5616/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.03.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Missbrauch von Sozialleistungen im Bereich der Pension

 

Ein unverschämter Fall von Sozialbetrug konnte im Februar 2021 von den Sonderermittlern der Taskforce Sozialleistungsbetrug aufgedeckt werden. Obwohl die 85-jährige Steirerin seit etwa sieben Jahren tot war, kassierte ihr 62-jähriger Sohn der in Slowenien lebt, die Rente seiner Mutter. Die monatliche Pension von 1.400,- Euro plus Kriegsopfer-Rente wurde bis zuletzt monatlich abgehoben, weil auch die Bank vom Ableben der betagten Dame nichts wusste. In Summe kamen so im Laufe von fast sieben Jahren 109.561,55 Euro zusammen.

 

Leider kommt es immer wieder zu Fällen von Sozialbetrug. Besonders unverständlich dabei ist allerdings, wie es sein kann, dass Sozialleistungen von bereits verstorbenen Personen noch viele weitere Jahre – monatlich – ausbezahlt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele weitere Fälle von Sozialleistungsbetrug, mit Schwerpunkt auf Pensionsleistung, sind Ihnen seit dem Jahr 2015 bekannt (bitte um Aufschlüsselung pro Jahr, Bundesland, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel)

2.    Auf welche Höhe beläuft sich die Schadenssumme dieser Betrugsfälle?

3.    Wie ist es technisch möglich, dass eine Pensionsleistung nach Ableben der/des Begünstigten weiterhin ausbezahlt wird?

4.    Wo orten Sie als Sozialminister hier die konkreten Schwachstellen „im System“?

5.    Welche Maßnahmen können Sie als Sozialminister setzen um derartige Betrugsfälle in Zukunft zu vermeiden?

6.    Welche rechtlichen Konsequenzen können Sie als Sozialminister daraus ziehen?