena vom Institut für Virologie der Medizinischen Universität Innsbruck.

Antikörper-Konzentration nur leicht zurückgegangen

Bei diesen 801 Teilnehmern der Folgestudie konnte im April 2020 ein Nachweis virusspezifischer Antikörper – der Seroprävalenz – von 51,4 Prozent nachgewiesen werden, im November 2020 lag die Häufigkeit SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper nach einer CoV-Infektion noch immer bei 45,4 Prozent. Trotz leichtem Rückgang der Antikörper-Konzentration im Vergleich zur ersten Studie können wir damit von einer relativ stabilen Immunität sprechen. Bei knapp 90 Prozent von den im April 2020 seropositiv Getesteten konnten auch im November Antikörper detektiert werden, kommentierte Virologin und Institutsleiterin Dorothee von Laer die zentrale Erkenntnis.

Bei Studie verschiedene Antikörper-tests eingesetzt

Der Nachweis der SARS-CoV-2-spezifischen Antikörper erfolgte bei der Studie im November wie bei der Basisstudie im April mit unterschiedlichen kommerziellen Antikörper-Tests, wobei in der Folgestudie ein zusätzlicher Antikörper-Test hinzugezogen wurde. Ein Teil der Proben wurde in einem Neutralisationstest auch auf neutralisierende Antikörper hin untersucht, um die kommerziellen Antikörper-Tests zu überprüfen. „Der Neutralisationstest bestätigte bei einem Großteil der serologisch differierenden Ergebnisse das Vorhandensein spezifischer Antikörper gegen SARS-CoV-2“, so Studienleiterin Wegene Borena.

Vorhandensein der T-Zellen wurde untersucht

Neben virusspezifischen Antikörpern können auch spezifische Immunzellen das Virus bekämpfen. Deshalb wurde in der aktuellen Studie bei 93 Proben zusätzlich eine Untersuchung vorgenommen, die das Vorhandensein dieser spezifischen Immunzellen, der T-Zellen, nachweist. Eine Untergruppe dieser T-Zellen, auch Killerzellen genannt, ist in der Lage, virusinfizierte Zellen zu erkennen und abzuräumen. Man spricht von zellulärer Immunität, wurde erläutert.

Blutzellen mit Virusbestandteilen kultiviert

Um SARS-CoV-2-spezifische T-Zellimmunität nachweisen zu können, wurden in zwei aufwendigen Testverfahren Blutzellen von Teilnehmern der Studie isoliert und mit verschiedenen Bestandteilen des Virus zusammen kultiviert. Wenn T-Zellen vorhanden sind, die das Virus erkennen können, werden diese stimuliert und produzieren bestimmte Zytokine, also Botenstoffe. Der Nachweis dieser Zytokin produzierenden T-Zellen bestätigt schließlich eine vorliegende T-Zellimmunität.

Mehr Antikörper bei schwereren Symptomen

Eine T-Zellimmunantwort ließ sich auch in Proben mit kaum oder nicht mehr nachweisbarem Antikörper-Titer belegen, was die Rolle der zellulären Immunität nach Covid-19 untermauert, so von Laer. Es sei folglich nicht ausgeschlossen, dass eine Immunität auch dann besteht, wenn keine Antikörper mehr in den verwendeten Tests nachweisbar sind. In der Folgestudie wurden die Probanden auch zu ihren Symptomen befragt. Eine erste Analyse lasse den Schluss zu, dass das Ausmaß der beschriebenen Symptome mit der Antikörper-Persistenz korreliert. Je schwerer die Symptome, desto mehr neutralisierende Antikörper waren auch nach acht Monaten noch vorhanden, hieß es.

Geringe Neuinfektionsrate im Herbst

Von Herdenimmunität könne in Ischgl zwar nicht ausgegangen werden, so von Laer, doch die hohe Seroprävalenz könnte in Kombination mit begleitenden niederschwelligen Maßnahmen wie Masketragen und Abstandhalten eine zweite Welle im Herbst des vergangenen Jahres verhindert haben. Die Neuinfektionsrate lag in Ischgl in diesem Zeitraum bei unter einem Prozent. Diese Entwicklung wird auch in der Analyse einer begleitenden Studie der Paris Lodron Universität Salzburg dargestellt, in der der Inzidenzverlauf der Gemeinde Ischgl anhand von PCR-Test-Ergebnissen aus behördlichen Meldedaten anderen vergleichbaren Orten.“

https://tirol.orf.at/stories/3090797/

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Kennen Sie als zuständiger Gesundheitsminister diese neue „Ischgl-Studie“?

2.    Wie beurteilen Sie als Gesundheitsminister die Ergebnisse dieser neuen „Ischgl-Studie“?

3.    Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie als Gesundheitsminister aus der Häufigkeit SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper nach einer CoV-Infektion?

4.    Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie als Gesundheitsminister aus der geringen Neuinfektionsrate in Ischgl?

5.    Welche genauen Ergebnisse hat die begleitende Studie der Paris Lodron Universität Salzburg in Bezug auf andere vergleichbare Orte ergeben?

6.    Wie entwickelte sich dort insbesondere die Häufigkeit SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper nach einer CoV-Infektion?

7.    Wie entwickelte sich dort insbesondere die Neuinfektionsrate?