565/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kosten der Förderung für die öffentlichen Pensionsvorsorge

 

Transparenz: Türkis-Grüne "interne Kommunikation" zum brisanten Thema "Pensionen" wird im Sinne der Opposition transparent über den Anfrageweg abgewickelt

Mit der Anfrage 502/J will Abg. Koza/Grüne von Finanzminister Blümel/ÖVP wissen, wie sehr die 2. und 3. Pensionssäule in der Anspar- und Auszahlungsphase steuerlich begünstigt werden. Wir begrüßen die transparente koalitionsinterne Diskussionsführung im Anfragewege und hoffen, dass diese fortgeführt wird.

Steuerliche Begünstigung für das öffentliche Pensionssystem

Die Anfrage lässt bei der Beleuchtung der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge die 1. Säule des Pensionssystem völlig weg. Gerade hier ist der Zuschuss von Steuermitteln einerseits (Bundeszuschuss) wie die steuerliche Begünstigung andererseits am höchsten. Das ist zwar erfreulich, weil die Pensionsversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden und für den Dienstgeber Betriebsausgaben darstellen. Trotzdem aber auch bedenklich, weil das öffentliche Pensionssystem eine riesige Beitragslücke aufweist und die Pensionsleistungen von knapp 55 Mrd. Euro durch den Bund mit ca. 20 Mrd. Euro (UG22 - Pensionsversicherung, UG23 – Beamtenpensionen, sowie Teilversicherungszahlungen) aus Steuergeldern bezuschusst werden muss.

Vorteile der 2. und 3. Pensionssäule

Die Vorteile der 2. und 3. Pensionssäule sind sehr schnell dargelegt. Für die Pensionisten geht es dabei um eine Verteilung des Risikos auf drei Säulen ebenso wie um eine Absicherung vor Altersarmut. Der Staat wiederum hat ein Interesse daran, dass seine Bürger einen Teil ihres Einkommens für die Altersvorsorge verwenden, weil dies dazu beiträgt, künftige Altersarmut zu reduzieren. Darüber hinaus haben die 2. und 3. Pensionssäule den Vorteil, dass in diesen Segmenten nicht mehr an Pensionen ausbezahlt wird, als an Beiträgen eingezahlt und an Veranlagungserfolg erwirtschaftet wurde. Das heißt, in der 2. und 3. Pensionssäule ist es nicht möglich, dass sich der Staat, geführt von wahlkämpfenden Parlamentsparteien, auf Kosten der Folgegenerationen übermäßig verschuldet, um beispielsweise vor einer Wahl üppige Pensionsgeschenke zu beschließen. Diese Verschuldungspolitik findet in Österreich leider laufend statt, weshalb die Pensionslücke im öffentlichen Pensionssystem mittlerweile auf über 20 Mrd. Euro angestiegen ist. Nicht zu vergessen sind die Frühpensionsanreize, die das österreichische öffentliche Pensionssystem setzt, indem es deutlich höhere Pensionen zugesteht, als das der Beitragsleistung entspricht. Diese fehlende Beitragswahrheit findet in der 2. und 3. Pensionssäule nicht statt.

Um die steuerliche Wirksamkeit der 1. Pensionssäule ebenfalls dargestellt zu bekommen, ergänzt diese Anfrage die Anfrage 502/J des Abg. Koza.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Wie hoch war die Summe der Auszahlungen in der UG22 (Pensionsversicherung) und UG23 (Beamtenpensionen) in den Jahren 2017-2019? (Darstellung je Jahr und UG)

 

2.    Wie hoch war die Summe der Geldflüsse an die PV-Träger aus dem Titel der Teilversicherung in den Jahren 2017-2019? (Darstellung je Jahr)

 

3.    Wie hoch war die Summe, die ESt- und KÖSt-pflichtige Unternehmen an PV-Beiträgen (arbeitgeber- und arbeitnehmerbezogen) ertragsteuerwirksam geltend gemacht haben? (2017-2018; Darstellung je Jahr, nach ESt- u. KÖSt)

a.    Wie hoch war der dadurch entstandene Ertragsteuerentgang? (2017-2018; Darstellung je Jahr, nach ESt und KÖSt)

 

4.    Wie hoch war die Summe an PV-Beiträgen, die lohnsteuerpflichtigen Personen an PV-Beiträgen lohnsteuerwirksam vom Lohn/Gehalt abgezogen worden ist? (2017-2018; Darstellung je Jahr)

a.    Wie hoch war der dadurch entstandene Lohnsteuerentgang? (2017-2018; Darstellung je Jahr)

 

5.    Wie hoch war die Summe an PV-Beiträgen (Höherversicherung, Selbstversicherung, Weiterversicherung, Nachkauf von Schul- und Studienzeiten udgl.), die im Zuge der steuerlichen Veranlagung geltend gemacht worden ist? (2017-2018; Darstellung je Jahr)

a.    Wie hoch war der dadurch entstandene Lohnsteuerentgang? (2017-2018; Darstellung je Jahr)

6.    Wie hoch war die Summe an PV-Beiträgen, die von sonstigen Gruppen vergleichbar steuerwirksam geltend gemacht wurde?

a.    Wie hoch war der dadurch entstandene Steuerentgang? (2017-2018; Darstellung je Gruppe und je Jahr)

 

7.    In welcher Form werden Sie den Parlamentsfraktionen, insbesondere den Mehrheitsfraktionen, das Unterkapitel "Teilhabe am Kapitalmarkt und private Altersvorsorge stärken" aus dem Regierungsprogramm näher erläutern, um Missverständnisse zu verhindern?