5641/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend  Parallele Informationsplattformen: gleiches Informationsangebot im neuen Gewand

Das neuerliche Ziel der Bundesregierung ist es, durch die Finanzierung von Beratungen, Unternehmen bei der Bewältigung der Krise behilflich zu sein. Interessant ist, dass sowohl das BMA als auch das BMDW eigene Initiativen gesetzt haben. Mit der "Perspektive Zukunft" (1) will das BMDW in Verbindung mit der WKÖ EPU und kleinen Unternehmen erste Hilfestellung durch Expertentipps zu aktuellen betriebswirtschaftlichen Fragen bieten, die durch COVID-19 entstanden sind. Expertinnen und Experten geben laut der Website Tipps aus den folgenden Handlungsfeldern:

·         Unternehmensfinanzierung & Unternehmenssicherung

·         Unternehmensstrategie & Geschäftsmodelle

·         Digitalisierung

Auch das AMS hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Im Rahmen der Impulsberatung unterstützte das AMS Unternehmen bei der Entwicklung von Lösungen für wichtige betriebliche Fragen. Im Zuge der Corona Krise wurde nun die "Impulsberatung on-demand" vom AMS entworfen. Die "Impulsberatung on-demand" soll Unternehmen, die nach (neuen) Wegen in und aus der Corona Krise suchen, unterstützen. Die Kosten für die Beratung werden zu 100% vom AMS übernommen (2). Die Beauftragung, wer die Beratungstätigkeit übernimmt, erfolgte laut AMS im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Den Zuschlag bekam der Bestbieter, die ARGE Deloitte und ÖSB in Kooperation mit einigen anderen Beratungsunternehmen. Wie die Ausschreibung erfolgte, konnte leider nicht ausfindig gemacht werden (3).

Neben der undurchsichtigen Ausschreibung gibt es auch etliche Bedenken, was die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen anbelangt. Durch die staatliche Förderung weniger Beratungsunternehmen kann es hier zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. Diese Vermutung wird auch durch den Umstand verstärkt, das nicht klar definierte Kriterien erfüllt werden müssen, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen(4). Außerdem werden durch die Impulsberatung on-demand keine spezifischen Beratungen angeboten, sondern wie auf der Webseite des AMS erkenntlich ist, eine breite Palette an unterschiedlichen Maßnahmen:

·         Welche Handlungsspielräume gibt es, um die aktuelle Situation personalwirtschaftlich gut zu meistern?

·         Wie kann das Kerngeschäft an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden?

·         Wie kann die Personalarbeit für alle Beteiligten bestmöglich gestaltet werden?

·         Wie können notwendige Kompetenzen gesucht, entwickelt oder ersetzt werden?

·         Wie können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber für bestehendes oder neues Personal positionieren?

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich nun jene Unternehmen, die nicht von der Krise betroffen sind, die geförderte Maßnahme, die durch Steuergeld finanziert wird, in Anspruch nehmen, um sich die Kosten für eine andere am Markt befindende Beratung zu sparen. Dies führt auch dazu, dass nicht bevorzugte Beratungsunternehmen ihre Kunden verlieren und so um ihr Einkommen gebracht werden. Kritisiert wird somit nicht das Bestehen von Informationsangeboten für Unternehmer_innen, sondern die unerklärliche Überschneidung dieser Angebote. Es erweckt den Eindruck, als ob die betroffenen Bundesministerien sowie AMS und WKO sich entweder nicht abstimmen oder selbst den Überblick verloren haben. Jedenfalls stellen sich zahlreiche Fragen zur Effizienz der Informationsstrategie, den Kosten der parallelen Angebote, sowie Hintergründe zur konkreten Ausgestaltung (Auswahl der gelisteten Beratungsunternehmen).

 

Quellen:

(1) https://site.wko.at/perspektive-zukunft/home.html

(2) https://www.ams.at/unternehmen/personal--und-organisationsentwicklung/impulsberatung-fuer-betriebe-on-demand

(3) https://ausschreibungen.usp.gv.at/at.gv.bmdw.eproc-p/public/tenderlist?baseTypes=bm&baseTypes=bg&fromdate=01.01.2020&todate=&loaded=true&qck=78a6af5b-cc09-4dd3-95dd-8fbd05f1cf46&q=Arbeitsmarktservice+%C3%96sterreich

(4) https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004910.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch ist das dotierte Budget der Impulsberatung seit 2013? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Budgetposten)

a.     Wo ist das Budget dotiert?

2.    Wie hoch sind die Ausgaben der Impulsberatung seit 2013? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Posten)

3.    Wie viele Unternehmen haben die Impulsberatung seit 2013 in Anspruch genommen? (Um eine Auflistung nach Bundesländern, Jahren und Zus. Wirtschaftsbranchen wird gebeten)

4.    Wann erfolgte die Ausschreibung für das Förderprogramm Impulsberatung on-demand?

a.    Wo erfolgte die Ausschreibung?

b.    Welche Auswahl-, Eignungs-, Zuschlags- und/oder Beurteilungskriterien wurden in der Ausschreibung definiert?

c.    Wie erfolgte die Ausschreibung?

d.    Wo erfolgte die Ausschreibung?

5.    Welche Beratungsunternehmen führen die Beratungen für die jeweiligen Programme durch?

6.    Wie viele Unternehmen haben eine Impulsberatung on-demand 2020 und 2021 in Anspruch genommen? (Um eine Auflistung nach Bundesländern, Jahren und Zus. Wirtschaftsbranchen wird gebeten)

a.    Wie hoch waren die Ausgaben?

7.    Wurde die Impulsberatung on-demand mit dem BMDW abgestimmt?

8.    Wie wurde das Risiko der Wettbewerbsschädigung durch mehrfache Begünstigungen gleicher Beratungsunternehmen in unterschiedlichen Informationsplattformen berücksichtigt?

9.    Inwiefern haben Sie als Aufsichtsbehörde iSd § 136 WKG sichergestellt, dass eine mehrfache Begünstigung der gleichen Beratungsunternehmen durch die Wirtschaftskammer Österreich verhindert und damit die Gleichbehandlung aller Beratungsunternehmen sichergestellt wird?