5635/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.03.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Corona-Schutzmaßnahmen an österreichischen Gerichten
Über die vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen, etwa an Schulen oder im Handel wird der durchschnittliche österreichische Medienkonsument laufend im Übermaß informiert. Kaum bekannt sind hingegen Details zu den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen an österreichischen Gerichten bzw. auch zur Lage deren Mitarbeiter.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten an österreichischen Gerichten?
2. Werden den Mitarbeitern an österreichischen Gerichten kostenlose Corona-Tests zur Verfügung gestellt?
3. Falls ja, wie viele Corona-Tests wurden bestellt?
4. Falls ja, wie viele Mitarbeiter ließen sich bis dato testen?
5. Falls nein, warum nicht?
6. Wie viele Nasen-Mund-Schutzmasken wurden den Gerichten zur Verfügung gestellt bzw. stehen den einzelnen Mitarbeitern zur Verfügung?
7. Wie viele FFP2-Masken wurden den Gerichten zur Verfügung gestellt bzw. stehen den einzelnen Mitarbeitern zur Verfügung?
8. Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten während Gerichtsverhandlungen?
9. Wie viele Mitarbeiter an österreichischen Gerichten sind bislang an Corona erkrankt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Mitarbeitergruppen – Richtern, Rechtspflegern, Kanzleipersonal, Gerichtsvollziehern)
10. Welche Corona-Schutzmaßnahmen sind für Gerichtsvollzieher vorgesehen?
11. Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten bei Lokalaugenscheinen?
12. Wie viele Mitarbeiter befinden sich im Homeoffice?
13. Wurde die Anzahl an Mitarbeitern mit Telearbeit im Zuge der Corona-Pandemie erweitert?
14. Falls ja, inwiefern? (Bitte um Aufschlüsselung nach og Mitarbeitergruppen!)
15. Wurde die Anzahl an Telearbeitstagen bei Mitarbeitern mit Telearbeit im Zuge der Corona-Pandemie erweitert?
16. Falls ja, inwiefern? (Bitte um Aufschlüsselung nach og Mitarbeitergruppen!)