5636/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Leistungsbeurteilung für im Homeschooling erbrachte Leistungen

 

Wie von betroffenen Eltern an mich herangetragen worden ist, gibt es anscheinend keine Regelung, in welchem Verhältnis Homeschooling-Aufgaben in die Leistungsbe­urteilung einfließen müssen. Dies ist umso bemerkenswerter, als je nach Schultyp das Homeschooling bis zu 100 Prozent ausmachen kann.

Noten würden auf eine einzige Blitzüberprüfung aufgebaut. Eine Mitteilung zur Beno­tung der zum Großteil selbsterarbeiteten online Aufgaben hielten außerdem viele Lehrer für überflüssig, so der Eindruck der Eltern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Trifft der Eindruck der og Eltern zu?

2.    Wird tatsächlich für die Leistungsbeurteilung nur das Ergebnis einer einzigen Testung herangezogen?

3.    Falls ja, warum?

4.    Gibt es eine Verordnung betreffend die Leistungsbeurteilung für während des Ho­meschooling erbrachte Leistungen?

5.    Falls ja, wie lautet diese?

6.    Falls nein, warum nicht?

7.    Gibt es generell seit Beginn der Corona-Pandemie außerordentliche Bestimmun­gen betreffend die Leistungsbeurteilung?

8.    Falls ja, wie lauten diese?