5571/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lungenkranke darf trotz Attest nicht ohne Maske shoppen

 

 

Am 18. Februar berichtete die Tageszeitung „heute“ in ihrem Online-Medium folgendes:

 

„Lungenkranke darf trotz Attest nicht ohne Maske shoppen

 

Sie hat eine schwere Lungenkrankheit, soll aus ärztlicher Sicht keine FFP2-Maske tragen, in ein Shoppingcenter durfte sie ohne Maske aber nicht.

 

Sabrina Luger (24) versteht die Welt nicht mehr. "Ich bin seit meinem dritten Lebensjahr lungenkrank und in Behandlung, hab 24 Allergien. Ich habe zwei ärztliche Atteste, dass mir das Tragen von FFP2-Masken nicht zumutbar ist und dennoch darf ich ohne Maske nicht ins Shoppingcenter. Dabei hätte ich sogar ein Schutzvisier verwendet", sagt die junge Frau im Gespräch mit "Heute".

 

Passiert ist das Ganze am vergangenen Wochenende. Während die junge Ansfeldnerin am Freitag mit dem Hinweis auf das Attest noch in die Plus City ("Nach einigen Diskussionen") durfte, musste sie tags darauf das Gebäude schnell wieder verlassen. "Ich wurde sehr unfreundlich behandelt", sagt Luger.

 

"Ich fühle mich diskriminiert. Nur weil ich krank bin und keine Maske tragen darf, kann ich nicht einkaufen gehen", ärgert sich Luger. Vor allem, weil sie ja durchaus bereit gewesen wäre, ein Gesichtsschild zu tragen. "Mir wurde auch nicht erklärt, warum in der Plus City Menschen, die krank sind und ein Attest haben, eine FFP2 Maske tragen müssen", sagt sie.

 

Wir haben bei der Plus City nachgefragt: "Da ein Attest eines Arztes leider nicht bestätigt bzw. bestätigen kann, dass die Person, welche von der Tragepflicht befreit wurde, zum Zeitpunkt des Besuchs infektionsfrei ist, müssen wir zum Schutz aller anderen Besucher auf eine generelle Maskenpflicht bestehen. Diese infizierte Person könnte – ohne Maske – andere Besucher im Einkaufszentrum infizieren und somit gefährden", erklärt Geschäftsführer Thomas Heidenhofer im Gespräch mit "Heute".

 

Man sei sich des Problems aber sehr wohl bewusst. "Es hat sogar schon eine Anzeige bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft gegeben", so Heidenhofer. Allerdings habe man derzeit noch keine Lösung, die alle zufrieden macht, gefunden, denn man müsse natürlich auch die gesetzlichen Auflagen erfüllen.“

 

https://www.heute.at/s/lungenkranke-darf-trotz-attest-nicht-ohne-maske-shoppen-100128422

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie äußern Sie sich zu dem Umstand, dass Personen, denen das Maske tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, vom Einkaufen ausgeschlossen sind und Geschäfte nicht betreten dürfen?

2.    Welche (gesetzlichen) Regelungen stehen derzeit den betroffenen Personen, denen das Maske tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, zur Verfügung, um ihrem Alltag ohne Maske zu bewerkstelligen (Arbeit, Einkäufe etc.)?

3.    Auf welche (gesetzlichen) Regelungen können sich Personen, denen das Maske tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, berufen, um sich von der Maskenpflicht zu befreien?

4.    Welche (gesetzlichen) Regelungen stehen Kaufleuten, Geschäftsinhabern und Filialleitern zur Verfügung, auf die sie sich im Zusammenhang mit Kunden aus dieser zuvor genannten Personengruppe ohne Maske berufen können?

5.    Wie äußern Sie sich und Ihr Ministerium dazu, dass Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, Maske zu tragen, Geschäftsflächen ohne diese betreten?

6.    In welchen Fällen und aufgrund welcher (gesetzlichen) Regelungen kann in diesem Zusammenhang die Person der Geschäftsfläche verwiesen werden?

7.    In welchen konkreten Fällen ist es Personen, denen das Maske tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, möglich, ohne Maske öffentliche Einrichtungen, Geschäftsflächen etc. zu betreten?

8.    In welchen konkreten Fällen haben Personen, denen das Maske tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, das Recht, ohne Maske öffentliche Einrichtungen, Geschäftsflächen etc. zu betreten?