5611/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Versammlungsgesetz
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ist eine wesentli-che Grundlage einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und muss da-her geschützt werden. Gerade die Novelle des Versammlungsgesetzes im Jahr 2017 hat die Rechtslage für die Anmeldung und Abhaltung von Demonstrationen und Kundgebungen wesentlich verschärft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Versammlungen gab es im Jahr 2020 gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
2. Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2020 untersagt? Aus welchen Grün-den? (Bitte um Auflistung nach einzelner Versammlung!)
3. Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2020 aufgelöst? Aus welchen Grün-den? (Bitte um Auflistung nach einzelner Versammlung!)
4. Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2020 untersagt bzw. aufgelöst, weil sie im Schutzbereich einer anderen, rechtmäßigen Versammlung stattfinden hätte sollen? (§ 7a Abs 4 VslgG)
a. Wie viele der untersagten Versammlungen hatten ähnliche Anliegen als die, in deren Schutzbereich sie stattfinden sollten?
5. Gab es im Jahr 2020 in Wien Untersagungen von Versammlungen aufgrund einer absehbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Welche Straßenzüge waren davon betroffen?
c. Wie oft musste die Ringstraße im Anfragezeitraum gesperrt/teilgesperrt werden (aufgeschlüsselt nach Tagen)?
6. Bei wie vielen Versammlungen im Jahr 2020 musste der Veranstalter eine Versammlung an einen anderen Ort außerhalb des Schutzbereichs einer ande-ren Versammlung verlegen?
7. Wie viele Versammlungen, welche die Teilnahme von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekten beinhalten, wurden im Jahr 2020 gem. § 2 Abs 1a VslgG angemeldet?
8. Wie viele Versammlungen wurden 2020 untersagt, weil sie der politischen Tätig-keit von Drittstaatsangehörigen dienen und den anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Ver- pflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderlaufen?