5567/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend islamistische Bevormundung von Frauen

 

Erst kürzlich hat ein Gericht im Gaza-Streifen festgestellt, dass unverheiratete Frauen nicht ohne die Erlaubnis eines männlichen Vormunds - üblicherweise der Vater oder ein Bruder - reisen dürfen. Diese Erlaubnis muss bei Gericht eingetragen werden. Dem Wortlaut des Urteiles folgend, sind sich Experten einig, dass davon auch verheiratete Frauen erfasst sind. Fest steht, dass der „Sharia Gerichtsrat“ die Position Saudi-Arabiens einnimmt, nach derer alle Frauen bis 2019 wie minderjährige behandelt wurden. Der Gaza-Streifen selbst wird seit 2007 von der Hamas kontrolliert, welche von der EU als terroristische Organisation eingestuft wird. Das Gericht hat zu dem ausgesprochen, dass volljährige Männer von ihren Vätern oder Großvätern an einer Reise gehindert werden können, sofern diese großen Schaden verursachen würde. Allerdings müsse der reisewillige Mann nicht vorher um Erlaubnis bitten und dessen Verwandten müssten zunächst bei Gericht eine Klage auf Unterlassung der Reise einbringen.

 

Der Leiter des Obersten Gerichtlichen Rates erklärte gegenüber der Associated Press“, dass dieses Urteil ausgewogen und im Einklang mit islamischen und zivilen Gesetzen wäre. Weiters kritisierte er den seiner Meinung nach „künstlichen und unberechtigten Lärm, der sich in den sozialen Medien über dieses Urteil verbreitet habe. Gleichzeitig betonte er, dass es einer unverheirateten Frau, gleichgültig ob Jungfrau oder nicht, verboten ist ohne Erlaubnis eines Vormundes, der ihr die Reise im Falle eines Nachteiles für einen anderen verbieten kann, zu reisen. Worin dieser Nachteil bestehen soll, ist vom palästinensischen Hamas-Gericht nicht ausgeführt worden. Eine Reaktion des österreichischen Außenministeriums, das sich die Verteidigung von Frauenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, ist bis dato nicht bekannt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Ist Ihrem Ministerium das gegenständliche Urteil bekannt?

2.     Wenn „Ja“, warum hat bisher keine Stellungnahme stattgefunden?

3.     Welche Position vertreten Sie als Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten hinsichtlich dieses Urteils?

4.     Was ist Österreichs konkrete Position bezüglich des oben beschriebenen Falles?

5.     Welche Maßnahmen setzen Sie bzw. Ihr Ressort zur Förderung von Frauenrechten? (Bitte für die Jahre 2016 bis 2021 auflisten)

6.     Wie hoch sind die dazu anfallenden Kosten?

7.     In welchen Bereichen sehen Sie vom geschilderten Fall ausgehend Defizite innerhalb des Ressorts hinsichtlich des Umgangs mit Frauenrechten?

8.     Inwiefern fördern Sie Entwicklung, Organisationen, Projekte oÄ., die im Gaza-Streifen sitzen, stattfinden oder tätig sind? (Bitte für die Jahre 2016 bis 2021 auflisten)

9.     Welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?

10.  Welche Ziele werden damit verfolgt?

11.  Inwiefern sind diese Investitionen zielführend?