5610/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Folgeanfrage: Ausreichende Ressourcen des Umweltbundesamts um gesetzlich definierte Aufgaben zu erfüllen

 

Das Umweltbundesamt (UBA) ist nicht nur eine der wichtigsten wissenschaftlichen und umweltpolitischen Institutionen in Österreich, sondern erfüllt als Umweltschutzfachstelle des Bundes im §6 (2) des Bundesgesetz über die Umweltkontrolle und die Einrichtung einer Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: Umweltkontrollgesetz) gesetzlich definierte Aufgaben. Diese sollen auch weiterhin erhalten werden, insofern nennt das Regierungsprogramm zweierlei Vorhaben im Zusammenhang mit dem Umweltbundesamt: Einerseits soll das Umweltkontrollgesetzes "im Hinblick auf die Stärkung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit" evaluiert werden, andererseits soll eine Absicherung der Basisfinanzierung gewährleistet werden. Gerade eine langfristige finanzielle Perspektive wäre für die Mitarbeiter_innen des UBA wichtig, da diese ohnehin durch die sich seit Jahren dahinziehende Standortdiskussion, sowie den komplett unzureichenden derzeitigen Standort belastet sind.

Des weiteren wurde das Umweltbundesamt auch durch die COVID-19 Pandemie getroffen. Arbeitsbereiche mussten eingeschränkt werden und Mitarbeiter_innen wurden in Kurzarbeit geschickt. Abgesehen von der erheblichen Zusatzbelastung, welche dies für die Mitarbeiter_innen darstellt, droht durch diesen Mangel an Personal eine Nichterfüllung der im Umweltkontrollgesetz definierten Aufgaben. Insofern ist eine rasche Offenlegung der tatsächlichen Pläne der Bundesregierung sowie der derzeitigen Situation im UBA von großer Relevanz.

Die Anfragebeantwortung 2626/AB hat im September 2021 bereits beschrieben, wie sich die Personalsituation im UBA entwickelt hat und einige Fragen dazu beantwortet. Diese Anfrage dient zur Kontrolle der seitdem erfolgten Fortschritte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Sieht das BMK das Umweltbundesamt derzeit in der Lage, seine im Umweltkontrollgesetz §6 (2) definierten Aufgaben voll und gänzlich ohne Einschränkungen oder Verzögerungen zu erfüllen?

a.    Was sind hier aus Sicht des BMK die größten Herausforderungen?

2.    Welche Schritte hat die Bundesregierung bzw. das BMK in den letzten 6 Monaten zur geplanten Evaluierung des Umweltkontrollgesetzes gesetzt?

3.    Wann soll dieser Evaluierungsprozess abgeschlossen sein?

4.    Was soll das Ergebnis dieser Evaulierung sein?

5.    Welche Änderungen des Umweltkontrollgesetzes sind aus jetziger Sicht geplant?

6.    Wo sieht das BMK bei der wissenschaftlichen Unabhängigkeit konkreten Handlungsbedarf?

7.    Das Regierungsprogramm spricht von "Zeitnahem und laufendem unabhängigem Monitoring der Klimapolitik durch das UBA".

a.    Was ist konkret damit gemeint?

b.    Wann soll dieses Monitoring einsetzen?

c.    Wie ist der Prozess dorthin?

d.    Welche zusätzlichen Ressourcen wird das UBA dafür bekommen?

e.    Ist das UBA derzeit in der Lage dieses Vorhaben durchzuführen?

8.    Wie ist die aktuelle Personalsituation im UBA?

a.    Wie viele Mitarbeiter_innen hat das UBA mit Stand 1. Februar 2021?

b.    Wie viele Stellen sind derzeit unbesetzt?

c.    Wie viele Stellen wurden in den letzten 6 Monaten abgebaut?

d.    Wie viele Stellen wurden in den letzten 6 Monaten geschaffen?

e.    Wie viele Mitarbeiter_innen wurden in den letzten 6 Monaten gekündigt und in welchen Bereichen waren diese tätig?

f.     Wie viele neue Mitarbeiter_innen wurden in den letzten 6 Monaten neu angestellt?

g.    Wie viele Mitarbeiter_innen gingen in den letzten 6 Monaten in Pension?

h.    Wie viele Mitarbeiter_innen mussten in Kurzarbeit geschickt werden und in welchen Bereichen waren diese tätig?

i.      Wie hoch waren 2019 die Personalkosten beim Umweltbundesamt?

9.    Ist aus Sicht des BMK die derzeitige Basisfinanzierung des UBA ausreichend?

a.    Wenn nein, inwiefern?

10. Ist im Budget für 2021 bereits eine entsprechende Anpassung vorgenommen worden?

11. Wie war vor der COVID-19 Krise die Auftragssituation beim UBA?

a.    Mussten Aufträge aufgrund von mangelnden Ressourcen oder Personal abgelehnt werden?

b.    Gibt es einen signifikanten Rückstau an Projekten?

12. Welchen finanziellen Verlust hat die COVID-19 Krise für das UBA verursacht?

13. Werden aufgrund der derzeitigen Auftragssituation budgetäre oder personelle Anpassungen notwendig sein?

14. Was ist derzeit (Februar 2021) der Stand in der Diskussion um den neuen Sitz bzw. Standort des UBA?

15. Wie viele Sitze sind derzeit in Diskussion?

16. Ist aus derzeitiger Sicht ein Umzug nach Klosterneuburg ausgeschlossen?

17. Hat das Personal formell oder informell gegen einen Umzug nach Klosterneuburg protestiert?

18. Hat das Personal formell oder informell Präferenzen für einen möglichen Standort angegeben?

19. Welche Kosten werden für den Umzug veranschlagt?

20. Wann soll die endgültige diesbezügliche Entscheidung getroffen werden?