5658/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerlicher Hürdenlauf beim Home-Office Gesetz
Die steuerliche Regelung im Rahmen des Home-Office Pakets wurden mittels Abänderungsantrags (AÄA) zum 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz am 22.02.2021 im Finanzausschuss des Parlaments eingebracht, am 24.02.2021 vom Nationalrat beschlossen und nach dem Beschluss im Bundesrat am 26.02.2021 kundgemacht. Ein Teil dieser Regelung umfasst die Möglichkeit für Arbeitnehmer_innen, etwaige im Zeitraum 2020-2023 getätigte Ausgaben für die Anschaffung von ergonomischen Home-Office Mobiliar (Schreibtisch, Sessel, Lampe, etc.) und ergonomischem Zubehör in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend zu machen. Sofern der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin 2020 mindestens 26 Tage im Home-Office gearbeitet hat, können solche im Jahr 2020 getätigte Ausgaben im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung in einer Höhe von bis zu 150 EUR für das Jahr 2020 steuerlich geltend gemacht werden.
All jene Arbeitnehmer_innen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz ihre Arbeitnehmerveranlagung für 2020 bereits gemacht haben und bei denen daher bereits ein Einkommenssteuerbescheid vorliegt, haben die Möglichkeit, diese zusätzlichen Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 7a lit. a im Nachhinein geltend zu machen. Dafür muss ein Antrag auf Berücksichtigung gestellt werden, der ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstellt. Damit soll sichergestellt werden, "dass in der gesamten für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung stehenden Frist die Möglichkeit besteht, einen neuen Bescheid mit Berücksichtigung der zusätzlichen Werbungskosten zu erwirken."
All jene Arbeitnehmer_innen, die ihre Veranlagung zeitnah erledigt haben, werden nun durch das langsame Handeln der Regierung mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestraft: Sie müssen nun einen Antrag auf Berücksichtigung stellen und damit einen neuen Einkommenssteuerbescheid erwirken. Dabei ist es allein das Verschulden der Regierung, dass diese Regelung nicht rechtzeitig vor Ende des Jahres 2020 fertig war und somit so rechtzeitig, um nicht zu Nachteilen für jene Bürger_innen kommt, die eine Arbeitnehmerveranlagung termingerecht erstellen. Bereits im Vorfeld der Pandemie wurden die veränderten Arbeitsrealitäten des 21. Jahrhunderts von der Regierung über lange Strecken ignoriert. Aber selbst 2020, als sich ein wesentlicher Anteil aller Arbeitnehmer_innen über lange Zeiträume hinweg im Home-Office befand, war die Regierung nicht in der Lage, rasch eine entsprechende Regelung auf die Beine zu stellen - und das obwohl sie von uns NEOS seit März 2020 dazu immer wieder aufgefordert wurde und auch unsere Unterstützung dabei angeboten wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele Arbeitnehmerveranlagungen wurden zum Stichtag 24.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz im Nationalrat beschlossen wurde, eingereicht? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
2. Wie viele Arbeitnehmerveranlagungen wurden bis zum Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung eingereicht? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
3. Wie viele Arbeitnehmerveranlagungen wurden zum Stichtag 26.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz kundgemacht wurde, eingereicht? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
4. Wie viele Einkommenssteuerbescheide wurden zum Stichtag 24.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz im Nationalrat beschlossen wurde, ausgestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
5. Wie viele Einkommenssteuerbescheide wurden bis zum Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung ausgestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
6. Wie viele Einkommensteuerbescheide wurden zum Stichtag 26.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz kundgemacht wurde, eingereicht? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
7. Wie viele Anträge auf Berücksichtigung wurden zum Stichtag 24.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz im Nationalrat beschlossen wurde, eingereicht? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
8. Wie viele Anträge auf Berücksichtigung wurden bis zum Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung eingereicht? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
9. Wie viele Anträge auf Berücksichtigung wurden zum Stichtag 26.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz kundgemacht wurde, eingereicht? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
10. Wie vielen Anträgen auf Berücksichtigung wurde zum Stichtag 24.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz im Nationalrat beschlossen wurde, stattgegeben? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
11. Wie vielen Anträgen auf Berücksichtigung wurde bis zum Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung stattgegeben? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
12. Wie vielen Anträgen auf Berücksichtigung wurde zum Stichtag 26.02.2021, also dem Tag an dem das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz kundgemacht wurde, stattgegeben? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland.
13. Welche Anpassungen am Formular der Arbeitnehmerveranlagung 2020 (Finanzonline.bmf.gv.at) werden durch das 2. Covid-19 Steuermaßnahmengesetz nötig?