5654/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Hausdurchsuchungen an Standorten der Hygiene Austria

 

Laut Medienberichten fanden am Dienstag, den 02. März 2021, Hausdurchsuchungen an mehreren Standorten des Schutzmasken-Herstellers Hygiene Austria im Zuge von Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der organisierten Schwarzarbeit und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs statt. Hinsichtlich des Vorwurfs der Schwarzarbeit nahm Hygiene Austria in einer Presseaussendung (OTS0179, 03. März 2021) unter anderem wie folgt Stellung:

„Professionelle österreichische Personaldienstleistungsunternehmen sind von Hygiene Austria mit der Überlassung von Arbeitskräften beauftragt. Es liegt also grundsätzlich in deren Verantwortung, für eine rechtmäßige und ordnungsgemäße Anmeldung zu sorgen“. 

 

Dies lässt darauf schließen, dass sich die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch gegen diese Personaldienstleistungsunternehmen richten müssen, zu welchen dem Vernehmen nach unter anderem auch die OBA Group sowie die ANTE PORTAS GesmbH zählen sollen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

1.    Werden seitens der WKStA Ermittlungen gegen von der Hygiene Austria beauftragte Personaldienstleistungsunternehmen geführt?

a.    Wenn ja, gegen welche?

b.    Wenn ja, wegen des Verdachts welcher konkreten Gesetzesverstöße?

2.    War die Finanzpolizei in die Ermittlungen der WKStA im Vorfeld der Hausdurchsuchung involviert?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Falls nein, warum nicht?