560/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.01.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Web-Accessibility-Richtlinie
Am 26. Oktober 2008 ist die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. 11 Jahre später diskutieren wir einen wesentlichen Teilbereich, in dem der gleichberechtigte Zugang zu Wissen, zu Informationen, zur Recherche immer noch nicht vollständig umgesetzt ist: die Barrierefreiheit im Internet. Spätestens auch mit der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen („Web Accessibility-RL“), die von der EU-Kommission im Jahr 2012 vorgelegt wurde, hat sich Österreich verpflichtet Websites, aber auch die mobilen Anwendungen des Bundes für Userinnen und User, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, barrierefrei und damit besser bzw. überhaupt erst zugänglich zu machen.
Auf die Umsetzung müssen Betroffene lange warten, länger als geplant. Mit 2018 hätte die bereits stattfinden sollen, begonnen hat sie allerdings erst schleppend im darauffolgenden Jahr 2019 - und das erneut mit Ausnahmeregelungen. So sind bestimmte Einrichtungen, wie Archive, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen davon ausgenommen. Damit müssen Menschen mit Behinderung weiterauf eine umfassende Gleichstellung und Gleichbehandlung in Bezug auf einen umfassenden Zugang zu Informationen warten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort daher folgende
Anfrage
1. Die EU-Web Accessibility-Richtlinie hätte bis September 2018 umfassend implementiert werden müssen. Wurde dieses Ziel erreicht?
a. Wenn ja, welche Stellen haben die Richtlinie umfassend umgesetzt?
b. Wenn nein, warum wurde die EU-Richtlinie mit einem Jahr Verspätung umgesetzt?
2. Gibt es Ausnahmeregelungen?
a. Wenn ja, welche Einrichtungen sind von den Ausnahmen betroffen?
b. Wenn ja, warum gibt es Ausnahmeregelungen?
c. Wenn ja, wann ist es vorgesehen, dass auch diese Einrichtungen die RL erfüllen?
3. Wann soll diese RL gänzlich und umfassend umgesetzt werden?
4. Gibt es eine Meldestelle, wo sich Betroffene im Falle einer Beschwerde hinwenden können?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, wie oft wird diese in Anspruch genommen?
c. Wenn nein, warum nicht?
5.
Was unternimmt die
Bundesregierung, um diese Umsetzung für alle
Verwaltungsebenen und Einrichtungen sowie deren Außenstellen und
ausgegliederte Unternehmen zu forcieren?