5644/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses
Der Rat der EU hat am 14. Dezember 2020 den Beschluss über das System der Eigenmittel der Europäischen Union angenommen. Der Beschluss basiert auf der Einigung der Staats- und Regierungschefs bei der Tagung des Europäischen Rates vom 17. — 21. Juli 2020. Bei dieser Tagung wurden mit dem Aufbaupaket "Next Generation EU" zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und eine wirtschaftliche Erholung der Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Der Beschluss über das System der Eigenmittel der Europäischen Union (Eigenmittelbeschluss) benötigt die Genehmigung der Mitgliedstaaten - in Österreich gemäß Art 23i Abs 3 B-VG die Genehmigung des Parlaments.
Kommissionspräsidentin Von der Leyen hat sich vor kurzem mit dem eindringlichen Appell an die Mitgliedstaaten gewandt, den Eigenmittelbeschluss zu ratifizieren, damit die dringend benötigten Aufbaugelder fließen können (https://ec.europa.eu/com- mission/presscorner/detail/en/speech_21_741).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wann werden Sie das Genehmigungsverfahren iSd Art 23i Abs 3 B-VG initiieren?
2. Warum haben Sie das Genehmigungsverfahren iSd Art 23i Abs 3 B-VG noch nicht initiiert?