5575/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger
Zur Causa „Blümel & Novomatic“, in der sich der amtierende Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA derzeit dem Verdacht der Bestechlichkeit und Korruption im Zusammenhang mit dem Glückspielkonzern Novomatic konfrontiert sieht, wurde von der ÖVP am 18. Feber 2021 kurzfristig eine Pressekonferenz mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger abgehalten. Was als Verteidigung des Finanzministers gegen „Fehler und falsche Annahmen der WKStA gegenüber Gernot Blümel"[1] gedacht war, artete aber in einem Generalangriff der ÖVP auf die Unabhängigkeit der Justiz aus, wie es FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Presseaussendung[2] beschreibt.
Neben Wögingers „inhaltlich dürftigen Aussagen, die in erster Linie von Beschimpfungen und Wehleidigkeit geprägt gewesen seien“, wie Kickl weiter ausführt, beschuldigt Wöginger die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), bewusst Informationen zur Causa „Blümel & Novomatic“ zu leaken. Damit wirft er den Ermittlern der WKStA die Begehung einer Straftat vor. Konkret handelt es sich bei den Vorwürfen um die in § 310 StGB geregelte Verletzung des Amtsgeheimnisses, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist.
Mit diesen Vorwürfen erfüllt Wöginger jedoch selbst einen Tatbestand des StGB. Denn gem § 297 StGB (Verleumdung) ist die fälschliche Verdächtigung u.a. der Verletzung einer Amtspflicht eine Straftat.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Hat die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen gegen KO August Wöginger wegen der getätigten Vorwürfe gegen die WKStA im Rahmen der PK vom 18. Feber 2021 aufgenommen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, aus welchem strafrechtlich relevanten Verdacht wird ermittelt?