5585/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Tätigkeiten der Polizei im Salzburger Rotlichtmilieu

 

Gemäß Ihrer Anfragebeantwortung 2814/AB vom 09.09.2020 zu 2766/J (XXVII. GP) kam es österreichweit in den Jahren 2017 bis 2019 zu 1740 Anzeigen in genehmigten Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben (Örtlichkeit: Rotlichtlokal). Die Straftatbestände reichen von Mord, Körperverletzung und Vergewaltigung bis hin zu Diebstahl, Betrug und Anzeigen aufgrund des Suchtmittelgesetzes. Bedauerlicherweise konnten Sie in der gegenständlichen Anfragebeantwortung im betreffenden Zeitraum 2017 bis 2019 keinerlei Angaben zu Polizeieinsätzen hinsichtlich illegaler Straßenprostitution sowie illegaler „Wohnungsprostitution“ machen. Es würden zu diesen spezifischen Fragen bundesweit kein einheitlichen Statistiken geführt.

 

Häufige und konsequente Kontrollen haben in den vergangenen Jahren in vielen Bundesländern zu einem Rückgang an illegaler Prostitution beigetragen. In der Stadt Linz führt man den dortigen Rückgang an derartigen Etablissements nicht zuletzt auf die Arbeit des Linzer Erhebungsdienstes zurück, wie ein Bericht der „Kronen Zeitung“ vom 6. Jänner 2020 ausführte.

(Quelle: https://www.krone.at/2072658)

 

Die Corona-Krise sorgte in der sogenannten „Rotlicht-Branche“ für enorme Umsatzeinbußen. So war Prostitution im vergangenen Jahr nur kurzzeitig in den Sommermonaten erlaubt, allerdings nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Dies führte etwa in Wien dazu, dass viele Prostituierte ihre Dienste im Jahr 2020 illegal in privat angemieteten Unterkünften anboten, wie ein Bericht des „Kuriers“ vom 27. November 2020 belegte. Um Kunden anzulocken würden die Prosituierten auf einschägigen Websites inserieren, teilweise sogar mit offener Angabe der Adresse. Hier würde die Wiener Polizei auch mit den Ermittlungen ansetzen. Allein 2020 seien bis dahin schon 160 illegale Wohnungen kontrolliert worden, was 400 Anzeigen laut dem Prostitutionsgesetz zu Folge gehabt habe.

(Quelle: https://kurier.at/chronik/oesterreich/airbnb-statt-puff-illegale-prostitution-nimmt-zu/401111292)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

 

1.    Wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2020 in genehmigten Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben (Örtlichkeit: Rotlichtlokal) in Salzburg erstattet?

2.    Welche Straftatbestände bzw. Verwaltungsübertretungen wurden im Jahr 2020 in genehmigten Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben (Örtlichkeit: Rotlichtlokal) in Salzburg zur Anzeige gebracht?

3.    Wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2020 in genehmigten Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben (Örtlichkeit Rotlichtlokal) in Salzburg insgesamt angezeigt?

4.    Wie viele dieser Tatverdächtigen waren – gegliedert nach Nationalität –keine österreichischen Staatsbürger?

5.    Wie viele dieser fremden Tatverdächtigen waren – gegliedert nach Nationalität – Asylwerber?

6.    Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2020 in Salzburg hinsichtlich des Verdachts auf illegale Prostitution kontrolliert?

7.    Zu wie vielen Anzeigen gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz kam es im Zuge dieser Wohnungskontrollen betreffend Prostitution?

8.    Wie gliedern sich diese Anzeigen konkret auf welche Straftatbestände bzw. Delikte auf?

9.    Wie viele Personen wurden – gegliedert nach Geschlecht – gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz im Rahmen dieser Wohnungskontrollen betreffend Prostitution angezeigt?

10. Welche Nationalitäten hatten diese angezeigten Personen, gegliedert nach Geschlecht?

11. Wie viele der fremden angezeigten Personen waren – gegliedert nach Geschlecht – Asylwerber?

12. Wie verhalten sich die Zahlen, welche in den Fragen 6 bis 11 erfragt werden, im Vergleich zum Jahr 2019?

13. Wie viele Anzeigen gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz wurden im Jahr 2020 insgesamt betreffend Prostitution erstattet?

14. Wie gliedern sich diese Anzeigen konkret auf welche Straftatbestände bzw. Delikte auf?

15. Wie viel Personen wurden – gegliedert nach Geschlecht – gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz insgesamt betreffend Prostitution angezeigt?

16. Welche Nationalitäten hatten diese angezeigten Personen, gegliedert nach Geschlecht?

17. Wie viele der fremden angezeigten Personen waren – gegliedert nach Geschlecht – Asylwerber?

18. Wie verhalten sich die Zahlen, welche in den Fragen 13 bis 17 erfragt werden, im Vergleich zum Jahr 2019?

19. Gab es im Jahr 2020 hinsichtlich der geschlossenen Bordelle und bordellähnlichen Betriebe bzw. der Untersagung von legaler Prostitution aufgrund von Covid-Maßnahmen in Salzburg polizeiliche Schwerpunktkontrollen oder Aktionen um der illegalen Prostitution in Wohnungen oder auf der Straße entgegen zu wirken?

20. Wenn ja, welche konkreten Schwerpunktkontrollen oder Aktionen gab es in diesem Zusammenhang?

21. Wenn ja, welche Erfolge konnten bei diesen Schwerpunktkontrollen oder Aktionen erzielt werden?

22. Wenn nein, warum nicht?