5657/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Akademisierung und professionelle Diversifizierung des BVT
Das BVT steht derzeit angesichts jüngster Vorkommnisse, auf die hier- weil allseits bekannt- nicht näher eingegangen wird, unter einem enormen Reformdruck. Ein Reformdruck, der sich über Jahre aufstaute, und im Lichte der aktuellen Entwicklungen droht, die noch funktionstüchtigen Elemente des Staatsschutzes zu zerreißen. Insofern muss politisch alles daran gesetzt werden, die nun notwendigen Reformschritte besonnen, sachlich unter Einbindung des Parlaments, aber dennoch zügig auf den Weg zu bringen.
Eine wesentliche Stoßrichtung der zu bewältigenden Reform ist es, das BVT bzw. die LVTs in Zukunft mit ausreichend, qualifiziertem Personal auszustatten. Denn das Humankapital ist die wohl wichtigste Zutat eines effektiven und funktionstüchtigen Staatsschutzes.
Im ersten Teil der BVT Reform, der bereits im Sommer 2020 im Parlament beschlossen wurde, wurden bereits die gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs 3 PStSG) geschaffen, die sicherstellen sollen, "dass im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes tätige Mitarbeiter eine moderne und an Grund- und Freiheitsrechten orientierte Ausbildung in allen Aspekten der Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes erhalten." (ErlRV 283 BlgNR XXVII GP 1)
Es soll einen verpflichtenden Grundausbildungslehrgang und dann eine differenzierte Spezialausbildung geben. Gestaltet werden soll die Ausbildung von der Sicherheitsakademie. Der erste Lehrgang startete im Oktober 2020 . Ermöglicht werden soll eine akademische Weiterbildung durch einen FH-Lehrgang "Staatsschutz" in Kooperation mit der FH Wiener-Neustadt, der mit einem Master of Science abgeschlossen werden kann. Hier ist der Lehrgangsstart mit Oktober 2021 vorgesehen.
Die gesetzliche Änderung schlug sich bereits in der 402. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Themenbereiche, die Gegenstand der Vertrauenswürdigkeitsprüfung sind (Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung – VWP-V) erlassen, die Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung geändert und die Ausbildungsverordnung Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aufgehoben wird, nieder, "mit der Ausbildung gemäß § 2 Abs. 3 PStSG" in den Katalog der Bildungsangebote der SIAK eingefügt wurden.
Inzwischen zeichnet sich auch ab, dass in der nachrichtendienstliche Säule des BVT zukünftig auch verstärkt Personal mit interdisziplinärem Hintergrund tätig sein soll. Dass leuchtet ein, schließlich werden "klassische" Polizist_innen alleine zur Analyse und Verarbeitung der hoch komplexen staatssicherheitsrelevanten Phänomene nicht ausreichen. Insofern ist eine verstärkte Rekrutierung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften sehr zu begrüßen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
A: Grundausbildungslehrgang
1. Wie ist der Grundausbildungslehrgang konkret ausgestaltet und organisiert?
2. Wie lange dauert der Grundausbildungslehrgang ?
3. Welche Inhalte deckt er ab?
4. Wie sehen der Aufbau, die Schwerpunkte und Lernziele des Grundausbildungslehrgang konkret aus?
5. Wird die Geschichte des österreichischen Staatsschutzes Teil des Lehrgangs sein?
6. Welche Module sind im Grundausbildungslehrgang vorgesehen?
7. Welche Lehrende unterrichten in diesem Grundausbildungslehrgang?
8. Wie viele Lehrende des Grundausbildungslehrgang sind Beamte/Angehöriges des BMI?
9. Wie viele Lehrende des Grundausbildungslehrgang sind nicht Beamte/Angehöriges des BMI?
10. Wie viele externe Lehrkräfte sind im Grundausbildungslehrgang tätig?
a. Welchen professionellen Hintergrund haben diese?
11. Wie viele internationale Lehrkräfte sind im Grundausbildungslehrgang tätig?
a. Welchen professionellen Hintergrund haben diese?
12. Welche Stellen des Ministeriums wirkten an der Konzeption des Lehrganges mit?
13. Hat man sich bei der Konzeption auch andere Staaten zum Vorbild genommen?
a. Wenn ja, welche und inwiefern? (Bitte um konkrete Angaben)
14. Welche externen Experten wurden bei der Konzeption mit einbezogen?
a. Welche Beiträge bzw. Inputs kamen von diesen externen (ausländische) Experten?
15. Wer leitet den Grundausbildungslehrgang?
16. Wie erfolgt die wissenschaftliche Qualitätssicherung konkret?
17. Für wie viele Ausbildungsplätze ist der Grundausbildungslehrgang pro Jahr ausgelegt?
18. Wie viele Personen sind seit Beginn des Grundausbildungslehrgang dort bereits in Schulung?
B: FH-Lehrgang "Staatsschutz"
19. Wie ist der FH-Lehrgang konkret ausgestaltet und organisiert?
20. Wie lange dauert der FH-Lehrgang?
21. Welche Inhalte deckt der FH-Lehrgang ab?
22. Wie sehen der Aufbau, die Schwerpunkte und Lernziele des FH-Lehrgangs konkret aus?
23. Welche Module sind im FH-Lehrgang vorgesehen?
24. Welche Lehrenden unterrichten in diesem FH-Lehrgang?
25. Wie viele Lehrende des FH-Lehrgang sind Beamte/Angehöriges des BMI?
26. Wie viele Lehrende des FH-Lehrgang sind nicht Beamte/Angehöriges des BMI?
27. Wie viele externe Lehrkräfte sind im FH-Lehrgang tätig?
a. Welchen professionellen Hintergrund haben diese?
