5594/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend brutale Eskalationsstrategie der Polizei in Innsbruck

 

Am Samstagnachmittag, den 20. Februar 2021, nahmen hunderte Tirolerinnen und Tiroler bei einer Demonstration unter dem Motto „Friede, Freiheit, Souveränität, Regierungsmaßnahmen“ teil. Die ursprüngliche Großdemonstration wurde bereits im Vorfeld untersagt. Der Organisator meldete daraufhin eine Andreas-Hofer-Gedenkfeier mit Prozession an, die ebenfalls seitens des Stadtmagistrats untersagt wurde. Etwa 700 Demonstranten versammelten sich dennoch am Samstag zwischen Annasäule und Landhausplatz und sind in weiterer Folge gegen die von der Regierung angeordneten CoV-Maßnahmen – ähnlich wie in Wien – spazieren gegangen.

 

Die Zeitung „Wochenblick“ berichtete dazu folgendes:

 

Im Zuge eines Zugriffs der Kärntner Spezialeinheit „Luchs“ wurde ein 82-jähriger Mann brutal am Boden fixiert, festgenommen und laut Angaben seiner Tochter auch auf der Polizeistelle misshandelt. In einem Schreiben, das Wochenblick vorliegt, spricht sie über die unfassbaren Vorfälle am Innsbrucker Landhausplatz.“

 

Schon untertags gab es unschöne Szenen: So wurde einem betenden Mann seine Tirol-Fahne weggenommen und auf den Boden geworfen. Aber auch von solchen Frotzeleien ließen sich die Spaziergänger nicht aufhussen, blieben friedlich – trotz Polizeikessels. Als sich die meisten bereits auf den Heimweg machten, wurden die Beamten plötzlich rabiat. Ausgangslage war die brutale Fixierung eines jungen Mannes, der mit schmerzverzerrtem Gesicht am Boden lag.

Die mutige Telferin Eveline D. konnte das nicht mitansehen und schritt ein. Als die Polizei auf ihre Rufe nicht reagierte, näherte sie sich dem Mann, weil er ihr Leid tat. Das schmeckte den Beamten nicht: „Alles ging dann sehr schnell und ich erinnere mich grob: Ich wurde von hinten von Polizisten zu Boden gerissen. Bei diesem Vorgang habe ich meinen linken Fuß verletzt und mein linker Schuh ist kaputt gegangen, beide Ohrringe lagen am Boden.“

Das wiederum rief ihren Vater auf den Plan, wie sie schildert: „Mein Vater eilte zu mir, umarmte mich schützend von hinten – wollte mich aus der Situation rausholen.“ Zur gleichen Zeit half ihr ein junger Mann wieder vom Boden auf. In dieser Phase rissen die Beamten dann ihren Vater rabiat um. Für die Frau war das ein Schock: „Ich musste zusehen, dass meinem Vater von diesen brutalen Polizisten der Kopf zum Asphalt gedrückt wurde.“

Zu diesem Zeitpunkt trug der Mann sogar noch eine FFP2-Maske – mit der Einhaltung der Maßnahmen hatte das also wenig zu tun. Ohne Rücksicht auf Verluste ging die Polizei dabei vor. „Ihm wurde der linke Arm brutalst bis zum Genick gedrückt, ich weinte lautstark und verzweifelt. Ich schrie: ‚Das ist mein Vater, er ist 82 Jahre alt, tut was!‘ Es war unerträglich das mit ansehen zu müssen“, erklärt Eveline D. Gegenüber dem Wochenblick beteuert sie, auch am nächsten Tag unter Schock zu stehen.

Danach führte man den Mann in Richtung der angrenzenden Salurnerstraße ab – aber die schlechte Behandlung von Herbert D. hörte nicht auf, wie seine Tochter schildert: „Er wurde abermals brutal gegen eine Straßenlaterne gepresst, den Kopf seitlich weggedreht und ich sah dass mein Vater an einer ganzen Gesichtshälfte blutete.“ Als sie das sah, eilte sie mit ihrem Lebensgefährten herbei und bat, zu ihrem Vater durchgelassen zu werden.

Ein Polizist der Einheit Luchs verweigerte ihr diesen Wunsch. Stattdessen verbrachten sie ihren Vater in ein Polizeiauto und fuhren mit ihm zur Polizeiwache am nahen Bahnhof. Die Tochter rief die Rettung an, die sich sogleich zum Posten begab, um ihren betagten Vater zu versorgen. Besonders brisant: Obwohl der Mann verletzt war, nahmen die Beamten bei der Befragung offenbar keinerlei Rücksicht auf seinen Zustand. Auch dies schildert Eveline D. in emotionalen Worten.

„Er hat mir danach geschildert, dass er sich vor einem sehr groben Beamten komplett ausziehen musste, grob im Genitalbereich angefasst wurde sowie auch grob am Oberarm angefasst wurde.“ Der sehnliche Wunsch, seine Tochter anzurufen – bei jeder Einvernahme darf eigentlich eine Vertrauensperson anwesend sein – wurde ihm demnach „äußerst unfreundlich“ verwehrt. Danach kamen andere Beamte hinzu und führten die Befragung durch.

