5635/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Corona-Schutzmaßnahmen an österreichischen Gerichten

 

Über die vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen, etwa an Schulen oder im Handel wird der durchschnittliche österreichische Medienkonsument laufend im Übermaß informiert. Kaum bekannt sind hingegen Details zu den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen an österreichischen Gerichten bzw. auch zur Lage deren Mitarbeiter.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten an österreichischen Gerichten?

2.    Werden den Mitarbeitern an österreichischen Gerichten kostenlose Corona-Tests zur Verfügung gestellt?

3.    Falls ja, wie viele Corona-Tests wurden bestellt?

4.    Falls ja, wie viele Mitarbeiter ließen sich bis dato testen?

5.    Falls nein, warum nicht?

6.    Wie viele Nasen-Mund-Schutzmasken wurden den Gerichten zur Verfügung gestellt bzw. stehen den einzelnen Mitarbeitern zur Verfügung?

7.    Wie viele FFP2-Masken wurden den Gerichten zur Verfügung gestellt bzw. stehen den einzelnen Mitarbeitern zur Verfügung?

8.    Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten während Gerichtsverhandlungen?

9.    Wie viele Mitarbeiter an österreichischen Gerichten sind bislang an Corona erkrankt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Mitarbeitergruppen – Richtern, Rechtspflegern, Kanzleipersonal, Gerichtsvollziehern)

10. Welche Corona-Schutzmaßnahmen sind für Gerichtsvollzieher vorgesehen?

11. Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten bei Lokalaugenscheinen?

12. Wie viele Mitarbeiter befinden sich im Homeoffice?

13. Wurde die Anzahl an Mitarbeitern mit Telearbeit im Zuge der Corona-Pandemie erweitert?

14. Falls ja, inwiefern? (Bitte um Aufschlüsselung nach og Mitarbeitergruppen!)

15. Wurde die Anzahl an Telearbeitstagen bei Mitarbeitern mit Telearbeit im Zuge der Corona-Pandemie erweitert?

16. Falls ja, inwiefern? (Bitte um Aufschlüsselung nach og Mitarbeitergruppen!)