5623/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage Dekarbonisierung der Beteiligungen der öffentlichen Hand gemäß NEKP



 

Gemäß Artikel 3 der EU Verordnung EU 2018/1999 war die Republik Österreich verpflichtet, bis Ende 2019 einen nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vorzulegen, welcher unter anderem die österreichischen energie- und klimapolitischen Ziele im Kontext europäischer Vorgaben beschreibt und darstellt, wie diese erreicht werden sollen.

Der vorgelegte NEKP beinhaltet des weiteren in Abschnitt A Punkt 3.1 das Vorhaben "bis 31.12.2020 eine Strategie zur Ausrichtung der öffentlichen Beteiligungen des Bundes auf die langfristigen Zielvorgaben des Pariser Übereinkommens" fertigzustellen. Außerdem soll in diesem Zusammenhang insbesondere darauf geachtet werden, dass im Zuge des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans für Österreich die schrittweise Ausrichtung auf die Klima- und Energieziele sichergestellt, und kostenintensive Lock-in-Effekte und/oder Stranded Investments vermieden werden.

Allerdings ergab die Anfragebeantwortungen 3898/AB und 3899/AB, dass diese Strategie ausständig ist und es wurde kein konkreter Termin für eine Fertigstellung genannt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie gestaltet sich der in der Anfragebeantwortung 3899/AB beschriebene interministerielle Austausch?

a.    Welche und wie viele physische und virtuelle Treffen haben hierzu bisher seit Regierungsantritt stattgefunden?

b.    Welche Rolle nehmen hier BMF und BMK ein?

2.    Anfragebeatwortung 3899/AB spricht im zweiten Schritt von einer Fertigstellung "bundesweiten Zusammenfassung der Dekarbonisierungsbeiträge der Beteiligungen der öffentlichen Hand" im Halbjahr 2021.

a.    Was soll hiervon umfasst sein?

b.    Welche Unternehmen wird diese Zusammenfassung umfassen?

3.    Anfragebeatwortung 3899/AB besagt, dass es kaum Sanktions- oder Kontrollmechnanismen gibt, um zu gewährleisten, dass die Unternehmen an denen die Republik beteiligt ist, tatsächlich Maßnahmen zur Dekarbonisierung setzen.

a.    Ist bei unzureichender Dekarbonsierung ein Rückzug der Republik Österreich aus derartigen Unternehmen geplant?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.     Anfragebeatwortung 3899/AB besagt, dass "Erste Gespräche bzw. Rückmeldungen zeigen, dass einige Unternehmen im Beteiligungsportfolio zum Teil bereits an konkreten Dekarbonisierungsstrategien" arbeiten.

a.    Wie viele Unternehmen mit Beteiligungen der Republik (im Zuständigkeitsbereich des BMF) erarbeiten derartige Strategien?

b.    Inwiefern wird das BMF sicherstellen, dass diese Strategien tatsächlich eine Dekarbonisierung gewährleisten und es sich nicht um Greenwashing handelt?

c.    Werden diese Unternehmenstrategien von unabhängigen Stellen kontrolliert werden, um zu gewährleisten, dass die Republik Österreich an keinen Unternehmen beteiligt ist, welche die Klimaziele nicht einhalten können?