Diese waren nun weniger rabiat, gaben sich „verständnisvoll und wohlwollend“. Trotz seiner Verletzungen hielten sie ihn aber noch lange fest – es sollen mindestens zwei Stunden gewesen sein. Nachdem auch seine Tochter vernommen wurde, mussten Herbert und Eveline auch noch zur Landespolizeidirektion im Saggen. Dort wurden sie, als wären sie Schwerverbrecher, erkennungsdienstlich fotografiert und mussten ihre Fingerabdrücke abgeben.

Während Mainstream-Medien den Vorfall gezielt herunterspielen, bleibt den zwei mutigen Tirolern auch eine schmerzhafte Erinnerungen an den Samstag. Dies bestätigte auch die Untersuchung in der Innsbrucker Uniklinik. Während seine Tochter mit einem Trauma am linken Knöchel einigermaßen glimpflich davon kam, erwischte es Herbert D. schwerer. Er erlitt tiefe Schürfwunden am Kopf und an beiden Handgelenken, dort auch Hämatome. Er klagt über starke Schmerzen am linken Oberarm und eine gezerrte Schulter.

Eveline D. erklärt, dass ihr Vater bereits eine mit einem Schlaganfall vergleichbare Transistorische Ischämische Attacke (TIA) hatte. An einer seitlichen Ader am Hals hat er eine starke Verengung. Das heißt: Der überharte Zugriff war für den Mann offenbar lebensgefährlich, auch wegen des ausgeübten Druckes auf den Hals. Auch vor diesem Hintergrund meint seine Tochter: „Wir alle drei sind schockiert, immer noch sehr traurig und fassungslos, was hier passiert ist.“

https://www.wochenblick.at/polizei-misshandelte-tiroler-82-bei-demo-jetzt-spricht-seine-tochter/

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Auf welcher rechtlichen Basis wurde die Demonstration unter dem Motto „Friede, Freiheit, Souveränität, Regierungsmaßnahmen“ untersagt?
  2. Auf welcher rechtlichen Basis wurde die Andreas-Hofer-Gedenkfeier mit Prozession untersagt?
  3. Wie viele Polizisten waren insgesamt an diesem Tag im Einsatz?
  4. Wie viele Polizisten der Einsatzeinheit „Luchs“ waren im Einsatz?
  5. Welche Befehle oder konkreten Aufträge hatte die Einsatzeinheit „Luchs“ bei diesem Einsatz?
  6. Wie viele Polizisten waren in Zivil bzw. als verdeckte Ermittler bei diesem Einsatz?
  7. Welche Befehle oder konkreten Aufträge hatten die zivilen bzw. verdeckten Einsatzkräfte bei diesem Einsatz?
  8. Wie viele Anzeigen wurden während des gesamten Einsatzes insgesamt erstattet?
  9. Wie gliedern sich diese Anzeigen auf die jeweiligen Straftatbestände, Delikte bzw. Verwaltungsübertretungen auf?
  10. Wie viele Personen wurden während des gesamten Einsatzes insgesamt festgenommen?
  11. Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte bzw. Verwaltungsübertretungen wurden diese Personen festgenommen?
  12. Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene junge Mann fixiert?
  13. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
  14. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  15. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
  16. Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann in dieser Weise auf dem Boden fixiert?
  17. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
  18. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  19. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
  20. Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann in dieser Weise mit Handfesseln abgeführt?
  21. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
  22. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  23. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
  24. Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann „brutal“ gegen eine Straßenlaterne gedrückt?
  25. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
  26. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  27. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
  28. Ist es korrekt, dass sich der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann komplett ausziehen musste und den Schilderungen entsprechend grob im Genitalbereich und am Arm angefasst wurde?
  29. Wenn ja, mit welcher Begründung war diese Maßnahme erforderlich?
  30. Wenn ja, war in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
    1. Wenn ja, mit welcher Begründung?
    2. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
  31. Ist es korrekt, dass es dem im Bericht beschriebenen 82-jährigen Mann verwehrt wurde, seine Tochter anzurufen?
  32. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde ihm dies verwehrt?
  33. Was genau wird bzw. wurde dem im Bericht beschriebenen 82-jährigen Mann strafrechtlich vorgeworfen, das eine mehrstündige Befragung erforderlich machte?
  34. Hat der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann zu irgendeinem Zeitpunkt gegen eine Maßnahme Widerstand geleistet und/oder sich in irgendeiner Weise unkooperativ verhalten?
  35. Wenn ja, inwiefern war dies konkret der Fall?
  36. Wenn nein, weshalb war es erforderlich und verhältnismäßig den Mann am Boden zu fixieren, abzuführen und mehrere Stunden zu befragen?