5568/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend ÖMZ – Sonderheft 2021: BMLV und ÖBH – wozu?

 

Im Sommer des Vorjahres hat ein hochrangiger Mitarbeiter Ihres Kabinetts österreichische Medienvertreter in einem Wiener Kellerstüberl versammelt und in seinem Vortrag über die von Ihnen geplante zukünftige Ausrichtung des Österreichischen Bundesheeres die militärische Landesverteidigung als obsolet dargestellt. Nach einer anhaltenden Welle der medialen und politischen Empörung ob dieser Pläne sind Sie in bemerkenswerten und in nachhaltiger Erinnerung bleibenden Interviews zurückgerudert und haben den Verbleib der militärischen Landesverteidigung als oberste Priorität des Bundesheeres gebetsmühlenartig bekräftigt.

 

Nur ein halbes Jahr später ist nun als Beilage zur ÖMZ 01/2021 ein Machwerk Ihres rechtspolitischen Beraters Dr. Balthasar erschienen, das sich wie das Strategiepapier zur Zerstörung der militärischen Landesverteidigung liest und den Weg des BMLV hin zu einem Sicherheitsministerium vorzeichnet.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1.    Wer hat das ÖMZ-Sonderheft „BMLV und ÖBH - wozu?“ in Auftrag gegeben?

2.    Gibt es diesen Auftrag schriftlich im Ressort?

3.    Wenn ja, wie lautet dieser genau?

4.    Wie hoch waren die Kosten für die Produktion des Sonderhefts?

5.    Mit wem im Kabinett war dies akkordiert?

6.    War der Inhalt mit ihrem Generalsekretär abgesprochen?

7.    Zum Beispiel sieht ihr Berater B. in der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) „keine vom Bundesheer zu besorgende Aufgabe“, werden Sie daher einen Austritt aus der PfP-Mitgliedschaft anstreben?

8.    Teilen Sie die „Freude“ von B. auf Seite XI über die seit Jahren andauernde Veto-Blockade der Türkei: „Insofern trifft es sich sogar gut, dass Österreich seit ….. in der konkreten Mitarbeit durch ein türkisches Veto blockiert wird.“?

9.    Stimmen Sie dieser Ansicht zu oder werden Sie alles unternehmen, wie die Bundesminister vor Ihnen, um die Blockadehaltung der Türkei zu lösen?

10. Teilen Sie die Ansicht des Herrn B. hinkünftig auf eine aktive Luftraumüberwachung zu verzichten?

11. Gibt es zum Inhalt des Sonderhefts eine Bewertung von maßgeblichen Juristen der Rechtssektion Ihres Ressorts?

12. Wenn ja, wie sieht diese aus?

13. Wird in dieser Bewertung die Rechtsauffassung von Hrn. B. geteilt?

14. Sind die im Sonderheft von B. getroffenen Aussagen aus Ihrer Sicht und aus jener Ihres Generalsekretärs die Privatmeinung von Herrn B. oder Grundlage für zukünftige Ressortpositionen?

15. Wurde vom zuständigen Gruppenleiter für die Bundesministerin am 18.01.2021 deshalb zu Recht klargestellt, dass der Inhalt nicht der Ressortposition BMLV entspricht, sondern die Privatmeinung des Verfassers darstellt?

16. Halten Sie diese geschilderten Ideen für mit der Neutralität vereinbar?

17. Können Sie ausschließen, dass B. mit diesem Werk Erfüllungsgehilfe für Ihren Generalsekretär war, um die Weichen für ein kleineres Bundesheer und damit für ein geringeres Budget zu stellen?

18. Können Sie bestätigen, dass gegen Herrn B. eine Beschwerde in der Disziplinarabteilung Ihres Ressorts aufliegt, wonach Herr B. im Zusammenhang mit einer Ausweiskontrolle den Sicherheitsdienst im Amtsgebäude Stiftgasse beschimpft haben soll?

19. Können Sie bestätigen, dass in dieser Beschwerde die Einstellung von Herrn B. zu Unteroffizieren kritisiert wird, da er folgende Aussage getätigt haben soll: „Diese Unteroffiziere sind deswegen so arrogant und aufmüpfig, weil ein Unteroffizier einmal Minister war“?

20. Teilen Sie diese Einstellung zu Unteroffizieren?

21. Hat Herr B. mit Ihnen über seine Ansicht betreffend Unteroffiziere jemals gesprochen?

22. Wenn ja, was haben Sie ihm geantwortet?

23. Wenn nein, werden Sie mit Herrn B. über seine problematische Haltung gegenüber Unteroffizieren sprechen?

24. Ist aus Ihrer Sicht Herr B. aufgrund seiner problematischen Einstellung gegenüber Unteroffizieren als Mitarbeiter und Berater von Ihnen und Ihrem Generalsekretär noch länger tragbar?

25. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen?

26. War es Ihr Wunsch, dass Hr. B., der bis dahin im BKA tätig war, in Ihr Ressort transferiert wird, oder war es der Wunsch Ihres Generalsekretärs?

27. Hat Herr B. im Jahr 2020 in Ihrem Ressort eine monetäre Belohnung oder Leistungsprämie erhalten?

28. Wenn ja, in welcher Höhe?

29. Wenn ja, was war seine außerordentliche Leistung?