5572/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Ablehnung von von Fachpersonal durchgeführten und alleinige
Akzeptanz von von Laien durchgeführten Coronatests
Unter dem Titel „Ergebnisse in Teststraßen oder Apotheken werden von Schule nicht akzeptiert“ informiert unzensuriert.at, Eltern hätten berichtet, es sei von der Schulleitung ihres Kindes ein bei einem Arzt oder Apotheker durchgeführter Coronatest zunächst für zulässig erklärt worden. Nur zehn Minuten danach sei jedoch nach angeblicher Rücksprache mit den Schulbehörden diese Zustimmung bereits widerrufen worden und ihnen erklärt worden, dass nur ein vor Ort in der Schule durchgeführter Coronatest zulässig sei. Eine Auskunft beim Bürgerservice des BMBWF hätte gelautet, dass ein schriftliches, amtliches Testergebnis, das an dem Tag, an dem auch in der Schule getestet wird, vorliegt, Gültigkeit hätte. (Vgl. Ergebnisse in Teststraßen oder Apotheken werden von Schule nicht akzeptiert - Unzensuriert, 20.2.2021)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
Warum werden einerseits von Fachpersonal (Ärzten, Apothekern) durchgeführte Coronatests nicht akzeptiert, während andererseits nur von Laien (Lehrern, Schülern) durchgeführte, welche nachgewiesenermaßen signifikante statistische Abweichungen zum Ergebnis hatten, akzeptiert werden?