5644/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt betreffend Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses

Der Rat der EU hat am 14. Dezember 2020 den Beschluss über das System der Ei­genmittel der Europäischen Union angenommen. Der Beschluss basiert auf der Eini­gung der Staats- und Regierungschefs bei der Tagung des Europäischen Rates vom 17. — 21. Juli 2020. Bei dieser Tagung wurden mit dem Aufbaupaket "Next Generati­on EU" zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen und sozialen Aus­wirkungen der Pandemie abzufedern und eine wirtschaftliche Erholung der Mitglied­staaten zu ermöglichen. Der Beschluss über das System der Eigenmittel der Euro­päischen Union (Eigenmittelbeschluss) benötigt die Genehmigung der Mitgliedstaa­ten - in Österreich gemäß Art 23i Abs 3 B-VG die Genehmigung des Parlaments.

Kommissionspräsidentin Von der Leyen hat sich vor kurzem mit dem eindringlichen Appell an die Mitgliedstaaten gewandt, den Eigenmittelbeschluss zu ratifizieren, da­mit die dringend benötigten Aufbaugelder fließen können (https://ec.europa.eu/com- mission/presscorner/detail/en/speech_21_741).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wann werden Sie das Genehmigungsverfahren iSd Art 23i Abs 3 B-VG initiieren?

2.    Warum haben Sie das Genehmigungsverfahren iSd Art 23i Abs 3 B-VG noch nicht initiiert?