28. Wie viele internationale Lehrkräfte sind im FH-Lehrgang tätig?
a. Welchen professionellen Hintergrund haben diese?
29. Welche Stellen des Ministeriums wirkten an der Konzeption des FH-Lehrgang mit?
30. Hat man sich bei der Konzeption auch andere Staaten zum Vorbild genommen?
a. Wenn ja, welche und inwiefern? (Bitte um konkrete Angaben)
31. Welche externen Experten wurden bei der Konzeption des FH-Lehrgang mit einbezogen?
a. Welche Beiträge bzw. Inputs kamen von diesen externen (ausländische) Experten?
32. Wer leitet den FH-Lehrgang?
33. Wie und durch wen erfolgt die wissenschaftliche Qualitätssicherung konkret?
34. Wie wird sichergestellt, dass graduell sensible Informationen z.B. zur Arbeitsweise des Staatsschutzes (potentiell durch externe Lehrende, Studierende) nicht abfließen?
35. Für wie viele Ausbildungsplätze ist der FH-Lehrgang pro Jahr ausgelegt?
36. Wann startet der Betrieb des FH-Lehrgangs?
C: Zur Rekrutierung beim BVT im Allgemeinen
37. Wie soll die Personalrekrutierung und Auswahl in Zukunft konkret ausgestaltet werden? (Um Beschreibung des Prozesses wird ersucht.)
38. Welche Kontroll-/ Revisionsmechanismen sind vorgesehen?
39. Wie wurde dieser Prozess erarbeitet?
40. Inwiefern wird dabei auf internationale Best-practice Modelle zurückgegriffen und diese für das BVT implementiert?
41. Wie wird der Bewerbungs- und Aufnahmeprozess hinkünftig ausgestaltet sein?
42. Welche Gremien innerhalb des BMI werden mit welcher Rolle/Funktion in den Bewerbungs- und Aufnahmeprozess involviert?
43. Wie wird konkret die fachliche und persönliche Qualifikation der Bewerber geprüft und ausgewertet?
44. Wie wird die Objektivität dieses Prozesses konkret sichergestellt?
45. Welche Stellen des BMI/des BVT oder Externe wirken bei diesem Prozess wie mit?
46. Wie soll die beabsichtigte Rekrutierung von Personal mit interdisziplinärem Hintergrund konkret erfolgen?
47. Welche Anzahl von Personal mit interdisziplinärem Hintergrund aus dem Sozial- und Geisteswissenschaftlichen Bereich soll hinkünftig im BVT tätig sein?
48. Welche Anreizen werden gesetzt, um Akademiker aus dem Sozial- und Geisteswissenschaftlichen Bereich für den Dienst im BVT zu gewinnen?
a. Wird es Gehaltsanreize bzw. eigene Gehaltsschemen für "Nichtpolizisten" im BVT geben?
i.Wenn ja, welche?
ii.Wenn nein, weshalb nicht?
b. Welche Kooperationsformate mit dem Sozial- und Geisteswissenschaftlichen Bereich sind geplant?
49. Wo und wie will man künftig dieses Personal des BVT respektive der LVTs konkret rekrutieren?
a. Welche Pläne hat das Ministerium hier?
b. Soll auf Unis angeworben werden?
i.Wenn ja, inwiefern?
c. Soll in bestimmten Foren geworben werden?
i.Wenn ja, inwiefern?
d. Soll in bestimmten Medien geworben werden?
i.Wenn ja, inwiefern?
50. Wie soll künftig eine Vernetzung zwischen dem BVT und der akademischer Welt wie in anderen Staaten sichergestellt werden?
51. Wie soll künftig das Mitarbeiterqualitätsmanagement und -Sicherung (HR) und interne Revision für das BVT ausgestaltet sein?
a. Welche Änderungen zum bisherigen System sollen vorgenommen werden?
52. Welche besonderen Pläne gibt es hinsichtlich der dringend notwendigen Aufstockung mit qualifiziertem IT Personal und dessen Rekrutierung?
a. Gibt es hier Pläne für gesonderte Gehaltsschemata bzw. spezielle Aufnahmekriterien und Rekrutierungsprozederes?
53. Ist vorgesehen, etwa nach niederländischem Vorbild externe Expert_innen im Sicherheitsbereich in die behördliche Berichterstattung einzubinden?
54. Wird die Etablierung der Lehrgänge auch dazu genutzt, den Dialog zwischen Wissenschaft und den Sicherheitsbehörden generell neu aufzustellen und zu beleben?
a. Wenn ja, inwiefern?
55. Welche Personalgebarung ist für das BVT bzw. die ND Außenstellen des BVT für den "Vollausbau" avisiert?
a. im Bereich der Exekutivplanstellen?
b. im Bereich der Verwaltungsbediensteten?
c. im Bereich des geplanten akademischen Personals?
56. Wie sollen sich diese Planstellen auf die beiden neuen Säulen des BVT verteilen?